Obergrenze Nebeneinkommen?

Hallo zusammen,

gibt es eine Einkommensobergrenze für das sogenannte Nebeneinkommen?

Folgender Fall:

Es besteht ein Anspruch auf ALG I.
Hinzu kommt eine Anstellung (6 Wochenstunden für 625 € Brutto im öffentlichen Dienst).
Die Agentur für Arbeit ist nun der Meinung, es entfalle der Anspruch auf ALG I. (Begründung: es handele sich um eine versicherungspflichtige Beschäftigung mit über 400 € Brutto und somit nicht mehr um ein Nebeneinkommen).

Das ist doch Quatsch. das einzige Kriterium ob es sich um ein Nebeneinkommen handelt ist doch die wöchentliche Arbeitszeitgrenze von 15 Stunden. Oder habe ich etwas übersehen?

Vielen Dank für eure Antworten

Hi!

*seufz* Erstmal sorry für meine erste Antwort! Manchmal sehe selbst ich bei dem Thema den Wald vor lauter Bäumen nicht… (Wie „gut“, dass ich (als MOD) Deinen zweiten Artikel wegen FAQ:1129 löschen musste; da bekomme ich (als User) wenigstens noch 'ne 2. Chance… 8)

Also nochmal von vorne!

gibt es eine Einkommensobergrenze für das sogenannte Nebeneinkommen?

Ja, die gibt es! (Das ist die Antwort, die ich Dir eben nicht geben wollte…) Und zwar liegt die bei der monatlichen Alg-Höhe.
Sprich: Sobald das monatliche Netto-NEK (= nach Abzug aller Abgaben und Werbungskosten) ≥ dem monatlichen Alg-Auszahlungsbetrag ist, gilt man nicht mehr als arbeitslos.
(Näheres zu dem Thema siehe auch in FAQ:2638.)

Ist das hier der Fall? Wenn nicht:

Die Agentur für Arbeit ist nun der Meinung, es entfalle der Anspruch auf Alg I. (Begründung: Es handele sich mit über 400 € brutto um eine versicherungspflichtige Beschäftigung und somit nicht mehr um ein Nebeneinkommen.)

Da war der Kollege wohl genauso voreilig wie ich eben…
Jedenfalls: Wenn darauf bestanden wird und ein dementsprechender Bescheid ergeht: Widerspruch einlegen! Dem wird zu 99,9 % stattgegeben werden. (Im Gegensatz zu manchem SB sind die Jungs da ziemlich fit. :smile:

Das ist doch Quatsch. Das einzige Kriterium, ob es sich um ein Nebeneinkommen handelt, ist doch die wöchentliche Arbeitszeitgrenze von 15 Stunden. Oder habe ich etwas übersehen?

Ja, das Kriterium bei Alg I ist in der Tat die 15-Stunden-Grenze! Dabei ist jedoch unbedingt zu beachten, dass im Gesetz steht „unter 15 Wochenstunden“, sprich: Ab exakt 15,00 Wochenstunden liegt keine Alokeit mehr vor!

Inwieweit die Wochenarbeitszeit und/oder das Brutto relevant dafür sind, ob SV-Pflicht besteht, weiß ich wohl nicht 100 %-tig. Bei Interesse/Bedarf kannst Du ja mal im Versicherungsbrett nachfragen.

LG
Jadzia
(und nochmal sorry für die angestiftete Verwirrung… *schäm*)