Parkplatztor wird von Mietern nicht geschlossen: Vandalismusgefahr,

Hallo,
1000 Dank, dass es euch gibt!

Sachverhalt:
Mehrfamilienhaus:

Das Parkplatztor ist Tag und Nacht geöffnet und wird von Mietern nie geschlossen.
Wir sind Mietspartei.

Frage:
Was ist wenn durch Vandalismus auf dem geöffneten Parkplatz unser Auto zerstört wird?
Dem Hausbesitzer ist das zwar nicht egal, aber er ist machtlos.**
Schild existiert: Ab 20Uhr schließen.

a) Hat jemand eine Idee was man machen kann?
b) Würde eine Auto-Haftpflicht-Versicherung übernehmen?

Wenn die Mitmieter uneinsichtig sind, kann man sich nur selbst auf die Lauer legen und das Tor jedesmal verschließen, nachdem es offen war. Dass der Vorschlag praxisfremd ist, versteht sich von selbst.
Eine Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die du anderen zufügst.
Wenn, dann musst eine Kraftfahrversicherung mit Vollkasko-Schutz abschließen. Diese deckt auch Vandalismusschäden. Man kann dabei einen Selbstbehalt vereinbaren, z.B. 300, 500 oder 1.000€, was sich auf die Beiträge auswirkt. Du wirst nach jedem Schadensfall allerdings neu bewertet, sprich: Die Beiträge erhöhen sich wieder.

Fazit: Das ist bitter; denn weder den Vermieter noch die anderen Mitmieter wird man im Schadensfalle zur Wiedergutmachung heranziehen können.
In welcher abgeranzten Ossi-Metropole lebst du denn?

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Hallo,

das ist eine ganz schwierige Thematik.

Fangen wir mal hinten an, nämlich bei der Frage, ob das Schild rechtlich bindend ist bzw. ob ein Verstoß dagegen überhaupt eine Sanktion nach sich ziehen kann. Als erstes wäre wohl die Frage, ob sich im Mietvertrag ein Hinweis auf die Pflicht zum Schließen des Tores enthalten ist.

Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob dieses Tor geeignet ist, einen potentiellen Vandalen im geschlossenen Zustand davon abhält, den Parkplatz zu betreten oder ob der sich einfach darüber schwingen oder den Zaun an anderer Stelle bequem überqueren könnte.

Oder anders: verändert ein geschlossenes Tor die Sicherheitslage so grundsätzlich, dass es sich überhaupt lohnt, darüber nachzudenken, ob ein Verstoß gegen das Schild (unabhängig von dessen Bindungskraft) Ansprüche nach sich ziehen kann. Um das beurteilen zu können, müsste man die örtlichen Umstände genauer kennen.

Gruß
C.

Hallo.
Man könnte auch mal nachforschen, ob es in der Gegend in den letzten Jahren überhaupt Fälle gegeben hat in denen Autos mutwillig demoliert wurden. Wenn nein, dann entspannt zurücklehnen und es einem Wurst sein Lassen. Wenn ja, dann auf jeden Fall Vollkasko versichern. Oder der ganz einfache Weg: Man kauft sich einfach Autos, die man sich bequem leisten kann. Das hängt natürlich von der jeweiligen finanziellen Lage ab. Dann ist es einem Egal, ob morgens ein Katzer oder Delle im Auto ist.
Ich praktiziere das genau so. Ich habe ein Auto, das mich täglich zur Arbeit bringt und zurück. Das muss nicht viel kosten und vor der Disco macht das natürlich gar nichts her. Ich parke es vor dem Haus und überall und schließe es nicht einmal ab. Wenn dann mal irgendwas in der Richtung des Fragestellers passiert, dann denke ich, dass mich die paar Kratzer nicht jucken. Sollten sie es durchaus fahruntauglich machen, dann kauf ich mir eben ein anderes.
Ich mag es auch durchaus schöne Fahrzeuge zu fahren die ich habe. Aber diese stehen auf abgesperrten und bewachtem Gelände.

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Was ja quasi nichts kostet und im Schadenfall nur Freude und Frohlocken zur Folge hat.

