Parken vor EIGENER ausfahrt!?

hallo,

darf man vor seiner eig. ausfahrt parken, wenn diese nicht an einen abgesenkten bordstein grenzt?
man kann sich das quasi so vorstellen, das die hofausfahrt direkt an der straße, bzw an einer rinne für regenwasser endet. also es ist in der kompletten straße eig. kein bordstein vorhanden!

danke schonmal im vorraus =)

kommt auf die in der Straße stehenden Schilder (Halte-Verbot / Park-Verbot) an.

Gruß Merger

Guten Morgen!

Wenn tatsächlich irgendwo noch ein Parkverbotsschild an einer öffentlichen Straße steht, kann man es trotzdem ignorieren, weil es in der StVO nicht aufgeführt ist.

Und grundsätzlich gilt auch ganz ohne Schild § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO. Wem die Ausfahrt gehört, vor der nicht geparkt werden darf, ist egal.

Hallo,

Guten Morgen!

Wenn tatsächlich irgendwo noch ein Parkverbotsschild an einer
öffentlichen Straße steht, kann man es trotzdem ignorieren,
weil es in der StVO nicht aufgeführt ist.

diese Antwort ist völlig berechtigt, wenn die Frage sich auf Deutschland bezieht.

Allerdings war dies nicht erkennbar. Und es gibt in einigen Ländern immer noch das Parkverbotsschild.

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Wird aber offensichtlich unterschiedlich gesehen. Während ich sowie befreundete Fahrlehrer die Ansicht der StVO teilen, verfolgt das Ordnungsamt(zumindest hier) diese Verstösse explizit nicht.

hallo nochmal =)

also in besagter straße steht kein parkverbotschild, es sind KEINE bordsteine vorhanden und die straße liegt im verkehrsberuhigten bereich.

danke für die bisherigen antworten!

Hallo,

Wird aber offensichtlich unterschiedlich gesehen. Während ich
sowie befreundete Fahrlehrer die Ansicht der StVO teilen,
verfolgt das Ordnungsamt(zumindest hier) diese Verstösse
explizit nicht.

Woher weiß das Ordnungsamt ob das Fahrzeug dem Anwohner gehört oder nicht?

Grüße,
Tinchen

Im verkehrsberuhigten Bereich darf meines Wissens nur auf Stellen geparkt werden, die extra dafür vorgesehen sind.

Es sind eigentlich immer die gleichen Aussendienstler des OA, die die gleichen Strassen ablaufen.

hallo,

die straße liegt im verkehrsberuhigten bereich.

dann ist es ja ganz einfach:
Das Parken in eoinem verkehrsberuhigten Bereich ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig. Auch, wenn Du das nicht geschrieben hast, aber ich gehe davon aus, dass vor Deiner Einfahrt KEINE solchermaßen gekennzeichnete Fläche ist.

lg
Richard

ahaaaa^^

ja, das man nur auf gekennzeichneten plätzen parken darf… zumindest im verkehrsberuhigten bereich… wusste ich gar nicht!

aber vielen lieb dank für die aufklärung =)