öffnen der Post von jederman

Hallo,

wie muss die Adresse genannt sein, damit Post an Herrn A nicht von anderen Mitarbeitern der Firma geöffnet werden darf?

Konkret zwei Beispiele:

Bsp 1.

Firma XY
z.Hd. Herrn A
Straße Nr.
Plz Ort

Bsp 2.

Herrn A
Firma XY
Str. Nr.
Plz Ort

Wichtig wäre auch noch, wenn es irgendwo in einen Gesetzestext stehen würde, bzw. es ein Gerichtsurteil darüber gibt, denn Vermutungen bringen mich nicht weiter, da meine Vermutung sowie die von diversen anderen Kollegen scheinbar alle falsch sind.

Danke und Gruss
Tobi

Hallo Tobi!

die rechtlichen Grundlagen interessieren mich hier auch… aus gegebenem Anlass…

Firma XY
z.Hd. Herrn A
Straße Nr.
Plz Ort

Dieses SChreiben ist an die Firma adressiert, sie wird geöffnet!

Bsp 2.

Herrn A
Firma XY
Str. Nr.
Plz Ort

Hier scheiden sich auch bei uns die Geister.
Je nach Lust und Laune (und Neugier) des Sekretariates wird es entweder geöffnet oder eben nicht…
Argument der GF: es gibt keinen Bedarf, sich private Post in die Firma schicken zu lassen!

Wie gesagt, ich bin an rechtlichen Grundsätzen sehr interessiert!

Grüsse aus dem Bergischen
Ulli

Hallo!

Bsp 2.

Herrn A
Firma XY
Str. Nr.
Plz Ort

ist richtig. Wenn man sich absichern will, macht man am besten auf den Umschlag noch ein eingekreistes P (für „privat“).

Wichtig wäre auch noch, wenn es irgendwo in einen Gesetzestext
stehen würde, bzw. es ein Gerichtsurteil darüber gibt, denn
Vermutungen bringen mich nicht weiter, da meine Vermutung
sowie die von diversen anderen Kollegen scheinbar alle falsch
sind.

Eine Vermutung ist das meinerseits eher nicht, da ich mich noch genau erinnern kann, dass ich das vor ein paar Jahren in meiner Ausbildung mit Rechtsgrundlage gelernt habe.
Leider kann ich mich an besagte Rechtsgrundlage nicht mehr erinnern (…), außer, dass es sie gab/gibt. Im (für den Absender) schlechteren Fall ist diese Rechtsgrundlage eine aus dem Verwaltungsrecht und gilt nur für Behörden (ich bin bei einer beschäftigt) und nicht für private Firmen.

Gruß
Liza

Hallo Tobi!

Firma XY
z.Hd. Herrn A
Straße Nr.
Plz Ort

Herrn A
Firma XY
Str. Nr.
Plz Ort

Hier könnte ich noch ungefähr 127 weitere mehr oder weniger seltsame Schreibweisen ergänzen. In allen Fällen gilt: Da kommt Post in Firma XY an und muß bearbeitet werden. Genau das passiert. Die Bearbeitungsweisen sind je nach Unternehmen unterschiedlich. Nehmen wir das Beispiel eines großen Unternehmens, zigtausend Beschäftigte und täglich ein Lkw voll Post. Das ganze Zeug landet in der Poststelle, wird vermutlich von einem Automaten geöffnet. Täglich treffen hunderte Briefe an Mitarbeiter ein, die längst in Rente sind, gefeuert wurden oder gekündigt haben. Einige Waschkörbe voller Briefe tragen Namen von Mitarbeitern, die schwanger, krank oder in Urlaub sind. Und alles bleibt aufgrund geheimnisvoller Reihenfolgen in der Adresse unbearbeitet liegen? Oder über jeden Fall berät ein Gremium, wie damit wohl im Sinne des Absenders zu verfahren sein könnte? Das glaubst Du hoffentlich nicht.

Weiteres Beispiel: Ein Kleinbetrieb mit wenigen Mitarbeitern. Auch da kommt täglich ein Stapel Post an, oft in beliebiger Weise fern jeder DIN adressiert. Meinst Du allen Ernstes, dabei analysiert jetzt der Chef jeden einzelnen Brief auf die Reihenfolge irgendwelcher Schreibweisen, um dann evtl. wichtige Terminsachen schmoren zu lassen? Nix da! Die ankommende Post wird geöffnet und sodann bearbeitet. Punkt.

Auch ein eingekreistes „P“, wie in einer anderen Antwort vorgeschlagen, ändert überhaupt nichts. Liebe Zeit, das sind Routinevorgänge, jeden Tag zig Mal. Da kann man nicht erst lange analysieren, drehen, wenden, gucken, suchen, rätseln. Sonst kommt man nämlich den ganzen Tag zu gar nichts mehr. Der Stapel wird durchgeguckt, das ganze Werbezeug wandert unbesehen in die Rundablage und der Rest wird geöffnet. Ratz fatz, fertig.

