Paradox - Nichtbeganener Mord - und dann Mord

Hallo

ich habe mit einem Freund lange Zeit über einen fiktiven Fall diskutiert.

Person A täuscht seine Ermordung durch Person B vor. B wird inhaftiert und kommt nach 15 Jahren abgebüster Haft wieder frei. Nun trifft B nach der Haft auf A und Ermordet diesen.

Die Frage ist nun, wie ist der Fall zu handhaben?

Unsere Ansätze:

Theoretisch kann B für das selbe Verbrechen ja nicht zwei mal verurteilt werden. Allerdings ist es ja nicht das selbe Verbrechen, da dies sich ja durch ZEIT, ORT, und Tatverlauf kennzeichnet. Zumindest die Zeit ist ja nicht die selbe, also ist es nicht das selbe Verbrechen.

Nimmt man dies an, müsste B für die 15 Jahre Haft entschädigt werden, und nocheinmal mindestens 15 Jahre Haft absitzen. Allerdings ist dann hier die Frage, ob so eine lange Haftstrafe überhaut gerechtfertigt werden kann, da man die vergangenen 15 Jahre die B unschuldig inhaftiert war ja nicht aufwiegen kann.

Vielleicht gibt es ja schon eine rechtliche „Lösung“ für dieses Problem. Auch für weitere Diskussionsansätze währe ich dankbar.

Vielen Dank schon mal.

Hallo,

wohl vor dem Fernseher eingeschlafen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Doppelmord_(Film)

Interessant, dass das immer wieder kommt:

/t/doppelbestrafung/3450458

VG
EK

Die Frage ist nun, wie ist der Fall zu handhaben?

Diese Frage wurde in der Vergangenheit hier schon besprochen. Der Artikelbaum sollte im Archiv zu finden sein.

Wenn ich mich recht entsinne, war das Ergebnis, dass die erste Verurteilung den Täter nicht vor der zweiten schützt. Mit anderen Worten, der Täter hat nicht einen Mord „frei“, weil er schon einmal die entsprechende Haftstrafe ohne entsprechende Stratat abgesessen hat.

Hi,

Wenn ich mich recht entsinne, war das Ergebnis, dass die erste
Verurteilung den Täter nicht vor der zweiten schützt. Mit
anderen Worten, der Täter hat nicht einen Mord „frei“, weil er
schon einmal die entsprechende Haftstrafe ohne entsprechende
Stratat abgesessen hat.

Das stand ja schon im OP. Die Frage war ja, ob die erste Haftstrafe mildernd angerechnet werden könnte/würde. Und das kann ich mir durchaus vorstellen.

Gruß

Anwar

Das stand ja schon im OP. Die Frage war ja, ob die erste
Haftstrafe mildernd angerechnet werden könnte/würde. Und das
kann ich mir durchaus vorstellen.

Nee. Das geht jedenfalls nach meinem Kenntnisstand nicht. Der Gedanke ist ja, dass man für „diesen“ Mord irgendwie schon bestraft wurde. Und das stimmt nicht. Für die falsche Verurteilung ist man zu entschädigen, sie ist aber weder Rechtfertigung noch schuldmindernder Umstand für eine wirklich begangene Tat.

Nee. Das geht jedenfalls nach meinem Kenntnisstand nicht. Der
Gedanke ist ja, dass man für „diesen“ Mord irgendwie schon
bestraft wurde. Und das stimmt nicht. Für die falsche
Verurteilung ist man zu entschädigen, sie ist aber weder
Rechtfertigung noch schuldmindernder Umstand für eine wirklich
begangene Tat.

Bei meinem Gedanken ging es weniger darum die Bestrafungen gegeneinander aufzurechnen, sondern um die subjektive Schuldfrage des Täters. Und da wäre ihm dann schon anzurechnen, dass eine fünfzehnjärige Haftstrafe, die man unschuldig verbüßt, gewisse psychische Spuren hinterlässt.

Wie gesagt, ich halte so etwas für denkbar, ich behaupte nicht, dass ich es wisse. Aber die Frage ist schon interessant, aus juristischer und ethischer Sicht.

Gruß

Anwar

Bei meinem Gedanken ging es weniger darum die Bestrafungen
gegeneinander aufzurechnen, sondern um die subjektive
Schuldfrage des Täters.

Das ist dann aber keine Rechts- sondern eine Tatsachenfrage und als solche eher im Medizin- oder Psychologiebrett zu klären. Einen allgemeinen Erfahrungssatz in die von dir angedachte Richtung gibt es jedenfalls nicht. Das wage ich einfach mal zu behaupten.

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