Hallo Santiago,
ich hoffe, Du hast bei anderen Experten mehr Glück, denn in Deinem Fall gibt es ja einiges zu beachten, das hinausgeht über die „üblichen“ Verrechnungsformen.
„Normalerweise“ ist es ja so, daß man über ein Einkommen Y verfügt, das zu einem Steuersatz Z versteuert wird.
Soweit ich es kenne, nützt einem ein Verlustvortrag nur dann etwas, wenn man was zum „Gegenrechnen“ hat, oder, anders gesagt: Man hat überhaupt nur dann einen Vorteil davon, wenn man überhaupt Steuern zahlt.
Mal ein einfaches Rechenbeispiel: Angenommen, Du hast einen Verlust von 10.000,-€ realisiert, und im Jahr 2013 hast Du so viele Einkünfte, daß Du auf diese Einkünfte 2000,-€ Steuern zahlen müßtest. In dem Fall „nützt“ Dir Dein Verlustvortrag, denn Du brauchst die 2000,-€ nicht zu zahlen, die werden mit dem Verlustvortrag von 10.000,-€ verrechnet, Du hast dann nur noch 8000,-€ an Verlustvortrag.
Wie das nun aussieht, wenn jemand gar keine Steuern zahlt, weiß ich nicht. Wenn Du keine Steuern zahlst, hat der Staat nichts zu verrechnen - befürchte ich mal rein logisch, und der Verlustvortrag wird irgendwann verfallen.
Von daher hoffe ich, Du hast auch viele Steuerberater angeschrieben, die müßten Dir sagen können, wie Du den Verlustvortrag „retten“ kannst und in welchem Zeitraum das möglich ist.
Auch müßte ein Steuerberater wissen, ob Du zum Beispiel andere Kosten gegenrechnen kannst, wie Grunderwerbssteuern u.ä., die beim Immobilienkauf fällig werden. Vielleicht lassen sich solche Beträge verrechnen. Ich kenne mich da leider nicht aus.
Liebe Grüße,
Monika.