Offizielle Antragsbezeichnung

Hallo,

ich redigiere gerade einen Text, in dem
einerseits von „Arbeitslosenantrag“,
anderseits von „Arbeitslosengeldantrag“ die Rede ist.

Wie heißt den dieser Antrag offiziell?

Als Alternative habe ich bisher nur „Antrag auf ALG2“ gesehen, aber das klingt natürlich auch hölzern. Gibt es vielleicht im Netz ein Ansichtsexemplar? Übrigens: heißt es
„Antrag auf ALG2“ oder
„Antrag auf ALG 2“ (Frage also nach der Leerstelle)?

Gruß

Bona

Hallo,
na dann quäle dich mal hierdurch
http://www.infothek.paritaet.org/pid/hartz-iv.nsf/0/…
Grüßchen Uwe H.

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Alg I
Hallo!

Bei „uns“ (also im Alg I) heißt das Ding offiziell „Antrag auf Arbeitslosengeld“ oder kurz „Alg-Antrag“…

Gruß
Liza

Hallo Uwe,

http://www.infothek.paritaet.org/pid/hartz-iv.nsf/0/…

danke sehr (aber ob ich den Quältitel verwenden kann??? *g*)

Gruß

Bona

Hallo Liza,

danke, auch das ist hilfreich. Jetzt muss ich nur noch wissen, welcher Begriff hier in meinem Text am besten passt.

Aber das ist eine andere Geschichte … *g*

Danke nochmal.

Gruß

Bona

Hallo bona,
ist aber original.----Bestes Beamtendeutsch…
Genauso wie Antrag zur Auflösung des Antrages wegen Antragsauflösung.
that´s reality.
Einen schönen Abend noch Uwe H.

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