kann mir jemand sagen was passiert wenn man z.b. im Parkhaus einen Parkschein löst, aber dann doch nicht rausfahren will, weil man etwas vergessen hat.
Kann man den Parkschein zum 2. mal lösen ohne rauszufahren?
Wenn ja, würde man dann wieder nach neu-angefangener Std. Zahlen?
Und wieviel Zeit hat man überhaupt um aus dem Parkhaus, nach lösen des Scheines rauszufahren?
Du bist hier mit dem wer-weiss-was-Forum verbunden und nicht mit der Hotline deines örtlichen Parkhausbetreibers. Zur Beantwortung von Fragen zum Buchungsablauf in deinem Parkhaus wende dich doch an sie.
es gibt hier so einige Fragen, die man auch sonstwo stellen und beantwortet bekommen kann.
Sorry wenn ich mit meiner frage nicht in euer „Schema“ passe.
Ausserdem, wenn man eine frage nicht beantworten kann, sollte man einfach nichts dazu sagen.
allerdings hat er nicht so unrecht. Die in jedem Parkhaus unterschiedlichen AGB wären da die erste Auskunftsquelle. Eine definitive Antwort kann es hier deshalb nicht geben.
also, ich habe jetzt kein fundiertes Rechtwissen zu diesem Thema und ich denke, es wird auch ein stückweit vom Betreiber abhängen, aber aus Erfahrung:
Ich stand mal auf einem Parkplatz mit Coinsystem. Ich hatte den bezahlten Coin auf eine Ablege gelegt und fuhr los. Beim Anfahren ist der Coin runtergerutscht und war erst mal weg. Also wieder geparkt und gesucht. Ich hatte erst nach 30 min Erfolg. Ich musste nocheinmal die angefangene Stunde bezahlen, dann konnte ich aber problemlos vom Parkplatz runter.
Und ich denke so wird es in den meisten Parkhäusern auch sein. Was soll man denn sonst machen, z.B. wenn mal ne Panne hat und nicht sofort raus kann.
kann mir jemand sagen was passiert wenn man z.b. im Parkhaus
einen Parkschein löst, aber dann doch nicht rausfahren will,
weil man etwas vergessen hat.
Kann man den Parkschein zum 2. mal lösen ohne rauszufahren?
Wenn ja, würde man dann wieder nach neu-angefangener Std.
Zahlen?
Das haut nicht hin:
In den Parkhäusern die ich kenne, ist beim Parkscheinautomaten immer eine Kontaktschleife eingebaut. D.h. ich kann nur dann einen Fahrschein ziehen wenn ich auch mit einem Fahrzeug davor stehe.
Sonst könnte man ja beispielsweise morgens um 8 Uhr ins Parkhaus fahren, einen Parkschein ziehen und sich irgendwo hinstellen. Um 16 Uhr könnte man dann wieder kommen, einen neuen Parkschein ziehen und dann sofort rausfahren. So müsste man anstatt 9 angefangener Stunden nur die eine angefangene bezahlen.
Das dies nicht im Sinne der Parkhausbetreiber wäre liegt auf der Hand.
Und wieviel Zeit hat man überhaupt um aus dem Parkhaus, nach
lösen des Scheines rauszufahren?
Keine Ahnung. Ich gehe persönlich immer von einer Viertelstunde aus.
In dem von Dir beschriebenen Fall bleibt Dir nur eins übrig:
Parkhaus mit Fahrzeug verlassen
Parkhaus mit Fahrzeug erneut befahren. Dabei einen neuen Fahrschein ziehen.
kann mir jemand sagen was passiert wenn man z.b. im Parkhaus
einen Parkschein löst, aber dann doch nicht rausfahren will,
weil man etwas vergessen hat.
Kann man den Parkschein zum 2. mal lösen ohne rauszufahren?
Nein. Man bekommt nur einen Schein, wenn man an der Schranke steht und ein passend großes Metallteil unter dem Hintern hat.
Man geht einfach weiter einkaufen (oder was auch immer) und steckt den schon bezahlten Schein später nochmal in den Automaten. Dann muss man genau das bezahlen, was noch nicht bezahlt ist.
Und wieviel Zeit hat man überhaupt um aus dem Parkhaus, nach
lösen des Scheines rauszufahren?
Je nach Parkhaus unterschiedlich, 10…20Min. Und danach passiert genau das gleiche wie oben geschildert.
Gruß
loderunner
die AGB^s von diesem Parkhaus konnte ich leider nicht finden und bei meiner Suche bin ich auf w.w.w. gestossen.
Aber anscheinend hat hier niemand eine Erfahrung mit sowas gemacht.
Ich glaube ich hab mich am anfang nicht richtig ausgedrückt. Natürlich bekommt man nur einen Parkschein und kann nicht ständig einen neuen Schein ziehen ohne ein schweres Metallteil unterm hintern.
Das haut nicht hin:
In den Parkhäusern die ich kenne, ist beim Parkscheinautomaten
immer eine Kontaktschleife eingebaut. D.h. ich kann nur dann
einen Fahrschein ziehen wenn ich auch mit einem Fahrzeug davor
stehe.
So war das nicht gemeint. Hab mich wohl falsch ausgedrückt!
Ich spreche von ein und demselben Parkschein.
Ich gehe persönlich immer von einer
Viertelstunde aus.
die AGB^s von diesem Parkhaus konnte ich leider nicht finden
Die müssen im Parkhaus ausgehängt werden (genau genommen so, dass man sie vor dem Einfahren lesen kann), sonst gelten sie gar nicht.
