Lieber verurteilt als bespuckt.
Hi!
Folgender Fall:
2 Frauen, 20 Uhr, Spaziergang in der Stadt.
2 Jungs, ca. 11-12 Jahre, kommen von hinten immer näher,
scheinen die Handtasche der einen Frau stehlen zu wollen. Eine
merkt das.
Frauen fragen, was los wäre. Jungs beschimpfen und bespucken
die Frauen.
Was passiert, wenn man den Jungs ein paar hinter die Ohren
gibt?
Folgen bei Einsatz von CS-Gas?
Festsetzen der Jugendlichen, um den Namen ihrer Eltern
polizeilich ermitteln zu lassen zwecks Erstattung der
Reinigungskosten (bespuckte Kleidung)?
Notwehr ist die Verteidigung, die notwendig
ist, einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff
auf sich selbst oder andere abzuwenden.
Gegenwärtig heisst, du darfst sie nicht
verfolgen, wenn sie abhauen, zumindest
nicht aus Notwehr.
Festhalten darfst Du sie nur beim ertappen
einer Straftat. Da 10-Jährige aber noch nicht
strafmündig sind, darfst Du den „Jedermann“-Paragraphen
nicht nutzen.
Du darfst dich also nur gegen die Verschmutzung
deiner Kleidung wehren, z.B. indem Du davonläufst,
oder gegen Beschimpfungen, indem Du Dir die
Ohren zuhältst. Gewalt gegen schreiende Kinder ist
nicht verhältnismässig.
Soviel zum Gesetz…
Ich persönlich bin der Meinung, lieber
verurteilt als bespuckt und davongelaufen.
Gruss, Marco