Hallo loderunner,
hier nun mein letzter Kommentar zu dieser Sache, da du eine vorgefertigte Meinung hast und dich davon auch durch Tatsachen nicht abbringen lassen wirst, schließlich würdest du damit ja zugeben, im Unrecht gewesen zu sein.
Zum einen kenne ich den Unterschied zwischen Gefahrenabwehrmaßnahmen und der juristischen Nachbereitung (Straf- oder Verwaltungsverfahren). Dass man für eine Maßnahme der Gefahrenabwehr - anders als im Strafverfahren - keinen eindeutigen Beweis für eine Gesetzesüberschreitung braucht, kann jeder in Wikipedia nachlesen. Viele Polizeibeamte und Leute wie du schließen daraus, in der Gefahrenabwehr sei alles erlaubt. Das ist nicht der Fall. Gerade weil die Unschuldsvermutung nicht gilt, sind sehr strenge Regeln zu beachten. Es sei hier nur der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genannt, der regelmäßig nicht beachtet wird. Unter dem Deckmantel der „Prävention“ wird der Willkür systematisch Tür und Tor geöffnet.
Zum anderen habe ich im Gegensatz zu dir Quellen genannt, die Beispiele für die momentane Lage darstellen und ziemlich eindeutig belegen, mit welchen Mitteln Polizei und Jusitz agieren. Interessant ist, dass es viele Berichte gibt, die aus unterschiedlichen Regionen stammen und völlig unabhängig voneinander von ähnlichen Repressionen berichten. Was würdest du sagen, wenn nur die Hälfte davon richtig ist? Wer behauptet, dass das alles nicht stimmt, begibt sich auf eine Ebene mit Verschwörungstheoretikern.
Viele Grüße
Ultra
PS:
Dass du das
nicht mitbekommst, da du offensichtlich nicht zu einer
betroffenen Gruppe gehörst, ist dir nicht anzulasten.
Dito.
Sehr verräterisch von dir, denn ich erlebe Willkürmaßnahmen oft selbst mit. Wäre dies nicht der Fall, würde ich vielleicht so argumentieren wie du.