Opfer wird von Polizei wie Täter behandelt

hallo,

folgendes hat sich gestern zugetragen.
mein mann ging mit unseren hunden gassi und ist von einem traktor angefahren worden und gestürzt.
mein mann wurde vom traktorreifen berührt!
der bauer brüllte meinen mann an er soll sich nicht so anstellen, aufstehen und schauen dass er heimkommt!

mein mann hat dann die polizei angerufen und ich hab ihn vom acker abgeholt.
wir haben dann auf die polizei gewartet (zuhause).
achja, der bauer war uns namtenlich bekannt.

so, nach 1 std. waren die herren da.
und wenn ich nicht dabei gewesen wäre, würde ich die geschichte nicht glauben.

die kamen rein und man wusste dass sie sich schon eine meinung gebildet hatten.
die hatten keine lust von meinen mann was zu hören. sie wollten lediglich sein geburtsdatum, beruf und telefonummer haben.
sie sagten gleich, dass der bauer das anders geschildert hätte und er hätte nix gemacht.
der 1 polizist meinte, so wie das mein mann sagte hätte das garnicht sein können. HALLO!!! glauben die er schlägt sich aus spass an der freude die kniee auf??
wir wollten noch das eine oder andere sagen, aber der meinte nur: das interessiere ihn nicht wir kriegen was zugeschickt.

wir haben dann noch erfahren, dass der schwiegersohn des bauern bei der kripo ist und wir das wohl keine chance auf ein gerechtes ergebnis hätten.

was meint ihr??

ich bin total geschockt. nicht mal wegen dem unfall, sondern eher wie sich unsere polizei aufführt.

es wurde ein mann angefahren, beleidigt, verletzt und das zählt scheinbar nicht.

frustrierte grüsse von lili

Hallo,

um sich einen Eindruck von der Sache machen zu können, so sollte man immer beide Seiten hören (bzw. lesen).
Dennoch:
In einem vergleichbaren Fall würde ich die Sache so wie sie passiert ist/passiert sein soll, unmittelbar bei der Staatsanwaltschaft anzeigen. Vermerken würde ich darunter, dass die Anzeige von der Polizei nicht angenommen wurde bzw. sie nicht objektiv ermittelt hätten.
Zeitgleich wäre eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Dienstvorgesetzten zu erstatten.

Gruss

Iru

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Folgendes sollte jetzt geschehen:

  1. Unbedingt die Verletzungen durch einen Arzt untersuchen lassen. Zum einen zur Sicherheit des verletzten und zum anderen um einen gerichtsverwertbaren Nachweis zu haben.
  2. Wenn gewünscht Anzeige erstatten.
  3. Wenn das für notwendig erachtet wird eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Kollegen einreichen.
  4. Evtl. einen Anwalt einschalten.

Gruß Andreas

Zeitgleich wäre eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim
Dienstvorgesetzten zu erstatten.

Ist die Vorgehensweise dafür überhaupt so allgemein bekannt? Geht das auch über die Staatsanwaltschaft? Ist der zuständige Vorgesetzte in einem solchen Fall der Staatsanwalt oder ein Polizeibeamter auf höherer Ebene?

Ostlandreiter

Ist die Vorgehensweise dafür überhaupt so allgemein bekannt?
Geht das auch über die Staatsanwaltschaft? Ist der zuständige
Vorgesetzte in einem solchen Fall der Staatsanwalt oder ein
Polizeibeamter auf höherer Ebene?

Na klar. Der StA ist der Herr des (Straf-) Verfahrens und ist von daher den Polizeibeamten weisungsbefugt. Der Dienstvorgesetzte ist aber zuständig für die gesamte Dienstverrichtung, er könnte z.B. auch disziplinar tätig werden, was der StA nicht kann. Ich würde in so einem Fall auf immer zweigleisig fahren.
Abgesehen davon könnten die Polizeibeamten durchaus selbst Kunden des StA werden, dann nämlich, wenn sie keine Maßnahmen zur Aufklärung der Straftat eingeleitet hatten (Strafvereitelung im Amt) worauf die Schilderung durchaus schließen lässt.

Gruss

Iru

Ist die Vorgehensweise dafür überhaupt so allgemein bekannt?
Geht das auch über die Staatsanwaltschaft? Ist der zuständige
Vorgesetzte in einem solchen Fall der Staatsanwalt oder ein
Polizeibeamter auf höherer Ebene?

Na klar. Der StA ist der Herr des (Straf-) Verfahrens und ist
von daher den Polizeibeamten weisungsbefugt. Der
Dienstvorgesetzte ist aber zuständig für die gesamte
Dienstverrichtung, er könnte z.B. auch disziplinar tätig
werden, was der StA nicht kann. Ich würde in so einem Fall auf
immer zweigleisig fahren.