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Das vielleicht schon.

Aber auf 4 zerstochenen Reifen fährt es sich ziemlich holprig auf Arbeit oder zum lang ersehnten Arzttermin.

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Das Problem fängt schon mit dem Schild an. War das Bestandteil des Mietvertrags aller dort parkenden Mieter/haben diese eine Hausordnung bei Vertragsschluss akzeptiern, wonach diese Pflicht akzeptiert wurde? Einfach irgendwann irgendein Schild aufzuhängen, wäre eine unzulässige einseitige Vertragsänderung des Vermieters, deren Einhaltung er nicht verlangen oder gar sanktionieren kann. Aber selbst wenn, was erwartest Du für Sanktionen? Der Vermieter kann so etwas abmahnen, aber Du glaubst doch nicht, dass er im wiederholten Fall der Zuwiderhandlung auf so eine Geschichte erfolgreich eine außerordentliche Kündigung stützen könnte? Maximal könnte sich ein im konkreten, nachzuweisenden Einzelfall schadenersatzpflichtig gegenüber einem geschädigten Mitmieter machen, wenn er an genau dem Abend das Tor aufgelassen hat, an dem der Wagen beschädigt wurde, und das Tor auch die einzige plausible Möglichkeit war, auf den Parkplatz zu kommen (adäquat kausaler Beitrag zur Schadenverursachung).

Und ansonsten: Lebst Du wirklich in einer Gegend, in der eine massive Gefahr von Beschädigungen von Autos auf Privatgrundstücken besteht? Kann man wirklich nur dann auf den Parkplatz, wenn das Tor offen ist (oder ist das z.B. nur hüfthoch und kann auch problemlos überstiegen werden/man kommt an einer anderen Ecke problemlos aus Grundstück/…? Man sollte da die Kirche im Dorf lassen und nicht unnötigen Streit mit Mitmietern vom Zaun brechen. Eine erhebliche Zahl der Autos in Deutschland parken an der Straße, auf Stellplätzen /in Carports auf nicht abgeschlossenen Grundstücken, … und Vandlismus ist eher kein Massenphänomen.

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Damit sollte man mal anfangen

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Dient dieses Tor ernsthaft der Vorbeugung einer etwaigen Vandalismusgefahr? Dann müsste der gesamte Parkplatz ja gut mannshoch befriedet und das Tor entsprechend hoch sein.
Oder ist nicht vielmehr Zweck eines solchen Tores, dass kein anderer dort parkt?

Ich glaube nicht, dass der UP völlig anlasslos eine Science-Fiction-Kurzgeschichte hier hinterlässt.

Wo ich wohne, braucht man nachts das Auto nicht verschließen. Es gibt lt. Statistik nur alle 11 Tage eine Straftat, was dann meist folgenlose Trunkenheitsfahrten sind.
8 km weiter sieht das schon anders aus.

Ich weiss, dass er das bisher jedenfalls gar nicht getan hat. Davon, dass es irgendwann irgendwo in der einigermaßen nahen Umgebung wenigstens einen Vorfall gegeben hat, hat er nochts geschrieben, er hat übrigens überhaupt nicht mehr geschrieben.
Man weiß also weder etwas über irgendwelche Vorfälle noch, was fast noch wichtiger wäre, wie das Gelände nun befriedet ist samt Tor.

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Immerhin ist der Hausbesitzer zumindest betroffen und dabei machtlos. Einen Anlass scheint es gegeben zu haben?

Dem Besitzer ist nicht egal, dass das Tor offen steht.

Morning Hannok,

wir haben in den Türen unserer Müllkäfige Schlösser mit einem „Schließzwang“ eingebaut.

Du bekommst den Schlüssel nur gezogen, wenn Du die Tür abschließt. :wink:

Vielleicht ist das ein Lösungsansatz und der Vermieter geht mit, die Schlösser sind aber auch nicht gerade günstig.

Schönes Wochenende wünscht

der liebe Peter

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Als Wessi in Jüterbog, Brandenburg

Jeder ca. 1,50 Meter hohe Zaun oder / und Tor ist überwindbar.

