weiss jemand, ab welchem Alter man einem Kind/Baby die Ohrläppchen durchstechen lassen darf?
Habe eine kleine Nichte (17 Monate) und die soll jetzt auf Wunsch der Mutter Ohrringe „verpasst“ bekommen. Ich bin absolut dagegen und hätte gerne eine Handhabe, um sie der Mutter mitzuteilen.
Hi,
ich kann dich gut verstehen, ich bin auch dagegen und meine Tochter bekommt auch keine Ohrringe. Aber in meiner Krabbelgruppe gibt es Kinder, die hatten schon mit 6 Monaten Ohrringe. Positiv wird dann immer angeführt: Es entzündet sich bei so kleinen nicht so leicht, weil die nicht so oft die Ohrringe anfassen wie größere. Aber ich denke, ob meine Tochter Ohrringe möchte oder nicht, soll sie später selbst entscheiden. Vielleicht will sie ja gar keine. Und letztlich sind auch Ohrlöcher ein Piercing. Und die Mutter würde dem Kind doch sicherlich auch keinen Nasenring verpassen oder Augenbrauenschmuck, mit der Begründung: Vielleicht will sie das ja später mal und jetzt hat sie es einfacher, oder? Aber viele Mütter sind der Meinung, dass ein Mädchen halt Ohrringe tragen muss, damit man es schon früh von Jungens unterscheiden kann, vor allem, wenn das Mädchen kurze Haare hat. Meine Lea wird auch oft für einen Jungen gehalten, egal wie ich sie anziehe, und dann heißt es: Siehst du, wenn sie Ohrringe hätte, würde dir das nicht passieren.
Trotzdem: Sie soll das selbst entscheiden, wenn sie alt genug dafür ist und versteht, was beim Ohrlochstechen passiert.
Gruß, die Elbin
Was mich bei diesem Posting beschäftigt…
Hallo Anja,
zunächst mal generell: Ich bin auch gegen das wegschauen, wenn „Gewalt“ gegen Kinder geschieht.
Ich finde jedoch, dass du hier über das Ziel weit hinaus schießt.
Ohrlöcher sind nichts ungewöhnliches (vielleicht so früh nicht generell üblich) und ich frage mich warum das dich kümmert?
Ob nun in diesem Alter oder mit 6 Jahren oder noch später - von der Sache her macht es keinen Unterschied.
Was sucht du denn für eine Handhabe? Eine mit der du der Mutter sagst: „Das darfst du aber nicht“?! Wärst du bereit auch weiter zu gehen und sie deswegen an zu zeigen?!
Es ist dein Recht so was nicht gut zu heißen weil du es bei deinem Kind niemals machen würdest, aber es ist nicht DEIN Kind. Also ist es auch nicht deine Entscheidung.
Hallo Anja,
ich habe bei meiner großen Tochter (4 Jahre) gewartet bis sie vom Kindergarten heimkam und sagte sie möchte jetzt auch Ohrringe. Also bummelten wir mal durch die Stadt und ich erklärte ihr schon Tage vorher das es weh tut. Der Vorteil ist, bei uns stechen sie beide Ohrlöcher nur gleichzeitig. Sie stand das tapfer durch, weil sie ja wußte was auf sie zukam. Auch das danach mit Ohrringe reinigen und so war super.
Meine kleine Tochter (2 Jahre), war natürlich auch mit beim Bummeln und sah nur das unsere Größere Ohrringe bekam und wollte auch welche, also noch schnell einen Crashkurs:„es tut weh und ich muß später dann noch öfter an die Stelle zum Reinigen“. Egal, sie wollte welche, das Geschrei war aber danach mächtig groß. Mittlerweile trägt jedoch meine kleine ihre Ohrringe mit Stolz und zeigt sie wirklich jedem auch denen die es nicht wissen möchten.
Also lange Rede kurzer Sinn, meiner Meinung nach sollte gewartet werden bis es das Kind selber möchte und wie an meiner Kleinen zu sehen ist geht das sehr schnell!
Einige Tips an Deine Bekannte, wenn sie es machen läßt, soll sie beide Ohrlöcher gleichzeitig schießen lassen, denn kleine Kinder sind nicht schnell zu Beruhigen und man muß sie nicht noch zusätzlich quälen! Ausserdem soll sie überlegen ob sie nicht dünnere Ohrringe(Stabdurchmesser) nehmen möchte, denn die braucht mann nach 6 Wochen nicht entfernen, sondern können drinnen bleiben. Das Entzündungsrisikos ist hier auch nicht so groß. Toller sehen sie ausserdem auch noch aus.
Gruß Karin
Ob nun in diesem Alter oder mit 6 Jahren oder noch später -
von der Sache her macht es keinen Unterschied.
Das seh ich anders, eine 6 jährige kann man fragen, ob sie Ohrlöcher möchte.
Es ist dein Recht so was nicht gut zu heißen weil du es bei
deinem Kind niemals machen würdest, aber es ist nicht DEIN
Kind. Also ist es auch nicht deine Entscheidung.