Wer das verhindern will, soll sich keine kryptischen Zeichen und Abkürzungen ausdenken und auch nicht das Heil in besonderer Reihenfolge in der Adresse suchen, sondern richtig dick, unübersehbar und in Klartext „Privat! Nur an Herrn Geheimniskrämer persönlich“ draufschreiben. Aber letzte Gewähr bietet auch das nicht. Den Telefonhörer zwischen Schulter und Kopf geklemmt, ein Auge auf der Glotze, mit dem anderen Auge auf dem Monitor bei www, in einer Hand ein Becher Kaffee, im Mundwinkel die Kippe, mit dem Ellenbogen den Brief auf dem Schreibtisch festgeklemmt und mit der noch freien Hand den Brieföffner betätigt, ist für Feinheiten der Beschriftung kein Sinn und kein Auge mehr frei.

Daraus folgt: An ein Unternehmen schickt man keine private Post.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

das ganze ist in der DIN 5008 geregelt. Allerdings ist dies nur eine Norm für das Gestalten von Geschäftsbriefen, eine Rechtsgrundlage lässt sich daraus nicht ableiten.

Falls man sicher gehen will, dass die Post nur von jemand bestimmten geöffnet werden soll, sollte man in der Anschrift den Zusatz „Persönlich“ oder „Streng vertraulich“ einfügen.

Gruß

Phoebe

Hallo.

wie muss die Adresse genannt sein, damit Post an Herrn A nicht
von anderen Mitarbeitern der Firma geöffnet werden darf?

Wolfgangs Posting trifft den praktischen Kern der Sache mitten auf den Hut. Formaljuristisch - und so lernt man es in der Kaufmannsausbildung - ist „persönliche“ Post wie folgt zu kennzeichnen :

„Herrn Snert-Grislybär Meisenknödel
in Firma / im Hause / c/o Juckelhuber GmbH
Blubberweg 69
04711 Knapp a.d. Pleite“

Alles, was

„Juckelhuber GmbH
Herrn Snert-Grislybär Meisenknödel persönlich / privat / vertraulich / Weizenkeim“

oder ähnlich adressiert ist, ist keine persönliche Post.

Ob diese formaljuristische Kiste in der Praxis noch so gehandhabt werden kann, ist zu bezwei- bis dreifeln, wie Wolfgang ganz richtig schrub.

Gruß Eillicht zu Vensre

Hallo,

hm komisch, ich habe in meiner kaufmännischen Ausbildung (Kauffrau f. Bürokommunukation) was völlig anderes gelernt (s.h. mein erstes Posting). Das ist jetzt 12 Jahre her. Bist du sicher, dass deine Informationen noch aktuelle sind? Jetzt bin ich verwirrt. Was ist denn nun richtig?

Gruß

Phoebe

Hallo,

„Juckelhuber GmbH
Herrn Snert-Grislybär Meisenknödel persönlich / privat /
vertraulich / Weizenkeim“

oder ähnlich adressiert ist, ist keine persönliche
Post.

stimmt, ist keine private Post.

Je nach Firma und deren Geheimhaltungsvereinbarungen kann jedoch ein

„vertraulich“
„streng vertraulich“

vor einem unbefugten Öffnen schützen.

Gerhard

Hallo,

ich habe mal im Mai letzten Jahres dazu recherchiert.
Das Briefgeheimnis gilt prinzipiell auch am Arbeitsplatz. Allerdings müssen die Briefe eindeutig mit Zusätzen wie „vertraulich“ oder „persönlich“ gekennzeichnet sein. Zusätze wie „z. Hd.“ oder
„Frau AB in Fa. XY“ sind nicht ausreichend.

Das alles ist Richterrecht, vielleicht finde ich die Urteile wieder. Werd’ mal suchen, wenn ich Zeit habe.

Besondere Regeln gilt bei Post an BR, Betriebsarzt oder Schwerbehindertenvertretung, die fallen immer unter das Briefgeheimnis, wenn sie entsprechend adressiert sind (Auch Briefe wie z. B. " An BR XY).

Grüße &Tschüß

WHoepfner

Hallo Wolfgang,
Du als Fundamental-Pragmatiker kannst mir dann sicher auch sagen,
was ein Betriebsrat unternehmen sollte, wenn (in einer kleinen Firma von 50 Leuten) die Empfangssekretärin regelmäßig die an den „Betriebsrat der Firma XYZ“ adressierte Post öffnet.
Meist war es nur Werbung, aber es wurden „aus Versehen“ auch Briefe geöffnet, die nicht als Werbung zu identifizieren waren.

Gruß
bobesch

Danke für die Antworten. owT