Soweit verstehe ich schon - aber wie macht man das in der Praxis überhaupt? Wenn man einen Polizeibeamten erreichen will, muß man doch dafür zum Polizeirevier, würde ich so aus dem Stegreif einmal sagen. Dort trifft man doch aber nicht direkt den Leitenden Polizeidirektor, sondern erst einmal Untergebene. Unter Umständen sind es ja auch dieselben, über die man sich beschweren will (wenn man etwa auf der Wache eine Anzeige aufgeben wollte und dies abgelehnt wurde). Wie kann man also erwirken, daß man zum Vorgesetzten kommt? Ich bin sicher nicht der einzige, dem die Dienstwege nicht so geläufig sind.

Ostlandreiter

Soweit verstehe ich schon - aber wie macht man das in der
Praxis überhaupt? Wenn man einen Polizeibeamten erreichen
will, muß man doch dafür zum Polizeirevier, würde ich so aus
dem Stegreif einmal sagen. Dort trifft man doch aber nicht
direkt den Leitenden Polizeidirektor, sondern erst einmal
Untergebene. Unter Umständen sind es ja auch dieselben, über
die man sich beschweren will (wenn man etwa auf der Wache eine
Anzeige aufgeben wollte und dies abgelehnt wurde). Wie kann
man also erwirken, daß man zum Vorgesetzten kommt? Ich bin
sicher nicht der einzige, dem die Dienstwege nicht so geläufig
sind.

Mir sind sie sehr gut geläufig… ich reite gerne darauf rum :smile:.
Um sicher zu sein, dass die Dienstaufsichtsbeschwerde nicht abgefangen wird, so würde ich mich unmittelbar an die oberste Stelle wenden, dem Innenministerium. Das hat den angenehmen Nebeneffekt, dass die Beschwerde den gesamten Dienstweg von oben nach unten durchläuft und so jeder Linienvorgesetzte davon Kenntnis erhält.
Der betroffene Beamte wird als Letzter darüber informiert und zur Stellungnahme aufgefordert. Unter den Tisch kehren ist dann nicht mehr.
Dein Beispiel aber hat einen Haken. Wenn ein Beamter eine Anzeige ablehnt, so kann das (s.o.) einen Straftatbestand erfüllen. Ich würde dann tatsächlich zweigleisig fahren, also die Dienstaufsichtsbeschwerde wie oben einlegen und die Anzeige unmittelbar bei der StA.

Gruss

Iru

Hmmm…

Um sicher zu sein, dass die Dienstaufsichtsbeschwerde nicht
abgefangen wird, so würde ich mich unmittelbar an die oberste
Stelle wenden, dem Innenministerium.

Ich weiß nicht… meinst Du wirklich, daß jeder, der sich wegen Fahrlässigkeit eines anderen die Knie aufgeschürft hat, beim Innenministerium vorstellig werden sollte? Sollte man hier nicht ein wenig die Kirche im Dorf lassen?

Gruß

Sancho

1 Like

Also wirklich,

mein mann ging mit unseren hunden gassi und ist von einem
traktor angefahren worden und gestürzt.
mein mann wurde vom traktorreifen berührt!

Dein Mann sollte mal aufhören, Traktoren anzufahren!

Sorry, konnte es mir nicht verkneifen.

Sancho

Hi!

Wieso seid ihr nicht zum nächsten Arzt gefahren? Der ist, zumindest in Österreich, verpflichtet, bei Fremdverschulden eine Anzeige zu machen.

Aber, und das jetzt unter uns gesprochen, lohnt sich die ganze Sache?

Seid ihr am Land zugezogen? Deinem Mann ist nicht wirklich was passiert, der Bauer ist ein Rüpel, ohne Zweifel, nur durch einen Rechtsstreit wird die Sache sicher noch unangenehmer.
Der Bauer, soferne ihr nicht auch schon seit Generationen in dem Ort lebt was sich aber für mich nicht so anhört, hat mehr Freunde oder Bekannte dort in der Gegend.

Da kann man dann schnell mal der ungeliebte Aussenseiter werden und Ziel viel netterer „Späße“.

Und das alles weil man sich einmal darüber geärgert hat, dass sich der Bauer nicht entschuldigt hat.

Grüße
Dusan

Vergiss bitte nicht, daß die Polizei bei dem Unfall nicht dabei war.
Sie muss sich anhand der gemachten Angaben ein Bild des Unfalles machen und auch Schutzbehauptungen von beiden Seiten abwägen. Da fragt man schon mal direkter nach.