Was soll mir das denn sagen? Sie ist ja immerhin die Tante. „Ist doch nicht mein Kind“ ist meines Erachtens nach viel zu häufig eine Rechtfertigung für tatenloses Zusehen…
Hi,
ich finde auch, dass ein 17 monatiges Kind weder selber Ohrringe möchte noch davon irgendeinen Nutzen hat. Das dient ausschließlich dem Ego der Mutter, die das scheinbar toll findet. Sicher wird die Einsicht aber bei so einer Mutter, die einfach mal Löcher in ihr Kind stechen lässt, um da Klunkern dranzuhängen, sehr begrenzt sein.
schau dir die südländischen Babys an, die bekommen ziemlich schnell nach der Geburt Ohrlöcher gestochen.
Es gibt wohl leider kein Mindestalter. Ich persönlich finde es auch nicht gut, wenn manche Kinder mit knapp nem Jahr Ohrstecker haben „müssen“, es kann viel zu viel beim Toben passieren. Ich habe während meiner Arzthelferzeit(KinderAZ) genügend zerrissene Ohren gesehen-Nein Danke!!!
ich finde auch, dass ein 17 monatiges Kind weder selber
Ohrringe möchte noch davon irgendeinen Nutzen hat. Das dient
ausschließlich dem Ego der Mutter, die das scheinbar toll
findet. Sicher wird die Einsicht aber bei so einer Mutter, die
einfach mal Löcher in ihr Kind stechen lässt, um da Klunkern
dranzuhängen, sehr begrenzt sein.
Ich habe meiner Tochter mit zwei Jahren Ohrlöcher stechen lassen, weil es sie nervte, andauernd für einen Jungen gehalten zu werden (sie hatte sehr spärlichen Haarwuchs). Nur mal so als Denkansatz…
Das seh ich anders, eine 6 jährige kann man fragen, ob sie
Ohrlöcher möchte.
Aber entscheiden darf es das 6-jährige Kind genauso wenig! Diese Entscheidung trifft nach wie vor die Mutter. Auch wenn es meist eher anders herum verläuft (Kind will - Mama nicht).
Es ist dein Recht so was nicht gut zu heißen weil du es bei
deinem Kind niemals machen würdest, aber es ist nicht DEIN
Kind. Also ist es auch nicht deine Entscheidung.
Was soll mir das denn sagen? Sie ist ja immerhin die Tante.
Richtig!
Und als Tante ist sie nun mal kein erziehungsberechtigtes Elternteil des Kindes.
„Ist doch nicht mein Kind“ ist meines Erachtens nach viel zu
häufig eine Rechtfertigung für tatenloses Zusehen…
Wenn du mein Posting vorher von oben bish unten gelesen hättest, wüsstest du dass ich das auch so sehe.
Mit ein bisserl gesundem Menschenverstand bei der Betrachtung der Sache um die es hier geht, wird man jedoch einsehen müssen, dass es hier um kein Verbrechen geht.
Das Kind, meine Nichte, geht mich insofern etwas an, da sie mir so nach und nach „zuwächst“, d. h. ich hatte sie seinerzeit so 1 bis 2 Tage die Woche bei mir und derzeit sind es alle Wochentage. Ich gehe mit dem Kind in einen Spielkreis, ins Kinderhaus und bin auch sonst viel mit ihr unterwegs. Ich muss gestehen, ich würde mich etwas genieren, mich für etwas verteidigen zu müssen, wogegen ich eigentlich selber bin.
Ferner habe ich letztens gehört, dass es nicht erlaubt sei, einem Kleinkind unter 4 Jahren Ohrlöcher stechen zu lassen.
Ich danke euch jedenfalls für eure Mühe (auch den negativen herzlichen Dank - das meine ich nicht ironisch).
ich bin auch der meinung, dass man einem so kleinen kind keine ohrlöcher stechen lassen sollte.
es ist ein ziemlich heftiger eingriff am körper des kindes und das ohne medizinische notwendigkeit.
ein argument, das du der mutter gegenüber bringen könntest ist zb dass speziell in den ohrläppchen sehr viele akkupunkturpunkte sitzen. gerade in letzter zeit habe ich schon häufiger darüber gelesen dass es da zu unvorhersehbaren problemen kommen kann, wenn der ein oder andere akkupunkturpunkt beim ohrlochstechen berührt wird und anschließend praktisch eine dauerreizung erfährt. unter umständen können viele spätere gesundheitliche beschwerden auf eben diese dauerreizung der akkupunkturpunkte zuruckgeführt werden. nur leider ist die verbindung ohrloch-krankheit niemals wirklich zu beweisen.
ich habe meiner 16jährigen tochter aber geraten, sich lieber ein nasenpiercing zuzulegen, als sich ohren urchstechen zu lasssen, denn ich finde die sache mit den akkupunkturpunkten sehr einleuchtend!
ich habe meiner 16jährigen tochter aber geraten, sich lieber
ein nasenpiercing zuzulegen, als sich ohren urchstechen zu
lasssen, denn ich finde die sache mit den akkupunkturpunkten
sehr einleuchtend!
