Hi!
Nur mal so zur Info:
Paintballmakiere sind ein schwieriges Thema, und selbst auf offiziellen Feldern haben wir teilweise Problem mit Genehmigungen.
Gleich zu Anfang, wer einen Paintballmakierer in die Hand nimmt, MUSS min. 18 Jahre alt sein. Sonst ist das eine Straftat, in diesem Fall für den Grundstücksbesitzer, des weiteren
§ 1 WaffG (1) definiert Paintballmarkierer als Waffen.
Also müssen wir im Umgang mit Paintballmarkierern das Waffengesetz
uneingeschränkt beachten.
Paintballs dagegen sind laut WaffG keine Munition, daher sind die Gesetze
für Munition nicht zu beachten.
Paintballwaffen mit einer max. Mündungsenergie von 7,5 Joule (umgerechnet
210 Fuss pro Sekunde(fps)) tragen als kennzeichen die Caliberangabe sowie
ein F Stempel in einem gleichmäßigen Fünfeck und dürfen ab 18 Jahre frei
erworben werden. Siehe §§ 33/34 WaffG.
Laut §44 WaffG. darf Grundsätzlich nur auf genehmigunspflichtigen
Schießstätten geschossen werden.
Allerdings gibt für Paintballwaffen bis 7,5 Joule (210fps) eine Ausnahme im
§45 WaffG.
Hier heißt es
Schießen
$45 (1) Wer außerhalb von Schießstätten mit einer Schußwaffe… schießen
will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Abgesehen von den Gesetzen, ist es eine Versicherungsfrage, was glaubst was passiert wenn sich jemand verletzt.
Du sagst selbst du interessiert dich dafür und willst privat spielen? Du wusstest ja anscheinend nichtmal das man einen Kompressor bennötigt. Das können sehr gefährliche Geräte sein, wenn man nicht unterwiesen ist.
Ich hoffe du verstehst das Paintball zwar ein Spaß ist, aber kein Spaß für zu Hause. Wenn du wirklich interesse daran hast, geh zum nächsten Verein und spiel erstmal dort auf den Feldern. Zu deinem eigenen Schutz und zum Schutz des Sports
Grüße vom Hasen