normalerweise steht ein Halteverbot ja dafür, dass man dort nicht parken sollte - alles klar. Aber gibt es auch da sowas wie Unverhältnismäßigkeit? Wenn z.B. abends um kurz vor 8 in einer langweiligen Kleinstadt gleich zwei Politessen Jagd auf Parksünder machen. Der blockiert nicht etwa die Hauptverkehrsstraße dieser Stadt, sondern steht auf einem Parkplatz hinterm Glascontainer, wo er nichts und niemanden stört. Und es sitzt auch noch jemand im Auto, der sich fürchterlich erschreckt, als zwei dunkel gekleidete Damen auftauchen und ums Auto schleichen. Dummerweise steht da halt nur so’n blödes Schild herum und die Stadt hält sich halt den Luxus zwei Politessen für diese nachtschlafende Zeit.
vmtl. passt Deine Frage besser an das Brett Verkehrsrecht…
Nur ein paar wenige Worte dazu: Wenn an dem Halteverbotsschild keine zeitliche Begrenzung angebracht ist, gilt es eben immer… um 8:32 genauso wie um 23:11 oder 2:14… dann ist es auch keine Unverhältnismäßigkeit, wenn die „schreibende Zunft“ diesen Verstoß feststellt und ahndet…
Mir fällt dabei eine Ampelanlage gleich um die Ecke ein…die ist auch um diese Zeit in Betrieb… obwohl weit und breit kein weiteres Fzg zu sehen ist, bleiben die wenigen Fzg doch stehen, wenn „rot“ ist… eigentlich unverhältnismäßig und eine sinnlose Benzinverschwndung, oder? *Ironie aus*
Das absolute (gekennzeichnet durch Zeichen 283) oder das eingeschränkte (gekennzeichnet durch Zeichen 286).
Unterstellt, das beschriebene Halten war wirklich ordnungswidrig, so ist immer noch die Frage, ob die Ahndung tatsächlich opportun war (wobei die Verwaltungsbehörden tendenziell für die Ahndung - und das Stadtsäckel - entscheiden).
Abgesehen von der Art des Halteverbotes sind tatsächlich viele Verkehrsschilder rechtswidrig und Verwarnungen danach auch rechtswidrig. Will man sich aber dagegen wehren, sollte man sich in Verkehrs- und Verwaltungsrecht gut auskennen.
Hallo,
ob ein Verkehrsverstoß geahndet wird, ist nach § 47 OWiG in das Ermessen der Behörde gestellt.
Und die Ahndung eines Verstoßes kann nicht unverhältnismäßig sein.
Abgesehen von der Art des Halteverbotes sind tatsächlich viele
Verkehrsschilder rechtswidrig und Verwarnungen danach auch
rechtswidrig.
Korrigier mich falls ich falsch liege, aber IMHO ist selbst ein rechtswidrig stehendes Verkehrsschild erst mal grundsätzlich zu beachten und deswegen ausgestellte Tickets auch gültig und zu bezahlen.
Will man gegen ein solches Schild vorgehen, so sollte man das VOR der Ausstellung des Tickets machen.
Da arbeiten noch viele Verkäuferinnen und Verkäufer, weil einige meinen da müßte man noch einkaufen gehen.
Parkplatz hinterm Glascontainer,
…
nur so’n blödes Schild herum und die Stadt hält sich halt den
Ist da jetzt ein Parkplatz oder keiner?
Und es sitzt auch noch jemand im Auto, der sich
fürchterlich erschreckt, als zwei dunkel gekleidete Damen
auftauchen und ums Auto schleichen. Dummerweise …
… fährt er nicht sofort weg, weil die Damen dann wahrscheinlich ihren Heimweg fortgesetzt hätten.
Cu Rene,
der sich auch immer wieder fragt, warum manche Leute im Halteverbot insbesondere in Wendehämmern stehen bleiben auch, wenn in unmittelbarer Nähe auf der Straße selbst das halten/parken völlig legal und kostenlos möglich ist
aber IMHO ist selbst ein rechtswidrig stehendes Verkehrsschild erst mal grundsätzlich zu beachten und deswegen ausgestellte Tickets auch gültig und zu bezahlen.
…soweit es überhaupt zu beachten ist. Denn manchen Behörden lassen sich die tollsten Kombinationen einfallen, die tatsächlich gegen das Recht sind. Und diese sind eben nicht rechtskräftig. Ich bin schon mehrfach erfolgreich gegen Verwarnungen und Bußgelder vorgegangen, weil ich die Rechtswidrigkeit nachwies.
Ich weiss aber, worauf du dich beziehst. Es wurde schon höchstrichterlich entschieden, dass rechtswidrige Schilder auch gültig sind (wenn z.B. die Grundlage für das Aufstellen unrichtig ist. Beispiel: Ein Behörde bringt aufgrund einer Baustelle Streckenverbote an - doch die Baustelle kommt nicht). Das hat was mit dem Bestand auch rechtswidriger aber ansonsten fehlerfreier Verwaltungsakte zu tun. Ist aber der Verwaltungsakt fehlerhaft, so kann er er keine Bestandskraft haben, er ist ggf. sogar nichtig. Als Beispiel bringt eine Behörde Verkehrsschilder an, die nicht denen des amtlichen Kataloges entsprechen = die Anbringung ist zwar rechtmäßig, aber nicht bestandskräftig, da der Akt an sich fehlerhaft ist.
