Nutzung verbl. Verlustbetrag aus Veräußerung Immo

Ich habe ein Guthaben X aus privaten Veräußerungsgeschäften gemäß § 23 EStG durch negativen Verkauf zweier Immobilien!

Nun beabsichtige ich den Kauf eines Grundstückes und anschließendem Bau eines Hauses.

Kann man den Verlustbetrag irgendwie verrechnen z.B. mit der Grunderwerbssteuer o.ä.?

Ich zahle keine Steuern, da ich Erwerbsminderungsrente beziehe!

Vielen Dank

Sorry, um eine sichere Antwort zu bekommen, würde ich eher einen Steuerexperten fragen. Gruß n.

Hallo,

Nein Verlustvorträge aus § 23 können nur mit positiven Einkünfte aus § 23 verrechnet werden.

Lieber Freund, das ist in der Tat sehr kompliziert und hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Grundsätzlich können Verlustvorträge innerhalb der Fristen mit Gewinnen verrechnet werden. Eine Erwerbsminderung KANN zu speziellen Freibeträgen
führen. Falls Du Mitglied im Verband bist, wissen die Dir zu helfen. Die Verbraucherberatung vermittelt kostengünstig einschlägige Rechtsberatung.
Gruß, Bautz

Bitte einen Steuerberater fragen

Vorweg sei gesagt, steuerliche Beratung darf und kann ich nicht abgeben. Grundsätzlich können Sie steuerliche Verlustvorträge jedoch mit zukünftigen Gewinnen verrechen. Über Art und Umfang befragen Sie bitte einen Steuerberater. In keinem Fall jedoch können Sie mit der Grunderwerbsteuer verrechen.

Ich verstehe zwar nicht wie man ein Guthaben aus „negativem Verkauf“ haben kann, nehme jetzt aber mal an, dass es sich um einen Verlust aus der Veräußerung von nicht zur Eigennutzung angeschafften Immobilien handelte, da bei Eigennutzung ja andere Regeln gelten.
Vorausgeschickt sei, dass es sich hier um Steuerrecht handelt, ich aber kein Steuerfachmann bin und daher keinerlei steuerliche Beratung o. Ä. abgeben darf und werde.
Meiner persönlichen und unbedeutenden Meinung nach, kann in so einem Fall der Verlust nur mit Gewinnen in Folgejahren verrechnet werden, aus solchen die ebenfalls aus Veräußerungsgeschäften der gleichen Art resultieren, also beispielsweise der gewinnträchtige Verkauf einer Anlageimmobilie innerhalb der 10-jahres-Frist.
Aber wie gesagt, man (ein Steuerberater) müsste sich hier mal den Einzelfall genau anschauen.
LG Einstein

Hallo Santiago,

ich hoffe, Du hast bei anderen Experten mehr Glück, denn in Deinem Fall gibt es ja einiges zu beachten, das hinausgeht über die „üblichen“ Verrechnungsformen.

„Normalerweise“ ist es ja so, daß man über ein Einkommen Y verfügt, das zu einem Steuersatz Z versteuert wird.
Soweit ich es kenne, nützt einem ein Verlustvortrag nur dann etwas, wenn man was zum „Gegenrechnen“ hat, oder, anders gesagt: Man hat überhaupt nur dann einen Vorteil davon, wenn man überhaupt Steuern zahlt.

Mal ein einfaches Rechenbeispiel: Angenommen, Du hast einen Verlust von 10.000,-€ realisiert, und im Jahr 2013 hast Du so viele Einkünfte, daß Du auf diese Einkünfte 2000,-€ Steuern zahlen müßtest. In dem Fall „nützt“ Dir Dein Verlustvortrag, denn Du brauchst die 2000,-€ nicht zu zahlen, die werden mit dem Verlustvortrag von 10.000,-€ verrechnet, Du hast dann nur noch 8000,-€ an Verlustvortrag.

Wie das nun aussieht, wenn jemand gar keine Steuern zahlt, weiß ich nicht. Wenn Du keine Steuern zahlst, hat der Staat nichts zu verrechnen - befürchte ich mal rein logisch, und der Verlustvortrag wird irgendwann verfallen.

Von daher hoffe ich, Du hast auch viele Steuerberater angeschrieben, die müßten Dir sagen können, wie Du den Verlustvortrag „retten“ kannst und in welchem Zeitraum das möglich ist.

Auch müßte ein Steuerberater wissen, ob Du zum Beispiel andere Kosten gegenrechnen kannst, wie Grunderwerbssteuern u.ä., die beim Immobilienkauf fällig werden. Vielleicht lassen sich solche Beträge verrechnen. Ich kenne mich da leider nicht aus.

Liebe Grüße,
Monika.

Verluste bei Immobilien können nur evtl.bei Einkommenssteuer-lohnsteuerjahresausgleich verrechnet werden.da sie keine Steuer einreichen können auch keine verluste geltend gemacht werden.grunderwerbsteuer kann nicht gegen gerechnet werden.gruß schnuggi1521

Hallo santiago1970,

leider kenne ich mich in diesem Bereich nicht aus.

Hier hilft leider nur ein kompetenter Steuerberater.

MfG

Stefan Seidel

Hallo

Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften können nach meiner Kenntnis nur mit Gewinnen aus der gleichen Einkunftsart verrechnet werden. Auf gar keinen Fall geht das mit der Grunderwerbssteuer.

Hallo,
Verlustvortrag können nur Firmen unter bestimmten Voraussetzungen geltend machen
Gruß H.

Sorry, keine Ahnung, bin kein Steuerfachmann.
Ruf doch einfach eben beim Finanzamt an, die geben solche Auskünfte auch am Telefon.