Palästinenserlager,

Insofern denke ich schon, dass sich jeder Israeli, der sich an
dererlei Aktionen beteilt, bereit sein muss, sich dafür
entweder einmal vor einem internationalen Gerichtshof, oder
vor einem israelischen Gericht (wenn die Regierungspolitik
sich mal wieder ändert) verantworten zu müssen.

Bedenke bitte, pendragon, daß die Soldaten „einberufen“ werden. Zudem braucht sich der einfache Soldat wohl nicht Sorgen machen vor ein internationales Gericht gestellt zu werden, da er sich jederzeit auf den „Befehlsnotstand“ berufen könnte.

gruss winkel

Hi,

Zudem braucht sich der einfache Soldat wohl nicht
Sorgen machen vor ein internationales Gericht gestellt zu
werden, da er sich jederzeit auf den „Befehlsnotstand“ berufen
könnte.

Dieses gilt nicht für Taten, die dem Soldat offensichtlich unrechtmäßig erscheinen müssen. Es werden doch heute noch Kriegsverbrecher aus dem zweiten Weltkrieg angeklagt und verurteilt (aktueller Fall: http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,192615,00.html , interessant ist hier der vorletzte Absatz zum Thema Befehlsnotstand und dessen Erfolgsaussichten vor Gericht).

Gruß

J.

Du solltest bei Überlegungen immer davon ausgehen, wer der
ursprüngliche Eigenr des Landes war und wer vertrieben wurde.

der ursprünglich eigner waren die BRITEN. die haben dann im alleingang ihr land einfach beiden parteien versprochen, weil es bequem war…

*lol*

der ursprünglich eigner waren die BRITEN.

*mich schlapplach*

Insofern denke ich schon, dass sich jeder Israeli, der sich an
dererlei Aktionen beteilt, bereit sein muss, sich dafür
entweder einmal vor einem internationalen Gerichtshof, oder
vor einem israelischen Gericht (wenn die Regierungspolitik
sich mal wieder ändert) verantworten zu müssen.

ja, marion, da hast du sogar recht. wenn der fall der fälle eintreten würde, was ich nicht glaube und nicht hoffe, ist es denkbar, das man jeden, ausnahmslos jeden , vor ein internationales gericht stellen könnte.

unabhängig vom dienstgrad und der daraus resultierenden befugnis.

das beispiel der berliner mauer hat das ja gezeigt. hochbezahlte westdeutsche richter, die in ihrem ganzen leben nie in einer derartigen situation waren, ausser eben vielleicht bei den nazis, wie zb filbinger, richten grundwehrdienstleistende ( mauerschützen genannt ,) ab.

nur wird das den juden eben nicht mehr passieren, das deutsche über sie richten…ein kleiner, aber wesentlicher unterschied

gruss tom

m.e. eine sehr zweifelhafte vorgehensweise.

hallo Lehitraot,
wenn die Logik stimmen würde, dann sind die Eigner von Deutschland die Amis, die Briten, die russen und die Franzosen.
Grüße
Raimund

hallo Winkel

Wenn dem Soldaten per Befehl der
Kriegszustand/Verteidigunsfall befohlen ist, hat er den Befehl
erst auszuführen.

Stelle dir vor: Ein Vorgesetzter gibt an den Soldaten vor Ort
den Befehl eine Stadt zu beschiessen, wie soll der Soldat
erkennen, ob das Völkerrechtlich okay ist?

Bedenke, daß die ausführungen der Bundeswehr sich auf den
dienst in Deutschen Kasernen beziehen, denn bei der Verfassung
der Gesetze wurde nicht von einem tatsächlichen Einsatz
ausgegangen.