Gruß Ina

… ist es dann aber nicht ein Widerspruch wenn es heißt „Das interessiert uns nicht“ ?
Das hört sich für mich, als Unwissenden, eher an wie „Ja sie sagen nicht das was wir hören wollen, also halten Sie den Rand“ v.a. wenn es eben nicht grade um Omas neue Blümchentapete geht :confused:

lg
Kate

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Hallo,

… ist es dann aber nicht ein Widerspruch wenn es heißt „Das
interessiert uns nicht“ ?

naja, wenn dann jemand noch seine halbe Lebensgeschichte, die ganze des
Bauern und die seiner Hunde erzählen möchte, dann kann das schon zu einem
„Das interessiert mich nicht“ führen. Die Beamten dürften sich zunächst
mal nur für eine möglichst nüchterne und knappe Darstellung des Hergangs
interessieren, und nicht für „das eine oder andere“.

Gruß,

Malte

Genau, da fragt man schon mal direkter nach. Man fragt nach. Man läßt sich den Unfall schildern. Man nimmt ihn auf. Aber man hakt die Sache nicht einfach so lässig ab, oder? Meines Wissens sollte sich die Polizei auch nicht zu schade sein, mal ein Wort mit dem Opfer zu reden und ggf. auch mal beruhigend zu wirken. Das wirkt nämlich Wunder und das Opfer fühlt sich nicht wie der letzte Arsch. Finde ich, dass das jedem Polizisten gut steht. Und ich kenne auch welche, die sowas selbstverständlich finden. Nichts gegen Objektivität. Aber jemand, der angefahren wurde und dazu noch bepöbelt wird, kann schon mal blanke Nerven haben. Sollte da die Polizei nicht souveränder sein? Im übrigen finde ich, dass auch der blödeste Polizist dafür bezahlt wird. Also?

empörte Grüße

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1 Like

dito…seh ich nämlich genauso. ausser namen, adresse + tel. nr. hat die beiden nix interessiert. naja, ein bisserle der unfallvorgang.
nach ca 3-4 min. war das nämlich alles wieder vorbei.

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hi,
wir sind zum hausarzt gegangen. es ist ja nix dramatisches passiert. aber man kann/darf sich doch nicht alles gefallen lassen.

mit dem rest geb ich dir vollkommen recht.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

:wink:))))
hab ich ihm auch gesagt. das nächste mal wird er versuchen sich in luft aufzulösen:wink:

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Ich weiß nicht… meinst Du wirklich, daß jeder, der sich
wegen Fahrlässigkeit eines anderen die Knie aufgeschürft hat,
beim Innenministerium vorstellig werden sollte? Sollte man
hier nicht ein wenig die Kirche im Dorf lassen?

Ganz klare Kiste: Ja. Ob es sich um eine fahrlässige KV handelt oder was auch immer, die Beamten haben objektiv zu ermitteln. Wenn sie es nicht machen, dann ist das durchaus ein Grund, gegen sie vorzugehen. Ich beschwere mich ja nicht über die fahrlässige KV, sondern über klares Fehlverhalten der Beamten.
Normalerweise würde ich mich auch an den Dienststellenleiter wenden. Aber hier wurde ja auch die Befürchtung geäußert, dass die Beschwerde nicht bearbeitet wird. Das verhindere ich mit dem Anschreiben unmittelbar an das Innenministerium.

Gruss

Iru

2 Like

hallo,
schonmal vielen dank für eure antworten.

im nachhinein betrachtet, würde mein mann die polizei nicht mehr rufen. wer weiss was den leuten noch so einfällt. ausserdem ist dieser bauer auch jäger und ein hund ist ja mal ganz schnell abgeknallt.

wie gesagt, mich schockiert das verhalten der polizei mehr wie der dumme bauer.

ich dachte nie, dass sowas tatsächlich gibt. man kommt sich vor wie ein verbrecher. die polizei ist eben nicht dein freund und helfer … jaja, sehr naiv gedacht…und wenn dir einer was tut, dann helf dir selbst, aber verlass dich nicht auf die justiz!!!

wir warten jetzt den bogen ab und schaun was dann passiert.

eine beschwerde werden wir mit sicherheit nicht einreichen:frowning:

grüsse
lili

Hallo,

ausserdem ist dieser bauer auch jäger und ein hund ist ja mal
ganz schnell abgeknallt.

Quatsch.

eine beschwerde werden wir mit sicherheit nicht einreichen:frowning:

Selber Schuld. Beschwer Dich nicht über die Justiz, wenn Du ihr gar keine Chance geben willst.

Gruß
loderunner