Hallo,
darf ein Vermieter die Kosten für einen Nutzerwechsel bei der Ableseservice-Firma nach Auszug in Rechnung stellen?
Gruss
Shaggy
Hallo,
darf ein Vermieter die Kosten für einen Nutzerwechsel bei der Ableseservice-Firma nach Auszug in Rechnung stellen?
Gruss
Shaggy
Hallo
nein, die Kosten muss der Vermieter tragen, wobei er eine Zwischenablesung auch selbst vornehmen kann - im Rahmen eines Übergabeprotokolls mit dem Mieter zusammen.