Genau das war das Problem der deutschen und der japanischen Soldaten. Selbst wenn einer einen Befehl als reinen Mord erkannt, musste er ihn erst ausführen und dann Beschwerde einlegen.
Dazu eine Geschichte. Ein US-Pilot wurde über japanischem Gebiet abgeschossen. Er wurde gefangen genommen. der Offizier ließ den Ami an einen Baum binden und befahl einem Soldaten er soll den Gefangenen mit seinem Messer (Dolch, Schwert???) töten. Erst weigerte sich der Soldat, doch als der Offizier im drohte, dass er wegen Befehlsverweigerung sofort erschossen würde, führte er den Befehl aus.
Nach dem Krieg wurde der Soldat von den Amis wegen Mord gehängt (stranguliert). Der Offizier kam mit einer relativ geringen Strafe davon.
Grüße
Raimund

Hallo Winkel

Bedenke bitte, pendragon, daß die Soldaten „einberufen“
werden. Zudem braucht sich der einfache Soldat wohl nicht
Sorgen machen vor ein internationales Gericht gestellt zu
werden, da er sich jederzeit auf den „Befehlsnotstand“ berufen
könnte.

Das ist leider nicht die Praxis. Siehe weiter oben.
Grüße
Raimund

Insofern denke ich schon, dass sich jeder Israeli, der sich an
dererlei Aktionen beteilt, bereit sein muss, sich dafür
entweder einmal vor einem internationalen Gerichtshof, oder
vor einem israelischen Gericht (wenn die Regierungspolitik
sich mal wieder ändert) verantworten zu müssen.

ja, marion, da hast du sogar recht. wenn der fall der fälle
eintreten würde, was ich nicht glaube und nicht hoffe, ist es
denkbar, das man jeden, ausnahmslos jeden , vor ein
internationales gericht stellen könnte.

Was zu befürworten und richtig ist. Wir bekommen Terror nicht durch Bomben und Kriegsverbrechen nicht durch Vertuschung in Griff. Jedem, ob „Normalbürger“ oder „Politiker“ muss klar sein, wenn er mordet oder Auftrag hierzu gibt, egal in welcher Position er ist, er muss weltweit mit Strafverfolgung und mit einer Anklage vor dem Internationalen Gerichtshof rechnen. Nur wenn jeder weiss, dass es sich nicht mehr lohnt, wird man umdenken. Gut, Despoten wie Bin Laden, Hamas oder Scharon wird man nie verhindern, aber man wird deren Handeln rechtzeitig begrenzen.

unabhängig vom dienstgrad und der daraus resultierenden
befugnis.

das beispiel der berliner mauer hat das ja gezeigt.
hochbezahlte westdeutsche richter, die in ihrem ganzen leben
nie in einer derartigen situation waren, ausser eben
vielleicht bei den nazis, wie zb filbinger, richten
grundwehrdienstleistende ( mauerschützen genannt ,) ab.

Klarstellung. Es ist längst bewiesen, dass es den Schußbefehl an der Mauer gegeben hat. Bewiesen ist auch, dass ein Soldat sich weigern konnte. Er hat dann eben den Dienst an anderer Stelle verrichtet. Wenn sich hier die Täter auf einen Befehlsnotstand berufen, ist die Begründung falsch.

Also Filbinger hat keinen Grundwehrdienstleistenden hinrichten lassen. Filbinger war Marinerichter im 3. Reich. Er hat nach dem Zusammenbruch des 3. Reiches - zumindest eín Todesurteil - unterschrieben. Aus der Zeit während des 3. Reiches sind von Filbinger keine Todesurteile bekannt. Daran ändern die Lügen von Beate Klarsfeld auch nichts. Filbinger musste dann als MP gehen, die Geschichte könnte Dir bekannt sein. Mir jedenfalls ist sie im vielen Details bekannt.

nur wird das den juden eben nicht mehr passieren, das deutsche
über sie richten…ein kleiner, aber wesentlicher
unterschied

Wenn das Deine grösste Sorge ist, dass Kriegsverbrecher durch Deutsche verurteilt werden könnten - dann geht es Dir wohl nicht darum, dass Völkermord oder Kriegsverbrechen geahndet werden sollen, sondern um die Frage, gegen wen sie nicht geahndet werden sollen. Du hast recht,

das ist

eine sehr zweifelhafte vorgehensweise.

