Hallo,
Klarstellung. Es ist längst bewiesen, dass es den Schußbefehl
an der Mauer gegeben hat. Bewiesen ist auch, dass ein Soldat
sich weigern konnte. Er hat dann eben den Dienst an anderer
Stelle verrichtet. Wenn sich hier die Täter auf einen
Befehlsnotstand berufen, ist die Begründung falsch.
Mein lieber Günter, grosse Worte kommen Dir aber hier, aus der
Gediegenheit schweizerischer, neutraler Idylle , die Dich
umgibt, über die Lippen. Mein lieber Mann.
Bitte nochmals nachlesen. Was ich gepostet habe. Ich wohne nicht in der Schweiz. Ich wohne in der Nähe der Grenze in DE.
Richtig ist, dass im Grenzgesetz der ehemaligen DDR die
Anwendung der Schusswaffe in zwei Paragraphen verbindlich
geregelt war. Soll heissen, das sehr genau definiert war,
wann, wo und unter welchen Bedingungen davon Gebrauch zu
machen ist.
Dann hast Du mehr Unterlagen und Beweise wie sie die deutsche Justiz gefunden hat. Rück sie mal raus.
Meine mal war §26 / 27.
Es wurde darin auch sehr verbindlich festgelegt, was alles
vorher in Anwendung zu bringen ist ( an taktischen Handlungen
),
um den Einsatz der Schusswaffe zu entbehren. Und das war
einiges.
Einen konkreten Befehl zum Schiessen, wirst du da nicht
finden.
Was stimmt denn nun. Einerseits soll es zwei §§ geben, dann konkrete Weisungen und dann soll man aber keinen konkreten Befehl finden, der zum Schiessen auffordert.
Dem Grenzdienst in einer Linieneinheit an der Mauer konnte man
sicherlich - aber nur im Vorfeld - entgehen. Durch
Darstellung eigener „politischer Unzuverlässigkeit“ oder
„Illoyalität“.
Das hatte hier und da Erfolg. ja. War nur Scheisse für die ,
dies getan haben, denn einige Dinge konnten die sich im
Anschluss an den Wehrdienst vonne Backe schmieren. Man würde
es heute den beruflichen Karriereweg nennen. es war ein
Teufelskreis.
Kopfschüttel. Da sind welche, die weigern sich nicht, die schiessen nicht, weil sie sonst beruflich keinen Vorteil haben ? Das heisst, man war gezwungen zu schiessen, man war in diesem Teufelskreis drin. Nimm nun mal diese merkwürdige Logik. Du billigst hier Soldaten den Notstand zu, weil sie sonst berufliche Schwierigkeiten haben konnten.
Würde ich jetzt auf einer gewisser politischen Seite stehen, müsste ich mich wohl bedanken, dass endlich mal einer ehrlich sagt, warum man im 3. Reich geschossen hat. Das ist das, was ich so hasse. Da wird für eine Richtung jedes Argument gültig, wenn es etwas zu begründen gibt. Auf der anderen Seite wird genau mit demselben Argument anderen jedes Recht abgesprochen, sich auch auf solche Situationen zu berufen. Hier beginnt der Punkt, der heisst Unglaubwürdigkeit in der Argumentationskette.
Und dann noch etwas. Es kann zwar sein, dass jemand sich unter einem Befehlsnotstand glaubt, doch richtig ist auch, dass alle westlichen Armeen, insbesondere die NATO-Staaten, klar und deutlich abgrenzen, dass kein Soldat dafür verurteilt werden darf, wenn er Befehle nicht gehorcht, die nachweislich Mord und/oder Menschenrechtsverletzungen zur Folge haben.
Dass mit Ausnahme der USA sich alle anderen NATO- Staaten daran halten, sagt wohl vieles aus. Im Übrigen, wenn ich einigermassen die Rechtsstellung eines Israelis im Militär kenne, hat auch ein israelischer Soldat das Recht, einen Befehl zu verweigern, wenn er Mord und/oder Menschenrechtsverletzungen beinhaltet.
Diejenigen, die in einer Linieneinheit dienten, hatten nur
einen Wunsch, dass es in ihrer Schicht niemand versucht, an
eben der Stelle über die Mauer zu kommen. Von diesem Wunsch
waren alle beseelt. Nur nicht schiessen müssen. Denn , konnte
man ihnen zweifelsfrei nachweisen , das der
Schusswaffengebrauch - als letzte Konsequenz - eine Flucht
verhindert hätte, war es das für den Betreffenden gewesen.
Schliesslich und endlich Günter, danke einfach Deinem Gott
dafür, nie den Drahtseilakt der Zerissenheit zwischen Pflicht
und eigener Anschauung ausgesetzt gewesen zu sein.
Ich habe zwar nicht in Zusammenhang mit Töten die Pflicht und Zerrissenheit erlebt, dafür in anderen Situationen und ich habe meine Konsequenzen gezogen.
Gruss Günter
Also Filbinger hat keinen Grundwehrdienstleistenden hinrichten
lassen. Filbinger war Marinerichter im 3. Reich. Er hat nach
dem Zusammenbruch des 3. Reiches - zumindest eín Todesurteil
- unterschrieben. Aus der Zeit während des 3. Reiches sind von
Filbinger keine Todesurteile bekannt. Daran ändern die Lügen
von Beate Klarsfeld auch nichts. Filbinger musste dann als MP
gehen, die Geschichte könnte Dir bekannt sein. Mir jedenfalls
ist sie im vielen Details bekannt.
nur wird das den juden eben nicht mehr passieren, das deutsche
über sie richten…ein kleiner, aber wesentlicher
unterschied
Wenn das Deine grösste Sorge ist, dass Kriegsverbrecher durch
Deutsche verurteilt werden könnten - dann geht es Dir wohl
nicht darum, dass Völkermord oder Kriegsverbrechen geahndet
werden sollen, sondern um die Frage, gegen wen sie nicht
geahndet werden sollen. Du hast recht,
das ist
eine sehr zweifelhafte vorgehensweise.
Gruss Günter