Nutzerwechsel

Hallo,

darf ein Vermieter die Kosten für einen Nutzerwechsel bei der Ableseservice-Firma nach Auszug in Rechnung stellen?

Gruss

Shaggy

Hallo,

/t/kosten-fuer-ablesung-beim-auszug/3107458

Vielleicht hilft das schon.

Gruß
Maja

Hallo

nein, die Kosten muss der Vermieter tragen, wobei er eine Zwischenablesung auch selbst vornehmen kann - im Rahmen eines Übergabeprotokolls mit dem Mieter zusammen.