Jedes zu gemachte / abgeschlossene Tor hindert aber Vandalen daran
quasi „im Vorbeigehen“ einen Schaden bzw. eine Straftat zu begehen.

Dann könnte man auch seine Wohnungstüre offen stehen lassen mit dem Argument
(wenn es nicht zufällig eine Stahltüre ist),
dass jeder Muskelmann mit einem Kuhfuß in 5 Minuten drin ist.

@peter_peschel;
Perfekte Antwort.
Technische Lösungen liebe ich.

Der Hausbesitzer spart (bitte wörtlich nehmen) an jeden 5 Euro.

Beispiel:
Die Haustüre vom Haupthaus ist ebenso ständig unverschlossen.
Ein Papierschild „Vom Hausbesitzer angefertigt mit seinem Stempel“
und dem Satz; „Die Türe ist ab 20:00 zu schließen“
hängt dort.

80% der Mieter, also die Mehrzahl, verschließen nicht.
Die Regel ist: Selbst zu Mitternacht ist die Haustüre offen.

Deine technische Lösung wäre die Beste.
Mein Vorschlag an den Hausbesitzer war bereits geschehen:
Einen Türdrücker montieren zu lassen,

Das scheiterte, da dieser plus Montage Geld kostet.
Plus weiteren diesbezüglichen Kosten …
(führt hier zu weit.)

Ich danke DIR ganz groß
für deine konstruktive Antwort!

berufe dich lieber auf deine Promille, dann gibt es u.U. Schuldunfähigekit.

Darum geht es doch gar nicht.

Und auch darum geht es nicht.

Es geht um die Frage, ob das Tor nach menschlichem Ermessen die gewünschte Wirkung entfaltet, d.h. den zufällig vorbeikommenden Passanten, dem gerade ein bisschen nach Vandalismus steht, von seiner Tat mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit abhält oder ob das nicht der Fall ist, weil sich bspw. an das Tor rechts und links kein Zaun anschließt oder ein Zaun, der nur einen halben Meter hoch ist.

Um also dem nicht schließenden Mieter überhaupt die Schuld an einem Vorfall zuweisen können, muss man erst einmal wissen, wie sich die Gesamtsituation darstellt. Da Du die aber anscheinend genauso für Dich behalten willst wie den Inhalt des Mietvertrages, lässt sich die Frage nicht beantworten.

Warum auch immer. Haustüren von Mehrfamilienhäusern dürfen nicht abgeschlossen werden, sofern sie nicht über Mechanismen verführen, die ein Öffnen im Notfall (also bspw. Brand) dennoch ermöglichen.

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Irgendwie verstehe ich dich nicht so ganz.
Es ist nun sehr gängige Praxis, nicht nur hier im Forum, dass Fragesteller Antworten nicht lesen wollen, egal wie vernünftig sie sind. …
Aber was ich nicht verstehe: Du schreibst, dass dein Vermieter keine 5 Euro ausgeben mag, bezeichnest aber nicht nur als gute oder beste, sondern als perfekte (huihuihui) Antwort eine Lösung, die den Einbau eines besonders teuren Schlosses vorsieht?

Zur Frage, ob es um objektive oder subjektive Sicherheitsaspekte in Bezug auf die Vandalismusfrage geht, hast du dich nicht geäußert. Dabei ist das ein wesentlicher Faktor. Wenn die Vandalismusgefahr nur sehr abstrakt ist und es damit nur um subjektive Sicherheit geht, wird man völlig abhängig sein vom Goodwill. Damit wäre die Sache sogar beendet, wenn es um weniger als 5 Euro ginge.
Menschen, die auf Vandalismus aus sind, machen das eher nicht im Vorübergehen. Sollten aber wirklich häufiger gelangweilte Jugendliche oder ähnliche Zeitgenossen existieren, die genau darauf aus sind, sind 1,50 m zu überwinden nicht nur lächerlich, sondern erhöhen unter Umständen sogar noch die Motivation.
Wenn Jüterborg jetzt der Hinweis auf die Lokalität sein sollte: Da liest man von derartigem Vandalismus aber nix.

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