Gruss Günter

das ist eine der lieblingsargumente der israeli.
dann muss man sich nicht damit ausseinandersetzen, wie und mit viel leid und blut man sich des landes tatsächlich bemächtigt hat.

andreas

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

nun andreas wer hat denn, sagen wir mal nach 48 immer und immer wieder versucht, israel mit blut von der landkarte initiativ von der karte zu fegen. natuerlich begingen beide seiten mit blut unrecht, ohne zu werten hier wer „besser“ war, mir stoesst nur deine einseitige sicht in deiner antwort auf,

lol leider

beste gruesse lego

das ist eine der lieblingsargumente der israeli.
dann muss man sich nicht damit ausseinandersetzen, wie und mit
viel leid und blut man sich des landes tatsächlich bemächtigt
hat.

moechte auch lachen
hallo, ich moechte mich auch schlapplachen und dazu
frage ich dich hoeflichst zuerst nach deiner meinung, wem
palaestina vor 1948 gehoerte und wie du das land nach 48 aufteilen moechtest nach gruppen

danke vorab

lego

der ursprünglich eigner waren die BRITEN.

*mich schlapplach*

das Mandatsstatut von 1922…
Hi lego
Die Briten waren niemals eigentümer von palästina:
es handelte sich um ein mandatsgebiet des Völkerbundes.

http://www.dse.de/za/lis/palaestina/mandatstext.htm
das mandatsstatut geht tatsächlich von einer Eigenstaatlichkeit Palästina aus. So ist in artikel 7 von einer „palästinensischen staatsbürgerschaft“ die Rede

Die Entscheidung der Briten, In der unhaltbaren Situation nach dem WK 2 die Entscheidung über das weitere Vorgehen in die Hände der UN zu legen, war somit nur logisch…

Gruß
Mike

Klarstellung. Es ist längst bewiesen, dass es den Schußbefehl
an der Mauer gegeben hat. Bewiesen ist auch, dass ein Soldat
sich weigern konnte. Er hat dann eben den Dienst an anderer
Stelle verrichtet. Wenn sich hier die Täter auf einen
Befehlsnotstand berufen, ist die Begründung falsch.

Mein lieber Günter, grosse Worte kommen Dir aber hier, aus der Gediegenheit schweizerischer, neutraler Idylle , die Dich umgibt, über die Lippen. Mein lieber Mann.

Richtig ist, dass im Grenzgesetz der ehemaligen DDR die Anwendung der Schusswaffe in zwei Paragraphen verbindlich geregelt war. Soll heissen, das sehr genau definiert war, wann, wo und unter welchen Bedingungen davon Gebrauch zu machen ist.

Meine mal war §26 / 27.

Es wurde darin auch sehr verbindlich festgelegt, was alles vorher in Anwendung zu bringen ist ( an taktischen Handlungen ),
um den Einsatz der Schusswaffe zu entbehren. Und das war einiges.

Einen konkreten Befehl zum Schiessen, wirst du da nicht finden.

Dem Grenzdienst in einer Linieneinheit an der Mauer konnte man sicherlich - aber nur im Vorfeld - entgehen. Durch Darstellung eigener „politischer Unzuverlässigkeit“ oder „Illoyalität“.
Das hatte hier und da Erfolg. ja. War nur Scheisse für die , dies getan haben, denn einige Dinge konnten die sich im Anschluss an den Wehrdienst vonne Backe schmieren. Man würde es heute den beruflichen Karriereweg nennen. es war ein Teufelskreis.

Diejenigen, die in einer Linieneinheit dienten, hatten nur einen Wunsch, dass es in ihrer Schicht niemand versucht, an eben der Stelle über die Mauer zu kommen. Von diesem Wunsch waren alle beseelt. Nur nicht schiessen müssen. Denn , konnte man ihnen zweifelsfrei nachweisen , das der Schusswaffengebrauch - als letzte Konsequenz - eine Flucht verhindert hätte, war es das für den Betreffenden gewesen.

Schliesslich und endlich Günter, danke einfach Deinem Gott dafür, nie den Drahtseilakt der Zerissenheit zwischen Pflicht und eigener Anschauung ausgesetzt gewesen zu sein.

