Moin,
„Soll eine Geschwindigkeitsbeschränkung über das Ende einer
Ortschaft hinaus weitergelten, so ist das betreffende
Streckenverbotsschild hinter der Ortstafel nochmals
aufzustellen.“
Was ja nicht bedeutet, dass das Streckenverbot durch das OASchild aufgehoben wird.
Diese Anordnung - ähnlich wie die, die besagt, dass Streckenverbote auch nach einer Kreuzung nochmal angebracht werden sollten (z.B. Ampel außerorts - Tempo 70) - besagt eigentlich nur, dass bekannt ist, dass manche Verkehrsregeln etwas „schwammig“ sind, so dass sie nciht alle kennen und dann auch nicht alle befolgen.
Denn so eine Geschwindigkeitsbeschränkung dient ja nicht der Abzocke, sondern ist aus bestimmten Gründen erforderlich, die die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer gewährleisten soll. Und damit sich dann alle daran halten, ist es besser, das Schild nach dem OAS nochmal aufzustellen.
Deswegen ist es eigentlich auch falsch, wenn nach einer Baustelle, wo eine Geschwbeschr. auf 30 steht, das aufzuheben, indem man „Tempo 50“ aufstellt. Denn dann gilt dieses Tempo 50 auch noch nach dem nächsten OAS auf der Strecke. Richtig wäre hier ein „30 Ende“.
Und wie da jemand im Thread sagte „Ich kann mir doch nicht die ein dutzend letzten Schilder merken“…man muss sich ja auch nur eines aus jeder Kategorie der Streckenverbote merken. Nur eben ein Tempolimit, ein Halteverbot, usw. Das sollte nicht zuviel verlangt sein, wenn man zur Führung eines KFZ in der Lage sein will.
Liebe Grüße,
-Efchen