Hallo
Was kauft man überhaupt, wenn man als Endkunde ein
Betriebssystem erwirbt?
Man kauft z. B. Windows XP als Einzelplatzversion. In der
Verpackung befindet sich eine CD-ROM und der aus Buchstaben-
und Zifferngruppen bestehende sogenannte Product Key.
Tatsächlich erwirbt der Käufer nicht die Software, sondern nur
das Recht, die Software ohne Veränderungen des Quellcodes auf
einem einzigen Rechner zu benutzen. Aber die Welt ist nun
einmal schlecht und ohne wirksame Sperren würde die Software
von jedermann beliebig dupliziert und auf ungezählte Rechner
aufgespielt. Microsoft wäre bald pleite.
Das ist aber dem Käufer ziemlich egal, er hat einen Kaufvertrag mit dem Händler, kein Fürsorgevertrag mit Microsoft abgeschlossen.
Deshalb gibt es eine wirksame Sperre, die wie folgt
funktioniert: Bei der Installation des Betriebssystems öffnet
sich irgendwann ein Fenster mit der Aufforderung, den Product
Key einzugeben. Danach folgt die Aufforderung, das
Betriebssystem zu aktivieren. Die Aktivierung muss innerhalb
von 30 Tagen erfolgen, sonst funktioniert das Betriebssystem
nicht mehr. Zur Aktivierung generiert das Betriebssystem eine
neue Kennung, die man per Internet oder telefonisch an
Microsoft übermittelt. Microsoft dröselt die Kennung
auseinander und identifiziert dabei auch den Product-Key. Wenn
alles in Ordnung ist, erhält der Kunde z. B. per SMS eine
Ziffernfolge zur dauerhaften Aktivierung des Betriebssystems.
Wird später versucht, mit dem gleichen Product Key, aber einer
anderen generierten Kennung erneut eine Aktivierung zu
erreichen, weiß Microsoft, dass die Einzelplatzversion
offensichtlich auf mehrere Rechner aufgespielt werden soll und
verweigert eine neue Aktivierung. Weil die erneute Aktivierung
Sorry, aber das ist Blösinn. Ich habe privat eine Win7 Lizenz, die ich bisher auf 3 verschiedenen, neuen Hardwarekonstellationen installiert habe.
Microsoft kann mir nicht verbieten, selbst zu entscheiden, auf welchem Rechner ich die Software nutze. Das einzige was passieren kann, ist das die automatische Aktivierung nicht funktioniert und du bei MS um erneute Freischaltung bitten musst.
nicht funktionieren wird, kann man die schon einmal aktivierte
Software-Lizenz nicht verkaufen. Jedenfalls kannst Du das als
Ich habe einen Kaufvertrag mit dem Händler, nix weiter. Die Kaufsache darf ich weiterverkaufen und MS kann und wird nichts dagegen machen.
Was du hier schreibst hat rein garnichts mit der Wirklichkeit zu tun und ist komplett erfunden.
Privatmensch nicht. Bei von Microsoft autorisierten Händlern
sieht es anders aus. Dies nur als Hinweis für den schon
aufgetauchten Einwurf, was zu tun ist, wenn der Rechner mit
der Erstaktivierung geschrottet wurde.
Wie bitte?
Das alles schrieb ich Dir als Kurzfassung bereits in meiner
ersten Antwort. Wenn Dir die Antwort nicht ins Konzept passt,
weil Du eine bereits für einen Rechner aktivierte Lizenz
verkaufen möchtest, kann ich daran nichts ändern. Wenn Du die
bereits aktivierte Lizenz trotzdem verkaufst, hat der Käufer
nur 30 Tage etwas davon, weil die erneute Aktivierung
scheitern wird.
Das o. g. BGH-Urteil erwähnte ich in meiner ersten Antwort
nicht, weil es für Frage und Beantwortung irrelevant ist. Bei
dem Urteil ging es um einen anderen Sachverhalt und nicht etwa
um die Frage, ob man eine Einzelplatzlizenz gleichzeitig auf
verschiedenen Rechnern nutzen darf (das ist nämlich der Kern
Deiner Frage). Bei dem genannten Urteil ging es um den von
Microsoft vertretenen Standpunkt, dass sogenannte OEM-Lizenzen
nur zusammen mit neuer Hardware verkauft werden dürfen. Gemäß
Urteil darf die OEM-Software auch ohne Hardware in Verkehr
gebracht werden.
Auch das hast du nur teilweise richtig verstanden.
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Ein (Zwischen-) Händler hat einen Vertrag mit Microsoft, an den muss er sich halten, dort kann zB der Einzelverkauf von OEM-Software untersagt werden. Das hat nichts mit dem OEM-Urteil zu tun.
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Der Endkunde hat einen Kaufvertrag mit dem Händler. Mit der Kaufsache kann er im wesentlichen machen was er möchte, dazu gehört auch der Verkauf der Einzelteile, wie zB die Software.
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Das ganze darf er auch nach Gebrauch. Es darf zB das Betriebssystem (komplett) verkaufen, wenn er es selbst nicht mehr nutzt.
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MS darf die Aktivierung auf einem neuen Rechner nicht verweigern (höchstens andere Abläufe vorgeben, wie zB die telefonische Aktivierung), und genau das tut MS auch.
Da das ganze eigentlich wirklich einfach zu verstehen ist, bringen wir noch ein paar Probleme rein… 
Was passiert, wenn die Software auf dem Rechner vorinstalliert ist, und kein Speichermedium geliefert wurde?
Was passiert, wenn einen angepasste Softwareversion geliefert wurde, die auf dem neuen Rechner nicht funktioniert?
Viel Spass beim grübeln,
DW.