Was mich nur stört ist,mit welcher sportlichen Energie es immer wieder
Leute versuchen,bestehende Verkehrszeichen-oder Regelungen
in ihrem Sinne auszulegen.
Sich über Sinn oder Unsinn mancher Verbotsschilder aufzuregen ist die eine Sache,Regelungen einzuhalten die Andere.
Politessen(ob nun mänlich oder weiblich)sind in meinen Augen die ärmsten „Schweine“ der Republik.Wenn sich dann noch jemand aufregt,der sich trotz eindeutiger Beschilderung nicht an die bestehende Strassenverkehrsordnung hält,sollte lieber mit öffentlichen Verkehrsmittel seinen Weg zurücklegen,das Gespräch mit dem Ordnungsamt suchen oder noch einmal die Fahrprüfung wiederholen.
Die Antworten bei der Fahrschulprüfung zu Fragen der Strassenverkehrsordnung sind doch eindeutig.,oder???
Ich bin schon mehrfach erfolgreich gegen
Verwarnungen und Bußgelder vorgegangen, weil ich die
Rechtswidrigkeit nachwies.
Da hast du aber Glück gehabt.
Die Feststellung, ob ein Schild rechtswidrig ist, obliegt nicht der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Amtsgericht etc.) sondern der außerordentlichen (Verwaltungsgericht).
Grundsätzlich müssen auch rechtswidrige Schilder beachtet werden, solange sie nicht nichtig sind.
Die Feststellung, ob ein Schild rechtswidrig ist, obliegt
nicht der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Amtsgericht etc.)
sondern der außerordentlichen (Verwaltungsgericht).
so weit muss man nicht gehen. Es reicht zunächst der Widerspruch gegen das Schild an sich; bzw. im Falle der Verwarnung/des Bußgeldes der Widerspruch gegen die behördliche Maßnahme mit der Begründung der Fehlerhaftigkeit des Zeichens.
Ein (tatsächlich reales) Beispiel: In der Gemeinde XY ist eine 30er Zone ausgewiesen. Man hat dennoch innerhalb dieser Zone vorfahrtregelnde Maßnahmen ergriffen (Stoppschilder, Vorfahrt achten, Vorfahrtsstraße usw.). Herr Z beachtet nun das Stoppschild nicht. Owi oder nicht?
Ein (tatsächlich reales) Beispiel: In der Gemeinde XY ist eine
30er Zone ausgewiesen. Man hat dennoch innerhalb dieser Zone
vorfahrtregelnde Maßnahmen ergriffen (Stoppschilder, Vorfahrt
achten, Vorfahrtsstraße usw.). Herr Z beachtet nun das
Stoppschild nicht. Owi oder nicht?
Schönes Beispiel!
Solche 30er-Zonen kenne ich auch.
Gehen wir dort ein Stückchen weiter: das Nichtbeachten eines Vorfahrt-Achten-Schildes führt zu einem Unfall. Wer ist schuldig?
Gehen wir dort ein Stückchen weiter: das Nichtbeachten eines
Vorfahrt-Achten-Schildes führt zu einem Unfall. Wer ist
schuldig?
der Gärtner, in solchen Fällen ist immer der Gärtner schuld!!!
im Ernst: diese Überlegungen habe ich auch schon gemacht, bin aber bisher zu keinem Ergebnis gekommen. Es wäre denkbar, dass zumindest zivilrechtlich die Vorfahrregelung ein Rolle für die Haftungsverteilung spielen könnte.
Eine Owi sehe ich da eigentlich nicht.
Das interessante an der ganzen Sache ist, dass der betreffenden Stadtverwaltung der Widerspruch in der Ausschilderung seit Jahren bewusst ist, aber nichts daran gemacht wird.
Ein (tatsächlich reales) Beispiel: In der Gemeinde XY ist eine
30er Zone ausgewiesen. Man hat dennoch innerhalb dieser Zone
vorfahrtregelnde Maßnahmen ergriffen (Stoppschilder, Vorfahrt
achten, Vorfahrtsstraße usw.).
Ist das nicht erlaubt? Sowas sieht man doch in quasi jeder 30er-Zone.
Hallo,
im Umkehrschluss könnte man ja auch zu der Meinung kommen, dass wen vorfahrtregelnde Maßnahmen ergriffen worden sind, die 30er Zone nicht gültig sein kann. Oder wie ist dort die Priorisierung?
Es ist aber erschreckend, wie viele Situationen es gibt, die es eigentlich nicht geben darf. So wie ich durchaus 30-Zonen kenne, in denen Zeichen 301/205 aufgestellt sind.
D.h. beachten muss man das in jedem Fall, aber man kann dagegen vorgehen?
gute Frage. Ich denke, dass die Regelung gültig ist, die man zuerst zur Kenntnis nimmt, also die 30er-Zone. Man fährt dann doch als regelmäßig rechtkundiger Autofahrer doch genau mit dem Wissen da rein, dass es eben keine Vorfahrtregelung geben wird.
Hi
Missachten des Stoppschildes: Ordnungswidrig.
Aber: ab dem Vorfahrtregelnden Schild könnte man sich, falls man zu schnell gemessen wurde, darauf berufen, dass man davon ausging, nicht mehr in der „Zone“ zu sein.
Ob die Behörde da mit macht oder es erst vor Gericht gehen muss…