Notar anderkonto

hallo ich habe einer bekannten ein privates darlehn gewährt, jetzt hat sie ihr haus verkauft und die kaufsumme soll erst auf ein notar anderkonto.frage ist es möglich , festzulegen das die mir zustehende summe auf mein konto überwiesen wird. (ich stehe ja nicht im grundbuch). meine bekannte ist damit einverstanden . möchte halt nur wissen ob es so machbar ist.lg thorsten

Guten Tag,

wenn alle Bedingungen, die dazu geführt haben das ein Notaranderkonto eingerichtet werden soll, erfüllt sind, z. B. Sicherstellung, dass alle im Grundbuch bis zur endgültigen Eintragung der Auflassungsvormerkung eingetragene Verbindlichkeiten nebst möglicher Zinsen, aus dem hinterlegten Kaufpreis beglichen werden können, sollte die Auszahlung auf ein Fremdkonto möglich sein. Die Überwachung würde ja der Notar übernehmen, welcher entsprechend die an der zu schließenden Urkunde Beteiligten informiert. Wichtig wäre m. E. noch, dass die Bekannte dem verbindlich mittels einer schriftlichen Erklärung zustimmt, (ggfl. auch vor dem beurkundenden Notar).

Gruß
O.

vielen dank

Hallo
Normalerweise steht im Kaufvertrag, dass die ganze Summe auf das Notaranderkonto geht.
Es ist sonst nicht üblich weiter detailliert noch Verteilungen der Summen anzugeben. Der Notar verteilt von dem Notaranderkonto ja die bisherigen Verbindlichen - grundbuchlich gesichert.

Überlegen Sie, ob es wirklich notwendig ist, das im Kaufvertrag zu verankern. Was sagt der Notar dazu?

Das ganze macht doch nur Sinn, wenn die Schuldnerin das Geld nicht an den Gläubiger weitergibt bzw. nicht weitergeben darf.
Da die Schuldnerin mit der angefragten Vorgehensweise einverstanden ist, könnte es sein, dass andere Hinderungsgründe bestehen. Sollte dies ein Insolvenzverfahren sein, dann ist die geplante Handlungsweise nicht möglich bzw. ein Fall für den Staatsanwalt.

vnA