Sprachlosigkeit
Hallo, Sarah!
Vorbemerkung: Mir ist bekannt, dass Pädophilie nichts anderes bedeutet als „Kinderliebe“, die im heutigen Sprachgebrauch als sexuell motiviert verstanden wird und nur in ihrer Ausübung bestraft werden kann.
Ich verstehe nicht falsch, mein Entsetzen war so groß. Ich finde dafür keine Worte.
Entsetzt kann man auch durchaus sein, aber gegen die Sprachlosigkeit muss man etwas machen. Sprachlosigkeit wäre höchstens ein Pluspunkt für die Täter. Man muss sich bewusst sein, welcher Mittel sie sich bedienen, wie sie sich verhalten und seine Kinder darüber aufklären – altersgemäß und so früh wie möglich.
Die größten Vorteile für die Täter entstehen, weil Kinder meinen, sie dürften nicht „petzen“, weil sie sonst ausgeschimpft werden, und weil Kinder noch nicht so gut zwischen schönen, erwünschten und unangenehmen, unerwünschten Berührungen unterscheiden können. In der Tat ist es heute nötiger denn je, seine Kinder darüber aufzuklären. Die Zahl der Pädophilen dürfte konstant sein, aber die Zahl derjenigen, die sich – beispielsweise durch das Internet ermuntert – strafbar machen, ist gewachsen.
Dazu noch einmal Manfred Karremann:
„Mit dem Internet ist die Szene der Pädos regelrecht explodiert. Von einem ‚Quantensprung, einer anderen Dimension‘ spricht Günther Ilsen, Fahnder bei der Ermittlungskommission Kindesmissbrauch (EK KIM) des Landeskriminalamtes Düsseldorf. ‚Viele, die eine pädophile Neigung bislang unterdrückt haben, haben durch das Internet festgestellt: Aha, da gibt es ja noch viele andere, die so denken wie ich, und sogar Gruppen, in denen man sich trifft.‘
Guntram aus Köln ist ein typisches Beispiel für einen solchen ‚Schläfer‘. ‚Ich war 25 Jahre verheiratet, hab sogar selber Jungs‘, erzählt er mir beim Treff der Kölner Pädo-Gruppe in der Pizzeria ‚Quo Vadis‘. Guntram steht auf ganz kleine Mädchen, so um die vier oder fünf Jahre alt. ‚Da war mal so ein bisschen was mit meiner Nichte, klar, aber insgesamt hab ich die Neigung doch verdrängt. Als ich im Internet gesehen habe, Mensch, da gibt das ja noch viele andere, die so sind wie du, und die treffen sich auch, habe ich mich von meiner Frau getrennt.‘
Bis vor kurzem, so Guntram, habe er eine sehr nette Beziehung zu Melanie gehabt, die sei fünfeinhalb. ‚Das ist Liebe, meine erste richtige, tiefe Liebe‘, sagt er. Sogar mit Puppen haben er und Melanie im Kinderzimmer gespielt, und sie durfte auch schon mal bei ihm in der Wohnung bleiben. ‚Der Vater ist ein Kumpel von mir.‘ Guntram hatte sich gefreut, Melanies Einschulung mitzuerleben. Jetzt hat ihm aber ihre Mutter jeden Kontakt untersagt. ‚Die muss auf meine Beiträge im Pädo-Forum gestoßen sein‘, vermutet er.“
(Quelle: STERN Nr. 46 vom 06.11.2003, ab Seite 78)
Für mich nicht. Das ist die einzigste Sicherheit für die Kids.
Prinzipell lehne ich wirklich die Todesstrafe ab, weil ich sie
nicht für eine Strafe halte. Das ist meine einzigste Ausnahme.
Ich bin der Meinung, dass man hier deutlich weiter denken muss als von zwölf Uhr bis mittags, und das heißt auch über die eigene Lebenszeit hinaus. Es geht mir um keinen konkreten Fall, sondern um das Prinzip von Rechtsstaatlichkeit, das empfindlich angegriffen wäre, wenn die Todesstrafe wieder zugelassen werden sollte. Auch wenn vorerst „nur“ Kindesmissbrauch mit dem Tod bestraft werden könnte, wäre dies ein juristischer Dammbruch, den ich nicht für zulässig und wünschenswert halte. Sobald die Todesstrafe wieder im Katalog der akzeptierten Strafen steht, halte ich es nicht für ausgeschlossen, dass einige Jahre später auch für Mord, vielleicht auch für schwere Körperverletzung dieses Strafmaß zugelassen wäre. Der Weg zu dem Zeitpunkt, an dem einem Dieb die Hand abgeschlagen wird, ist sicher noch sehr weit, aber genau so weit muss man meines Erachtens denken. Das Prinzip wäre in jedem Fall dasselbe.
