Herr Meier hat sich für den öffentlichen Dient beworben. Es wurde Ihm bereits suggeriert, dass er die Stelle für sich beanspruchen kann.
Im Zuge dieser Bewerbung fragte sich nun Herr Meier, ob er bei der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages eine Schufa-Auskunft beibringen muss. Ein polizeiliches Führungszeugnis wird gefordert - was jedoch kein Problem darstellt.
Die Überlegungen von Herrn Meier beziehen sich nun darauf, dass er eine Absage erhalten könnte, wenn er die Auskunft vorlegen muss. Er ist dokumentiert vermögenslos und musste Ende 2007 und Mitte 2008 je eine eidesstattliche Versicherung abgeben.
Fragen:
Wird bei einer Einstellung im öffentlichen Dienst ( Niedersachsen ) eine Schufa-Auskunft benötigt?
Sind Eintragungen wie o.g. ein Grund für Nichteinstellung?
Über jegliche Antworten würde ich mich und auch Herr Meier sehr freuen!
Für manche Positionen im öffentlichen Dienst sind geordnete Vermögensverhältnisse Voraussetzung, aber ich habe es bei meinen einschlägigen Arbeitsverhältnisen noch nicht erlebt, daß nach der Schufa gefragt wurde. Mitgliedschaft bei REPs und Scientology schon…
ich habe es bei
meinen einschlägigen Arbeitsverhältnisen noch nicht erlebt,
daß nach der Schufa gefragt wurde. Mitgliedschaft bei REPs und
Scientology schon…
ich schließe mich Armin hier vollkommen an. Ich hatte schon einige Beschäftigungsverhältnisse im öD, sowohl als Angestellter bei öffentlich-rechtlichen Körperschaften bzw. bei einer Kommune (Landkreis) und jetzt als Beamter bei einer Kommune (Stadt).
Schufa war nie ein Thema, aber besagte Scientology, REPs, NPD usw schon.
Solange du nicht direkt mit Geld o.ä. zu tun hast (zB als Stadtkämmerer), wird Schufa sicher unerheblich sein.
Auch gut zuhören, dass Du direkt aus diesem Bereich kommst. Als Arbeitsvermittler hat man ja nur indirekt mit Gel zu tun.
Na dann drücke ich Herrn Meier die Daumen. Man darf einen Fehler machen, nur nie ein zweites Mal. Schlimm ist es, wenn ein Fehler große Probleme mit sich bringt.
Kommen Sie selber auch aus dem öffentlichen Dienst?
Ohne jetzt seine Antwort gelesen zu haben: Ich auf jeden Fall.
Die Anstellung wäre als Arbeitsvermittler für die ARGE, jedoch über die Stadt angestellt.
Ich bin zwar bei der AA (also über den Bund) angestellt, aber das in unseren Jobs eine Schufa-Auskunft verlangt würde, wäre mir völlig neu.
Natürlich kann ich nicht beschwören, dass jetzt ausgerechnet die hier betroffene Stadt nicht schon betrügerischen ARGE-Mitarbeitern aufgesessen ist. Aber als AV hat man in der Regel gar keine solch weitreichenden Zugriffsrechte auf die Leistungsprogramme, dass hier ein Vermögensschaden entstehen könnte. Das wäre dann eher bei einem meiner Leistungskollegen zu erwarten&hellip
als Angestellter muss man sich da keine Sorgen machen, liegen die Probleme in der Vergagenheit.
Man sollte nur nicht künftig weiter so verfahren.
Pfändungen beim Arbeitgeber sind nicht so der Hit, das kann auch schon mal die Probezeit kosten oder der Vertrag wird nicht verlängert.
Als Beamter sieht das dann auch anders aus. Als Beamter sollte man in geordneten Vermögensverhältnissen leben.
Lohn- bzw. Bezügepfändungen werden von der Bezügestelle direkt dem für Disziplinarsachen zuständigen Sachbearbeiter zugeleitet…