Hallo Anke,
ich habe hier eine medizinische Tafel zum Thema Akupunkturpunkte vorliegen:
Für Nase und Gesicht sind 37 Punkte verzeichnet. Die meisten an der Nase… ist der Tipp an deine Tochter so gut gewesen?
zunächst mal generell: Ich bin auch gegen das wegschauen, wenn
„Gewalt“ gegen Kinder geschieht.
Anscheinend ja nicht, denn das Ohrlochstechen erfüllt zweifelsfrei den Tatbestand der Körperverletzung.
Ohrlöcher sind nichts ungewöhnliches (vielleicht so früh nicht
generell üblich) und ich frage mich warum das dich kümmert?
Ersetze mal das Wort „Ohrlöcher“ durch „Ohrfeigen“ oder „Eine anständige Tracht Prügel“. Der Satz bleibt dabei faktisch genauso richtig. Frage dich aber mal, ob du die Aussage die hinter dem Satz steht, dann immer noch so richtig findest - ohne gleich zu sagen, dass das ja was ganz anderes wäre, denn Körperverletzung bleibt Körperverletzung.
Und nicht alles was gewöhnlich oder üblich ist, ist deswegen auch richtig und sinnvoll.
es ist ein ziemlich heftiger eingriff am körper des kindes und
das ohne medizinische notwendigkeit.
Das selbe könnte man zum Thema „Beschneidung“ sagen.
Deswegen wird wird noch keine juristisch verfolgbare Gewalt
gegen das Kind draus.
Juristisch verfolgbar schon. Juristisch verfolgt eher selten.
Zwar ist bei deinem Vergleich mit der Beschneidung entsprechend den Folgen zwischen Körperverletzung und schwerer Körperverletzung zu unterscheiden, aber um beim Ohrlochstechen zu bleiben: Wo willst du die Grenze ziehen? Bei einem Piercing pro Ohr, bei mehreren? Wieviel Gramm Metall im Gesicht sind deiner Meinung nach noch erlaubt? Oder ziehst du die Grenze erst bei Piercings an anderen Körperstellen oder Tatoos?
Wie du siehst kann hier keine klare Grenze definiert werden. Gerade aus dieser Unklarheit heraus sollte man sich dann schon besser nach dem ausdrücklichen Willen des Kindes richten. Und wo keine ausdrückliche Willensbekundung, da keine Ohrlöcher.
diese Meinung ist weder dir noch Ihr noch mir (ich selbst
finde es auch nicht gut) unbenommen.
da irrst du, ich kann selbstverständlich (und gott sei dank) meine meinung äußern. das ist mein gutes recht und war von der autorin des artikels ja auch so gewollt.
Das selbe könnte man zum Thema „Beschneidung“ sagen.
Deswegen wird wird noch keine juristisch verfolgbare Gewalt
gegen das Kind draus.
ich glaube nicht dass ich gesagt habe das ohrlochstechen eine juristisch verfolgbare gewalt darstellt, oder?
nicht alles was gewalt ist, ist strafbar. besonders nicht, wenn es kinder betrifft.
das bedeutet aber noch lange nicht, dass es deshalb akzeptabel ist, oder?
ich habe mich bezüglich des nasenpiercings damals in einem studio erkundigt und auch meinen arzt befragt. beide sagte übereinstimmend dass es wesentlich leichter ist den akkupunkturpunktenan der nase auszuweichen als denen am ohr.
was bedeutet, ein erfahrener „piercer“ kennt sich mit akkupunktur aus und wird darauf achten, dass er keine akkupunkturpunkte trifft.
da aber noch heute kaum jemand seine ohrlöcher im piercing-studio stechen lässt (erst recht nicht bei einem kleinkind), sondern üblicherweise in einem juweliergeschäft von einer verkäuferin, die von akkupunktur vielleicht noch nicht mal was gehört hat, ist es sicherlich besser, dem kind selbst die entscheidung zu überlassen ob es überhaupt einen solchen eingriff an seinem körper vornehmen lässt.
Wie oben schon erwähnt wäre ein medizinisch nicht notwendige
Beschneidung dann auch Körperverletzung?
Hast du da Zweifel dran? Meinst du etwa Vorhaut, Klitoris oder Schamlippen abzuschneiden ist in irgendeiner Weise anders zu betrachten als Finger, Ohren oder Zehen abzuschneiden?
Was du hier behauptest ist Unfug.
Als Unfug würde ich eher gewisse „Traditionen“ bezeichnen, die unhinterfragt von Generation zu Generation weitergegeben werden, weil „wir das hier schon immer so gemacht haben“.
Da ich meine Behauptungen hier nicht so unbegründet stehen lassen möchte wie du das tust:
zweifelsfrei den Tatbestand der Körperverletzung.
Zweifelsfrei?
Schau mal ins Strafgesetzbuch § 223 Körperverletzung und falls dir das nicht reicht frage dich mal warum dieser und die folgenden Paragrafen im Abschnitt „Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit“ zusammengefasst werden.
Das gewisse Straftaten oft nicht angezeigt werden, heißt noch lange nicht, dass es sich nicht objektiv um Straftaten handelt.