Aber anscheinend hat hier niemand eine Erfahrung mit sowas
gemacht.
Doch, ich. Deshalb ja meine Antwort.
Übrigens bekommt man hier sogar auf die komischten Fragen meist eine freundliche Antwort, wenn man sich - wie Du - freundlich gibt. Nur halt - wie bei Dir - leider nicht von jedem. Nicht ärgern, das Internet ist halt groß, und manchmal fühlen sich die falschen Leute angesprochen.
Gruß
loderunner
Lieber Nichtbeantworter!
Du bist hier mit dem Wer-weiss-was-Forum verbunden. Wenn man hier die Antwort nicht weiß, hält man sich einfach mal vornehm zurück und erzählt keinen vom Pferd oder verweist wenig hilfreich auf nicht erreichbare Fundstellen. Erst recht nicht bei Neulingen.
Gruß
loderunner
bitte Artikelbaum schließen!
Ich beantrage die Schließung des Artikelbaums, da es sich hier nicht um einen „Gedankenaustausch zu allgemeinen juristischen Themen im Bereich des Verkehrsrechts“ handelt, sondern um einen Erfahrungsaustausch zu Parkhäusern.
Gruß
Paul
…
hm, was nun?
Weiterhin OT-Gequatsche zulassen?
oder schließen und einen armen Neuling vergraulen?
ich will jetzt mal nicht auf die rechtlichen Aspekte eingehen…sondern auf die ganz praktischen technischen Details…
Sofern du nicht noch irgendwo ein Uralt-Parkhaus mit Parkmünzen
findest,gilt für alle anderen Parkhäuser mit elektronischen Kassensystemen folgendes:
1.Einfahrt
Bei der Einfahrt erhälst du je nach System entweder einen
-Chip (mit elektronischem Innenleben)
-einen Bon mit Magnetstreifen oder Barcode oder ähnlichem
Damit öffnet sich die Einfahrtschranke und du kannst in das Parkhaus fahren…je nach der Programmierung kann man das Parkhaus auch innerhalb einer kurzen Frist wieder GEBÜHRENFREI verlassen.
(Je nach Betreiber zwischen 10 und 25 Minuten…meistens aber 15 Minuten ).
Danach ist eine Ausfahrt nur noch mit der Entwertung des Chip oder Bon möglich.
2.Ausfahrt
Der bei der Einfahrt erhaltene Chip oder Bon muss zur Ausfahrt entwertet (Bezahlt) werden. Dieses ist nur einmal
möglich an einem Kassenautomaten etc.
Danach hast du wieder ein Zeitfenster wie bei der Einfahrt
(auch hier meistens 15 Minuten), innerhalb derer du die Ausfahrtschranke
passiert haben must.
Danach wird dieser Chip oder Bon vom System als nicht mehr gültig
behandelt und die Schranke öffnet sich nicht und je nach Programmierung
wird der Chip/Bon einbehalten oder wieder ausgeworfen aber als ungültig
markiert.
Außerdem wird in dem Moment eine nette Videoaufnahmen von dir und deinem Fahrzeug angefertigt,da bei den meistens Betreibern hier
„Betrugsverdacht“ angenommen wird.
Zur Ausfahrt kannst du dann auf den Hausmeister oder Sicherheitsdienst warten…das kann dann schon mal ne Stunde dauern…und wenn es die einzige Ausfahrt ist auch auf die netten Kommentare der hinter dir wartenden Mitmenschen…
Danach wird dieser Chip oder Bon vom System als nicht mehr gültig behandelt
Es stellen sich mir unter anderem drei Fragen:
Bist du dir tatsächlich sicher, dass das für alle Parkhäuser weltweit gilt?
Hast du den Beitrag von DjTrulla gelesen?
Denkst du, wir würden einfachste Texte ohne Fettmarkierungen, Unterstreichungen und Kursivschrift nicht erfassen können?
also nur nochmal als Anmerkung: Bei mir war es auf dem einem Parkplatz so…, vielleicht hatte ich auch nur Glück!
Wobei z.B. am Düsseldorfer Flughafen stehen an allen Schranken Bezahlautomaten, damit man nachzahlen kann, wenn z.B. länger gebraucht hat um sein Auto zu finden.
Aber ich weiß auch, dass die Damen und Herren, die hinter der Ruftaste meist nett sind…: Ich bin einmal in eine Tiefgarage eines Supermarktes gefahren. Oben im Markt stellte ich fest, dass kein Geld, keine EC-Karte nichts dabei hatte…, bin dann auch zur Schranke gefahren, hab geklingelt und mein Dilemma erklärt, die nette Dame hat sich beömmelt und ich durfte auch ausfahren.
Diese Vorgehen kenn ich auch aus einem Parkhaus außerhalb Düsseldorfs
Bei einem Einkauf wurde u.a. ein Glückwunschkarte besorgt, die direkt nach dem Einkauf zum Empfänger gebracht werden sollte. Musste also auch entsprechend beschriftet werden. Nach dem bezahlen.
Das Ende vom Lied war, dass ich am Kassenautomaten nachlösen musste (wieder die angefangene Stunde) und dann problemlos ausfahren konnte.
Dies heißt aber nicht, dass es in jedem Parkhaus / auf jedem Parkplatz so istn. Ich denke, dass kommt hier u.a. auf die technischen Anlagen an (bei einem Coinsystem ist ggfl. einfacher zu programmieren, wie bei einem Parkschein mit Barcode o.ä.).
Hier hilft dann wahrscheinlich nur ein Blick in die jeweiligen AGB.