Otto.de Warenlieferung verzögert sich - Rechte des Kunden?

Am 16.9.2018 habe ich eine Matratze zum Preis von 159
Euro bei Otto online bestellt. Die Ware wurde per paypal am selben Tag bezahlt.

Am 23.9. erhielt ich die Nachricht, dass eine
Verzögerung bis Mitte Oktober zu erwarten ist. Eine weitere E-Mail kam am
14.10., dass Mitte November daraus wird. Nun kam eine weitere Nachricht, dass sich
die Lieferung bis Ende November verzögern wird.

Wie lange soll ich mir das noch gefallen lassen? Habe ich
nicht mit dem Verkäufer, Otto.de, einen Vertrag geschlossen und als Kunde ein
Anrecht auf Lieferung?

Klar kann ich mein Geld zurückverlangen – aber ich hätte
gerne die Matratze eines bestimmten Herstellers, die mir angeboten wurde und
die ich ausgewählt habe.

Was sind meine Rechte als Kunde?

Ich gebe zu, dass ich sehr enttäuscht von dieser ehemals
sehr guten Handelskette bin.

Manchmal sind bei Versandhändlern Waren nicht auf Lager, dann wird die Lieferung verschoben. Der Kunde kann in solchen Fällen natürlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn du genau diese Matratze unbedingt haben willst, dann bestell sie woanders oder warte.

[Beitrag editiert vom www Team]

Bitte lese den Text nochmal. Meine Frage lautet:
Was sind meine Rechte als Kunde?

Es handelt sich eben nicht um eine Handelskette, sondern um ein Versandhaus, dessen Preise durchaus maßgeblich dadurch beeinflußt werden, daß sie nicht alle Produkte in unbegrenzter Menge auf Lager haben, sondern selber beim Hersteller oder Großhandel bestellen, wenn eine Bestellung eingeht. Wenn der Lieferant seine Lieferzeiten nicht korrekt angibt, ein Frachter sinkt oder ein LKW seine Ladung auf der Autobahn verteilt, kann Otto dafür auch nichts.

Wenn ich mich recht entsinne, gibt Otto bei seinen Produkten auch jeweils an, wann diese lieferbar sind. Wenn dort nicht „aus Lager“ oder ähnliches steht, liegt auf der Hand, daß das Produkt nicht auf Lager ist und die angegebene Lieferzeit nur ein grober Richtwert sein kann, der von der Lieferfähigkeit eines Dritten abhängt.

Je nachdem, wie spezifisch diese Angabe ist (lieferbar in ca. 2 Wochen vs. lieferbar am 23.10.2018), kann man natürlich schon darauf pochen, daß die Lieferung angabegemäß erfolgt. Wenn die Lieferung dann verschoben wird, kann man eine Nachfrist setzen und bei Verstreichen derselben vom Vertrag zurücktreten. Bringt halt nur nix, wenn man das Produkt nicht woanders wenigstens zum gleichen Preis bekommt.

Gruß
C.

[Beitrag editiert vom www Team]

Dein Recht als Kunde ist, vom Kaufvertrag zurückzutreten und die Rückzahlung des bezahlten Preises zu verlangen.

Wenn du es mir nicht glaubst, guck bei der Verbraucherzentrale nach.

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Moin,
So ganz ohne Fristsetzung eher nicht, oder? :slight_smile:

VG
J~

Das habe ich auch nicht behauptet. :stuck_out_tongue: Der Rest steht beim Link, ich muss ihm ja nicht alles hinterhertragen!

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Hallo,
du hast per Paypal bezahlt - da gibt es doch den Käuferschutz - wenn du keine Lieferung erhältst nach einer angemessenen Frist, dann lass dir dein Geld von Paypal zurückgeben und kauf deine Matratze woanders.
Gruss
Czauderna

Moin,

Das wird aus Erfahrungswerten bei Otto aber kein Problem werden.

Ein Anruf sollte da ausreichend sein, wenn man schon länger wartet.

VG
Guido

Jaja, ich weiß, dass es hier um die Rechte und nicht um Kulanz geht :slight_smile:

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Warum wird hier dazu geraten, auf die Matratze zu verzichten? Warum wird immer wieder erklärt, man könne ja vom Vertrag zurücktreten, wenn er das gar nicht möchte und auch gar nicht muss?

Er kann selbstveständlich auf Lieferung bestehen und wenn man ihm etwas raten möchte, dann sollte man doch wohl darauf hinweisen, dass es unter weiteren Umständen die Möglichkeit gibt, die Matratze anderswo zu kaufen und die Mehrkosten ersetzt zu verlangen.

Ohne Verzug kein Verzugsschaden, daran wird das wohl scheitern, aus Ende Banane.

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Warum setzt man dann nicht einfach in Verzug, wenn man meint, dass das dafür überhaupt noch erforderlich wäre?

Möglich, man müsste hier aber erst einmal prüfen, was eine angemessene Lieferfrist ist, und danach stehen vielleicht Regelungen aus den AGB entgegen, auch das müsste man erst mal prüfen. Praktikabler erscheint mir:

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Man müsste es also erstmal in den AGB prüfen; aber dass einfach anderswo teurer kaufen praktikabler sein soll, weißt du demgegenüber schon ohne AGB-Prüfung?

Wie sollen solche AGB überhaupt aussehen, die einem Verkäufer eine Frist bis zum Sanktnimmerleinstag einräumen? Wenn keine Lieferfrist genannt ist, kann Lieferung sofort verlangt werden. Eine unklare Lieferfrist führt nicht zum Nachteil des Käufers; zumal man sich hier schon mehrmals selbst gemahnt hat.

Weil man dazu irgendeine Handhabe haben müsste. Die kann ich aber nicht erkennen, weil gar kein fester Liefertermin bestand.

Ist also nix mit ‚einfach‘. Und erst recht nix mit ‚Verzugsschaden‘ und ‚anderswo kaufen und zahlen lassen‘.

[Beitrag editiert vom www Team]

@nurkucken:
Es braucht keinen festen Liefertermin. Wenn kein Liefertermin vereinbart wurde, kann man die Leistung „sofort“ verlangen. Was die schon erwähnten „Zusammenhänge“ rudimentärer Grundkenntnisse angeht, ist es hier so, dass der fixe Liefertermin in einem „anderen“ Zusammenhang eine Rolle spielt und mitnichten eine Frist bis zum Sanktnimmerleinstag eröffnet. Andernfalls würde schließlich auch ein Rücktrittsrecht genausowenig bestehen, wenn man eurer Argumentation folgt.

Schadensersatz statt der Leistung ist etwas anderes als Verzugsschaden.

Nö. Downvotes für Unsinn trifftt es eher.

Du verstehst es nicht. Entweder bist du völlig ahnungslos, was Bestellvorgänge im Internet angeht, oder du ignorierst das einfach, weil du mit sachfremden Spitzfindigkeiten deine blödsinnige Position stützen willst. Es gibt - davon kann man ausgehen - eine Auftragsbestätigung, in der Aussagen zum Liefertermin stehen, und es gibt - davon kannst du auch ausgehen - AGB. Ist ja nicht Kleinkleckerlieschens Webshop, sondern einer der größen Internethändler im deutschen Markt. Das negierst du vollständig.

[Beitrag editiert vom www Team]

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Träum weiter.

[Beitrag editiert vom www Team]