Also Filbinger hat keinen Grundwehrdienstleistenden hinrichten
lassen. Filbinger war Marinerichter im 3. Reich. Er hat nach
dem Zusammenbruch des 3. Reiches - zumindest eín Todesurteil

  • unterschrieben. Aus der Zeit während des 3. Reiches sind von
    Filbinger keine Todesurteile bekannt. Daran ändern die Lügen
    von Beate Klarsfeld auch nichts. Filbinger musste dann als MP
    gehen, die Geschichte könnte Dir bekannt sein. Mir jedenfalls
    ist sie im vielen Details bekannt.

nur wird das den juden eben nicht mehr passieren, das deutsche
über sie richten…ein kleiner, aber wesentlicher
unterschied

Wenn das Deine grösste Sorge ist, dass Kriegsverbrecher durch
Deutsche verurteilt werden könnten - dann geht es Dir wohl
nicht darum, dass Völkermord oder Kriegsverbrechen geahndet
werden sollen, sondern um die Frage, gegen wen sie nicht
geahndet werden sollen. Du hast recht,

das ist

eine sehr zweifelhafte vorgehensweise.

Gruss Günter

Hallo,

Klarstellung. Es ist längst bewiesen, dass es den Schußbefehl
an der Mauer gegeben hat. Bewiesen ist auch, dass ein Soldat
sich weigern konnte. Er hat dann eben den Dienst an anderer
Stelle verrichtet. Wenn sich hier die Täter auf einen
Befehlsnotstand berufen, ist die Begründung falsch.

Mein lieber Günter, grosse Worte kommen Dir aber hier, aus der
Gediegenheit schweizerischer, neutraler Idylle , die Dich
umgibt, über die Lippen. Mein lieber Mann.

Bitte nochmals nachlesen. Was ich gepostet habe. Ich wohne nicht in der Schweiz. Ich wohne in der Nähe der Grenze in DE.

Richtig ist, dass im Grenzgesetz der ehemaligen DDR die
Anwendung der Schusswaffe in zwei Paragraphen verbindlich
geregelt war. Soll heissen, das sehr genau definiert war,
wann, wo und unter welchen Bedingungen davon Gebrauch zu
machen ist.

Dann hast Du mehr Unterlagen und Beweise wie sie die deutsche Justiz gefunden hat. Rück sie mal raus.

Meine mal war §26 / 27.

Es wurde darin auch sehr verbindlich festgelegt, was alles
vorher in Anwendung zu bringen ist ( an taktischen Handlungen
),
um den Einsatz der Schusswaffe zu entbehren. Und das war
einiges.

Einen konkreten Befehl zum Schiessen, wirst du da nicht
finden.

Was stimmt denn nun. Einerseits soll es zwei §§ geben, dann konkrete Weisungen und dann soll man aber keinen konkreten Befehl finden, der zum Schiessen auffordert.

Dem Grenzdienst in einer Linieneinheit an der Mauer konnte man
sicherlich - aber nur im Vorfeld - entgehen. Durch
Darstellung eigener „politischer Unzuverlässigkeit“ oder
„Illoyalität“.
Das hatte hier und da Erfolg. ja. War nur Scheisse für die ,
dies getan haben, denn einige Dinge konnten die sich im
Anschluss an den Wehrdienst vonne Backe schmieren. Man würde
es heute den beruflichen Karriereweg nennen. es war ein
Teufelskreis.

Kopfschüttel. Da sind welche, die weigern sich nicht, die schiessen nicht, weil sie sonst beruflich keinen Vorteil haben ? Das heisst, man war gezwungen zu schiessen, man war in diesem Teufelskreis drin. Nimm nun mal diese merkwürdige Logik. Du billigst hier Soldaten den Notstand zu, weil sie sonst berufliche Schwierigkeiten haben konnten.

Würde ich jetzt auf einer gewisser politischen Seite stehen, müsste ich mich wohl bedanken, dass endlich mal einer ehrlich sagt, warum man im 3. Reich geschossen hat. Das ist das, was ich so hasse. Da wird für eine Richtung jedes Argument gültig, wenn es etwas zu begründen gibt. Auf der anderen Seite wird genau mit demselben Argument anderen jedes Recht abgesprochen, sich auch auf solche Situationen zu berufen. Hier beginnt der Punkt, der heisst Unglaubwürdigkeit in der Argumentationskette.

