Pachtgründstück und Laube kleiner als angegeben

Wir haben einen Kaufvertrag einer Laube, ausgewiesen als ca. 80 m² auf einem Pachtgrundstück welche als ca. 850 m² ausgewiesen ist abgeschlossen. Bei der Besichtigung wurde uns mehrmals versichert das es min. 800 m² sind. Leider hatten wir Messgerät vergessen und konnten nicht nachmessen und haben guten Glaubens den Vertrag unterschrieben. Noch am selben Tag sind wir wieder hin und haben von außen gemessen und es sind nur ca. 500 m². Heute haben wir den Makler um einen erneuten Termin gebeten und unser Anliegen vorgetragen woraufhin er im laufe des Tages anrief und uns mitgeteilt hat das er selber auf dem Grundstück war es gemessen habe und es zwar nur 600 m² sind aber das dies unerheblich für den Vertag sei da es sich ja nur um ein Pachtgarten handelt und wir nicht vom Vertrag zurücktreten können und das er uns verklagen wird. Muss ich nun eine Strafe zahlen wenn ich vom Vertrag zurücktrete ??

Leider kann ich hier keine Auskunft geben.

Hallo Eda,
wenn Du einen Kaufvertrag abgeschlossen hast, dann siehst Du ja die m² im Kaufvertrag und der wurde doch vor einem deutschen Notar beurkundet. Der Notar bekommt die Flächenangaben aus dem Grundbuch. Also zuvor in das Grundbuch schauen was da event. noch so steht.
Grüße
Josef

Ohne den Vertrag zu kennen kann dazu keine Antwort erfolgen.
Diese Verträge sind in der Regel ganz unterschiedlich und dort werden solche Dinge auch geregelt.

Hallo,

es kommt hier ganz darauf an, was Sie beim Makler unterschrieben haben, z.B. dass er sich auf die Angaben des Eigentümers stützt. I.d.R. ist die Rechtssprechung eher pro Verbraucher, deshalb und erst recht wenn Sie eine Rechtsschutzvers. haben, sollten sie die Sache mal von einem Anwalt prüfen lassen. Der erste Termin ist meistens kostenfrei.

Viele Grüße

Jürgen Göhler

P.S.: Bitte teilen Sie mir mit, wie der Vorgang ausgegangen ist.

Tut mir leid, leider kann ich in dieser Angelegenheit nicht helfen.

Wenn Sie tatsächlich vom Vertrag zurücktreten wollen, sollten Sie sich juristisch beraten lassen. Letztlich kommt es darauf an, was in dem Vertrag genau steht. Wenn die Fläche genau definiert ist und die tatsächliche Fläche abweicht, können Sie aus meiner Sicht zurücktreten. Wenn keine Angaben hinsichtlich der Flächen gemacht sind, dürfte es schwer werden. Schließlich haben Sie die Fläche ja gesehen und für sich beurteilt ob sie das Pachtgrundstück haben wollen. In diesem Fall dürfte die tatsächliche Fläche unerheblich sein.

Hallo!
So aus dem Bauch heraus wuerde ich sagen, dass es sich ja um einen Kaufvertrag fuer eine Laube handelt und wenn man sich uber den Preis fuer die Laube geeinigt hat und der Kaufvertrag abgeschlossen ist, ist somit auch das Geschaeft zustande gekommen. Dass das Grundstueck kleiner ist als vom Verkaeufer angegeben, hat eigentlich keinen Einfluss auf den Wert der Laube. Vielleicht koennte aber ein findiger Anwalt hier arglistige Taeuschung ins Spiel bringen, wenn Ihr beweisen koennt, dass ihr die Laube nicht gekauft haettet, wenn Ihr die genaue Grundstuecksgroesse gewusst haettet? Ohne Anwaltliche Unterstuetzung denke ich, werdet Ihr keinen Erfolg haben, den Kaufvertrag rueckgaengig zu machen.
Viel Erfolg!

kann iich leider nicht beantworten. Aber Klage scheint mir fragwürdig, da Makler nur Anspruch erhalten bei Vertragsabschluss. Hat denn überhaupt schon ein Abschluss stattgefunden (Unterschrift)?