M & F haben Sex. M geht ins Badezimmer und wirft das Kondom in den Müll.
Danach geht F ins Badezimmer, fischt das Kondom heraus, und fährt mit „Sperm Jacking“ fort, d.h. reibt die Innenseite ihrer Vagina mit dem Inhalt ein.
Allerdings hat M vorher das benutzte Kondom gegen ein anderes, mit ätzender Flüssigkeit präpariertes, ausgetauscht. F erleidet verbrühungen oder Verletzungen und seelischen Schaden.
Gibt es irgendwelche Rechtsgrundlagen, auf grund eine der beteiligten Personen Ansprüche/Klagen gegen die andere Person begründen?