Und dann noch etwas. Es kann zwar sein, dass jemand sich unter einem Befehlsnotstand glaubt, doch richtig ist auch, dass alle westlichen Armeen, insbesondere die NATO-Staaten, klar und deutlich abgrenzen, dass kein Soldat dafür verurteilt werden darf, wenn er Befehle nicht gehorcht, die nachweislich Mord und/oder Menschenrechtsverletzungen zur Folge haben.

Dass mit Ausnahme der USA sich alle anderen NATO- Staaten daran halten, sagt wohl vieles aus. Im Übrigen, wenn ich einigermassen die Rechtsstellung eines Israelis im Militär kenne, hat auch ein israelischer Soldat das Recht, einen Befehl zu verweigern, wenn er Mord und/oder Menschenrechtsverletzungen beinhaltet.

Diejenigen, die in einer Linieneinheit dienten, hatten nur
einen Wunsch, dass es in ihrer Schicht niemand versucht, an
eben der Stelle über die Mauer zu kommen. Von diesem Wunsch
waren alle beseelt. Nur nicht schiessen müssen. Denn , konnte
man ihnen zweifelsfrei nachweisen , das der
Schusswaffengebrauch - als letzte Konsequenz - eine Flucht
verhindert hätte, war es das für den Betreffenden gewesen.

Schliesslich und endlich Günter, danke einfach Deinem Gott
dafür, nie den Drahtseilakt der Zerissenheit zwischen Pflicht
und eigener Anschauung ausgesetzt gewesen zu sein.

Ich habe zwar nicht in Zusammenhang mit Töten die Pflicht und Zerrissenheit erlebt, dafür in anderen Situationen und ich habe meine Konsequenzen gezogen.

Gruss Günter

Also Filbinger hat keinen Grundwehrdienstleistenden hinrichten
lassen. Filbinger war Marinerichter im 3. Reich. Er hat nach
dem Zusammenbruch des 3. Reiches - zumindest eín Todesurteil

  • unterschrieben. Aus der Zeit während des 3. Reiches sind von
    Filbinger keine Todesurteile bekannt. Daran ändern die Lügen
    von Beate Klarsfeld auch nichts. Filbinger musste dann als MP
    gehen, die Geschichte könnte Dir bekannt sein. Mir jedenfalls
    ist sie im vielen Details bekannt.

nur wird das den juden eben nicht mehr passieren, das deutsche
über sie richten…ein kleiner, aber wesentlicher
unterschied

Wenn das Deine grösste Sorge ist, dass Kriegsverbrecher durch
Deutsche verurteilt werden könnten - dann geht es Dir wohl
nicht darum, dass Völkermord oder Kriegsverbrechen geahndet
werden sollen, sondern um die Frage, gegen wen sie nicht
geahndet werden sollen. Du hast recht,

das ist

eine sehr zweifelhafte vorgehensweise.

Gruss Günter

Hallo,

Klarstellung. Es ist längst bewiesen, dass es den Schußbefehl
an der Mauer gegeben hat. Bewiesen ist auch, dass ein Soldat
sich weigern konnte. Er hat dann eben den Dienst an anderer
Stelle verrichtet. Wenn sich hier die Täter auf einen
Befehlsnotstand berufen, ist die Begründung falsch.

Mein lieber Günter, grosse Worte kommen Dir aber hier, aus der
Gediegenheit schweizerischer, neutraler Idylle , die Dich
umgibt, über die Lippen. Mein lieber Mann.

Bitte nochmals nachlesen. Was ich gepostet habe. Ich wohne
nicht in der Schweiz. Ich wohne in der Nähe der Grenze in DE.

ich habe geschrieben, das sie dich umgibt, nicht, dass du da wohnst. iss schon klar günter.

Richtig ist, dass im Grenzgesetz der ehemaligen DDR die
Anwendung der Schusswaffe in zwei Paragraphen verbindlich
geregelt war. Soll heissen, das sehr genau definiert war,
wann, wo und unter welchen Bedingungen davon Gebrauch zu
machen ist.