Das wäre mir ehrlich gesagt egal. Der Täter hat sich auch
nicht menschlich gezeigt. Jetzt halt ichs mal mit dem AT - Aug
um Auge, Zahn um Zahn- Ich habe wirklich viel Verständnis für
die schlimmsten Verbrecher, aber scheinbar nicht therapierbare
Pädos… wieder auf die Menschheit loslassen?
Wer schützt denn unsere Kinder?
Ich habe keinen übertriebenen Respekt vor der Kirche, aber ich bitte darum, dass die Bibel, präzise: der Exodus, nicht falsch zitiert wird. Die Bibel fordert an keinem Punkt, dass dem, der einen Zahn ausgeschlagen hat, auch ein Schaden zugefügt werden soll. Im Gegenteil: Diese, zugegeben extrem griffige Stelle „Auge um Auge, Zahn um Zahn“ ist nicht der Aufruf zur Rache, sondern – im Gegenteil – eine frühe Konzeption von so etwas wie Schadensersatz:
Wenn Männer miteinander streiten und stoßen dabei eine schwangere Frau, so daß ihr die Frucht abgeht, ihr aber sonst kein Schaden widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel ihr Ehemann ihm auferlegt, und er soll’s geben durch die Hand der Richter. Entsteht ein dauernder Schaden, so sollst du geben Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, Brandmal um Brandmal, Beule um Beule, Wunde um Wunde. Wenn jemand seinen Sklaven oder seine Sklavin ins Auge schlägt und zerstört es, der soll sie freilassen um des Auges willen. Desgleichen, wenn er seinem Sklaven oder seiner Sklavin einen Zahn ausschlägt, soll er sie freilassen um des Zahnes willen.
(Quelle: http://www.bibel-online.net/buch/02.2-mose/21.html#2…; Hervorhebungen von mir)
Als Möglichkeit eines dauerhaften Schutzes für Kinder sehe ich eine zuverlässige Sicherheitsverwahrung, die keine Schlupflöcher bietet. Wann diese angeordnet werden sollte, müssen wohl die Juristen beurteilen. Vorteil dieser Methode gegenüber der Todesstrafe ist selbstverständlich, dass Justizirrtümer korrigiert werden können. Dies ist eine essentielle Eigenschaft des Rechtstaats. Es mag Dir im Moment komisch vorkommen, die Möglichkeit offen zu halten, jemanden, der kleine Mädchen missbraucht hat, zu rehabilitieren, aber wer sagt, dass jeder angezeigte Missbrauch auch tatsächlich stattgefunden hat?
Es gibt einen sehr prominenten Fall, der einige Jahre lang die Justiz und die Medien beschäftigte und mit Freisprüchen endete. Dies waren die „Wormser Prozesse“ (bei Google findest Du mit diesem Suchwort recht viel). Es wurden unter zweifelhaften, suggestiv wirkenden Bedingungen die Aussagen von Kindern verfälscht, was dazu führte, dass diese Kinder, zum Teil ohne Grund, jahrelang von ihren Eltern getrennt waren. Die Eltern hatten die Kinder zwar zuvor nicht sonderlich gut behandelt, aber keinen Missbrauch begangen, worauf die Anklage lautete. Man stelle sich vor, Übles im Schilde führende Nachbarn wollten auf Deinen Mann und ihre Kinder einen Fall konstruieren, der nie stattgefunden hat, und es gelingt ihnen, die Justiz zu täuschen. Wärst Du weiterhin für die Todesstrafe?
Ich bin auch nicht betroffen. Aber es macht mich betroffen.
Ich kann gut verstehen, dass viele Eltern einen anderen, sehr viel emotionaleren Zugang zu diesem Thema haben. Dennoch erfordert leider auch das abscheulichste Verbrechen die kühle Ratio, die überlegt, welche Strafe mit den deutschen Gesetzen vereinbar ist und welche Strafe der Grausamkeit der Tat gerecht wird. Wer hier wild um sich schlägt, hat das Messer schneller im eigenen Leib stecken, als er sich versieht.
Beste Grüße!
Christopher