Aus der Lektüre des ganzen Artikelbaums wird mir nun klarer,
weshalb das Notwehrrecht hier so häufig aufgegriffen wird
Der Hauptgrund dafür ist nach meiner Beobachtung, dass so viele Irrtümer kusieren. Alle paar Wochen stellt hier jemand eine Notwehrfrage. Meistens kann sie mit einem Posting kurz und bündig beantwortet werden. Oft bin ich derjenige, der das tut. Und dann kommt fast immer noch jemand, der was ganz anderes schreibt, meistens falsch, und in vielen Fällen wird dann entweder behauptet, dass bei der Notwehr die Verhältnismäßigkeit eine Rolle spiele (was - so, wie es gemeint ist - nicht stimmt) oder dass Eigentum und/oder Ehre nicht notwehrfähig seien. Dann kommen Juristen und erklären, dass das nicht stimmt, und sehr häufig glaubt der, der das Gegenteil gehauptet hat, dies dann nicht, und es entsteht eine Diskussion zwischen Juristen und juristischen Laien um Fragen, die rechtswissenschaftlich ganz eindeutig sind.
Es
ist a) recht komplex
Wie ja überhaupt die Juristerei.
und b) kommt es in Situationen zum
Einsatz, bei denen in der Regel Augenblicksentscheidungen in
Extremsituationen getroffen werden, über die dann später ein
Richter im gemütlichen Amtszimmer erkennt, ob die Entscheidung
angemessen war oder nicht.
Schön formuliert! „Entscheiden“ ist nämlich falsch, „erkennen“ ist richtig. ("…für Recht erkannt…") Das ist nicht nur ein sprachlicher, sondern auch ein inhaltlicher Unterschied, auf den ich fast nie hinweise, um nicht zu pedantisch zu sein.
Und das scheint wohl bei vielen
Unbehagen auszulösen.
Ja, was man ja auch verstehen kann. Allerdings bedeutet dieses Unbehagen nicht, dass das nicht gut und richtig so ist. Ob Amtszimmer nun immer gemütlich sind, stehe mal dahin; ich kenne Gerichtssäle, die nicht sehr gemütlich sind, ebenso Richterbüros.
Wenn das kritisiert wird, was du hier ansprichst, dann klingt es für mich meistens so, als müsse doch jemand, der angegriffen wird, einfach alles tun dürfen, also ohne Rücksicht auf Verluste jedwede Art von Gegenangriff führen. Das kann aber nicht richtig sein! Es muss also Einschränkungen geben, und darüber muss eine unabhängige Stelle - Staatsanwaltschaft und ggf. ein Gericht - entscheiden. Außerdem muss man sich klar machen: Das Notwehrrecht geht sehr, sehr weit.
(Wie z.B. in dem Münchner Fall bei dem
ein Richter
Mehrere Richter. Es sind diverse Richter beteiligt.
darüber befindet, ob die Reaktion eines Menschen
in (Todes-)angst angemessen war oder auch bei dem deutschen
Bundeswahrsoldaten, der in Afghanistan ein heranbrausendes
Auto zusammengeschossen hat.
Nur - wie soll die Alternative aussehen? Wer soll denn darüber befinden? Jeder für sich?
Mein konstruierter Fall scheint mir ein gutes Beispiel zu
sein: Jemand erwacht völlig verschlafen durch lautes Gegröle
und stellt dann fest, dass irgendwelche Idioten den lieb
gewonnen Garten verwüsten und den (vielleicht am nächsten Tag
dringend benötigten) Kinderanhänger beschädigen. Dass das
natürlich nie die Tötung eines Menschen rechtfertigt (und auch
nicht die Inkaufnahme des Todes), ist doch jedem verständig
denkendem Menschen sofort klar. Ich könnte aber als
juristischer Laie sehr gut verstehen, wenn jemand aus Empörung
heraus nach dem nächst besten Gegenstand greift und ihn vom
Balkon schmeißt. Und da ist es für mein Rechtsempfinden schon
ganz schön krass, wenn man anschließend für Jahre einwandert.
Für mich nicht. Denn „einwandern“ muss man ja nur, wenn man 1. einen objektiven Tatbestand erfüllt, 2. einen subjektiven, dabei 3. rechtswidrig gehandelt und 4. schuldhaft. Trifft auch nur eines davon nicht zu, bleibt man straffrei. WENN nun aber die Tat z.B. fahrlässig war und nicht durch Notwehr gerechtfertigt, wieso um alles in der Welt sollte man dafür dann nicht bestraft werden? Andere werden auch bestraft, wenn sie fahrlässig töten (übrigens: oft mit Geldstrafe, das mit den mehreren Jahren Bau ist also recht hypothetisch). Und wenn man sogar bedingt vorsätzlich gehandelt hat, also einen Totschlag begangen hat, wieso sollte man dafür nicht bestraft werden?
Aber im geschilderten Ausgangsfall würde ich schlicht sagen,
dass die Frau aus gerechtem Zorn heraus (gibt es denn Begriff
im deutschen Recht eigentlich?) zu einer Reaktion gegriffen
hat, die objektiv über’s Ziel hinausschoss, ihr aber subjektiv
zuzugestehen ist.
Das Problem an deinem Fall ist, dass man nicht beurteilen kann, ob sie vorsätzlich oder fahrlässig den Tod verursacht hat (oder nichts von beidem). Bei (auch nur bedingtem) Vorsatz kann ich mir nicht vorstellen, dass du bei deiner Ansicht bleiben würdest. Bei Fahrlässigkeit eben nicht. Und wenn es keines von beiden war, ja, dann wird sie ja auch nicht bestraft.
Insofern habe ich ganz schön geschluckt, als
ich in Deinen Ausführungen las, dass hier mit langen
Haftstrafen zu rechnen ist, auch deshalb, weil ich mich in
vergleichbaren Situationen durchaus selbst in der Situation
sehen würde, aus gerechtem Zorn etwas zu tun, dass ich bei
verständiger Würdigung natürlich nicht tun würde.
Nein, dass damit zu rechnen ist, habe ich so nicht gemeint. Allenfalls bei vorsätzlicher Tötung, und selbst da ist das nicht sicher. Ich muss betonen, dass dein Fall zu knapp geschildert war, als dass man ihn vernünftig beurteilen könnte. Aber alles, was dich schlucken lässt, wird im Recht berücksichtigt. Für jedes Argument, das vernünftigerweise gegen eine Verurteilung spricht, gibt es auch eine rechtliche Handhabe. „Gerechter Zor“ für diesen harmlosen Vorwurf und die Reaktion einer vorsätzlichen Tötung - das gibt es aber nicht, und das hat auch mit Vernunft nichts zu tun.
Levay