Dann hast Du mehr Unterlagen und Beweise wie sie die deutsche
Justiz gefunden hat. Rück sie mal raus.

wieso das denn, günter. es gab ein grenzgesetzt von 1982 - neufassung. daruf wird sich auch die deutsche justiz gestützt haben, auch auf die paragrafen 26 und 27 ( glaube ich ). " Schusswaffengebrauchsbestimmung.

Meine mal war §26 / 27.

Es wurde darin auch sehr verbindlich festgelegt, was alles
vorher in Anwendung zu bringen ist ( an taktischen Handlungen
),
um den Einsatz der Schusswaffe zu entbehren. Und das war
einiges.

Einen konkreten Befehl zum Schiessen, wirst du da nicht
finden.

Was stimmt denn nun. Einerseits soll es zwei §§ geben, dann
konkrete Weisungen und dann soll man aber keinen konkreten
Befehl finden, der zum Schiessen auffordert.

was verstehste denn nu wieder nicht. es gab 2 paragrafen, die das regelten. jaaaaaaaaaaa. das stand aber nicht drin, "Schiessen ", günter. und im gesetz steht sowieso kein befehl, lieber günter. das gesetz war die grundlage für die befehlserteilung. menno, ist das wirklich so schwer. ?

Dem Grenzdienst in einer Linieneinheit an der Mauer konnte man
sicherlich - aber nur im Vorfeld - entgehen. Durch
Darstellung eigener „politischer Unzuverlässigkeit“ oder
„Illoyalität“.
Das hatte hier und da Erfolg. ja. War nur Scheisse für die ,
dies getan haben, denn einige Dinge konnten die sich im
Anschluss an den Wehrdienst vonne Backe schmieren. Man würde
es heute den beruflichen Karriereweg nennen. es war ein
Teufelskreis.

Kopfschüttel. Da sind welche, die weigern sich nicht, die
schiessen nicht, weil sie sonst beruflich keinen Vorteil haben
? Das heisst, man war gezwungen zu schiessen, man war in
diesem Teufelskreis drin. Nimm nun mal diese merkwürdige
Logik. Du billigst hier Soldaten den Notstand zu, weil sie
sonst berufliche Schwierigkeiten haben konnten.

ICH BILLIGE NIEMANDEM ETWAS ZU: versuche dir nur was zu erklären. du hast ja mit deinem a… im trockenen gesessen.

Würde ich jetzt auf einer gewisser politischen Seite stehen,
müsste ich mich wohl bedanken, dass endlich mal einer ehrlich
sagt, warum man im 3. Reich geschossen hat. Das ist das, was
ich so hasse. Da wird für eine Richtung jedes Argument gültig,
wenn es etwas zu begründen gibt. Auf der anderen Seite wird
genau mit demselben Argument anderen jedes Recht abgesprochen,
sich auch auf solche Situationen zu berufen. Hier beginnt der
Punkt, der heisst Unglaubwürdigkeit in der
Argumentationskette
.

Und dann noch etwas. Es kann zwar sein, dass jemand sich unter
einem Befehlsnotstand glaubt, doch richtig ist auch, dass
alle westlichen Armeen, insbesondere die NATO-Staaten, klar
und deutlich abgrenzen, dass kein Soldat dafür verurteilt
werden darf, wenn er Befehle nicht gehorcht, die nachweislich
Mord und/oder Menschenrechtsverletzungen zur Folge haben.

hahahahahah…dann verweiger mal im kriegsfall einen befehl mit dem hinweis auf das völerrecht. kannste machen, wirdte gleich umgelegt. oder tust es, und kommst später vor gericht. kannste dir aussuchen.

Dass mit Ausnahme der USA sich alle anderen NATO- Staaten
daran halten, sagt wohl vieles aus. Im Übrigen, wenn ich
einigermassen die Rechtsstellung eines Israelis im Militär
kenne, hat auch ein israelischer Soldat das Recht, einen
Befehl zu verweigern, wenn er Mord und/oder
Menschenrechtsverletzungen beinhaltet.

Diejenigen, die in einer Linieneinheit dienten, hatten nur
einen Wunsch, dass es in ihrer Schicht niemand versucht, an
eben der Stelle über die Mauer zu kommen. Von diesem Wunsch
waren alle beseelt. Nur nicht schiessen müssen. Denn , konnte
man ihnen zweifelsfrei nachweisen , das der
Schusswaffengebrauch - als letzte Konsequenz - eine Flucht
verhindert hätte, war es das für den Betreffenden gewesen.

Schliesslich und endlich Günter, danke einfach Deinem Gott
dafür, nie den Drahtseilakt der Zerissenheit zwischen Pflicht
und eigener Anschauung ausgesetzt gewesen zu sein.

Ich habe zwar nicht in Zusammenhang mit Töten die Pflicht und
Zerrissenheit erlebt, dafür in anderen Situationen und ich
habe meine Konsequenzen gezogen.

jaja günter schon klar, du boykottierst die schweiz…

Gruss Günter

Also Filbinger hat keinen Grundwehrdienstleistenden hinrichten
lassen. Filbinger war Marinerichter im 3. Reich. Er hat nach
dem Zusammenbruch des 3. Reiches - zumindest eín Todesurteil

  • unterschrieben. Aus der Zeit während des 3. Reiches sind von
    Filbinger keine Todesurteile bekannt. Daran ändern die Lügen
    von Beate Klarsfeld auch nichts. Filbinger musste dann als MP
    gehen, die Geschichte könnte Dir bekannt sein. Mir jedenfalls
    ist sie im vielen Details bekannt.

nur wird das den juden eben nicht mehr passieren, das deutsche
über sie richten…ein kleiner, aber wesentlicher
unterschied

Wenn das Deine grösste Sorge ist, dass Kriegsverbrecher durch
Deutsche verurteilt werden könnten - dann geht es Dir wohl
nicht darum, dass Völkermord oder Kriegsverbrechen geahndet
werden sollen, sondern um die Frage, gegen wen sie nicht
geahndet werden sollen. Du hast recht,

das ist

eine sehr zweifelhafte vorgehensweise.

Gruss Günter

eigner
wie weit willst du zurückgehen? vor die britische besatzung? vor die türken? römer?

Völkerrecht und Befehle
Hi Tom
es sind mehrere Fälle beschrieben, wo Soldaten der Usa in Vietnam Befehle verweigerten, weil sie wider das kriegsrecht waren. (aussage: das geht doch nicht)
Der bekannteste fall ereignete sich beim Massaker von my lai, wo einige soldaten befehle der Offiziere nicht befolgten, und ein kleiner Trupp Marines und Marineflieger sogar einige Zivilisten schützte und evakuierte.

passiert ist denen gar nichts.

Ausserdem war seit dem 2 Weltkrieg keine westeuropäische Armee in der Situation, dass Soldaten gezwungen Waren, einen Befehl zu verweigern, weil er offensichtlich Völkerrechtswidrig war.

deine Aussage , die du so kategorisch machst, ist eine reine Vermutung, die keinen Hintergrund in irgendwelchen Ereignissen hat.
Mike

hallo mike,

der - heute umgangsprachlich . schiessbefehl - an der berliner mauer widersprach den von den zivilisierten staaten europas anerkannten normen des völkerrechts. zu dieser auffassung gelangte auch der europäische gerichtshof im verfahren, welches krenz inszenierte.

ich gebe dir recht, leider sind mir nur die fälle bekannt, dir vielleicht auch, wo mauerschützen nach nun bundesdeutschem recht verurteilt worden sind. die, die es nicht taten und denen man es nachweisen konnte, kennt kaum einer. das ist das problem und der riss in der beweisführung, meinerseits.

wenn ich was finde, und das hoffe ich schon sehr lange, sind wir hier vielleicht ein stück weiter.

tom

hallo mike,

ja richtig, so ist es natuerlich zu jener wilden zeit gewesen! :wink:

das ist korrekt auf dem papier

beste gruesse lego