Patientenverfügung

Hallo,
mit wem spreche ich bzgl. einer Patientenverfügung?
Wer hilft mir, sie so zu erstellen, daß sie auch rechtskräftig ist?
Hilft mir ein Arzt? Oder geht das schon in Richtung „Rechtsberatung“?
Gruß,
m.

Im Zweifelsfalle ein Notar. War gerade auf einer entsprechenden Veranstaltung.
Und sooooo teuer ist das gar nicht.

hallo maren,
danke für deinen hinweis.
von wieviel reden wir denn in etwa bei „nicht sooo teuer“? :wink:
m.

Hallo maboli,
wiki hat einen ausführlichen Artikel zu dem Thema mit vielen weiterführenden Links. U.a. auch Seiten mit Formblättern für die Erstellung einer Patientenverfügung.

Na ja, hier ging es um die Kombi Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht (dass also man selbst bestimmt, wer für einen als „Vormund“ eingesetzt wird, wenn man nicht mehr kann). Das richtete sich, glaube ich mich zu erinnern, irgendwie auch nach Vermögenswerten und betrug zusammen um die 300 €. Eine Patientenverfügung alleine wird vermutlich deutlich preiswerter.

Ggf. einfach mal anrufen.

Hallo,

Ansprechpartner sind primär spezialisierte Anwaltskollegen oder Notare, wobei ich mich nicht mit Formularen abspeisen lassen würde (daran erkennt man, dass man eben keinen Spezialisten vor sich hat). Das Thema ist komplex und vielschichtig, und bei mir kommt da regelmäßig ein Stündchen oder gerne auch mal mehr zusammen, wenn man eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht mit dem Mandanten wirklich konkret nach dessen Bedürfnissen erarbeitet.

Bei bestehenden konkreten medizinischen Problemen sollte man zudem auch den behandelnden Arzt mit einbinden.

Gruß vom Wiz

Hi Wiz,

Ansprechpartner sind primär spezialisierte Anwaltskollegen
oder Notare, wobei ich mich nicht mit Formularen abspeisen
lassen würde (daran erkennt man, dass man eben keinen
Spezialisten vor sich hat).

Ja eben - und was soll da ein Anwalt oder Notar mir an medizinischen Empfehlungen geben???

Das Thema ist komplex und
vielschichtig, und bei mir kommt da regelmäßig ein Stündchen
oder gerne auch mal mehr zusammen, wenn man eine
Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht mit dem
Mandanten wirklich konkret nach dessen Bedürfnissen
erarbeitet.

Ich verstehe nicht, warum das ein Anwalt/Notar machen sollte/könnte (außer, dass er Geld verdienen will).

Bei bestehenden konkreten medizinischen Problemen sollte man
zudem auch den behandelnden Arzt mit einbinden.

Und es geht ja um nichts anderes, als um „medizinische Probleme“. Der Antwalt/Notar ist für mich nur dafür zuständig, dass das Dokument den gesetzlich vorgegebenen Richtlinien entsprechend aufgesetzt und unterzeichnet ist.

Im Falle von Nichtbeachtung von Vorgaben der Patientenverfügung darf dann gerne der Anwalt einspringen.

Gruß,

Anja

Hallo,

das Thema ist voller rechtlicher Fallstricke. Und leider gehört die Rechtwissenschaft nicht zu den Themen, die man als Mediziner lernt. Daher sitzen bei mir durchaus auch Mediziner gerne mal im Besprechungszimmer, und lassen sie bzgl. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht beraten, statt einfach z.B. die Formulare der Ärztekammern zu verwenden. Z.B. weil diese keinen Ausschluss weiterer Diagnostik beinhalten, wenn kurative Therapie keine Aussicht auf Erfolg mehr verspricht. Ein Punkt von großer Relevanz, wenn gerade in Ausbildungskrankenhäusern gerne mal bis zum bitteren Ende mit allen belastenden Folgen für den Patienten ausdiagnostiziert wird, obwohl längst klar ist, dass der Patient versterben wird, nur noch nicht, ob zuerst die Lunge oder das Herz oder vielleicht doch die Niere zuerst schlapp machen wird.

Die Abgrenzung aktive/passive/indirekte Sterbehilfe ist selbst vielen Medizinern nicht klar. Auch über die Möglichkeit einer Behandlungsvereinbarung sind viele Mediziner nicht ausreichend informiert, … Und ganz ehrlich, ich kann mir auch keinen Arzt vorstellen, der mir erklären würde, wie ich ihn im Zweifelsfall austricksen kann, wenn er nicht so will, wie es der Wille des Patienten ist.

Auch darf man ja nicht vergessen, dass die übliche Patientenverfügung gerade nicht aus konkreten medizinischen Problemen heraus verfasst wird, es also gar nicht um konkrete medizinische Einzelfragen geht, sondern vielmehr darum rechtliche Fragem zu klären, also was darf ich fordern, welche Alternativen gibt es, wie sind diese zu bewerten, welche Konsequenzen hat dies, … Dabei geht es ja insbesondere auch nicht darum Wahrheiten zu verkaufen, oder dem Betroffenen Entscheidungen abzunehmen, sondern ihm ganz neutral Dinge darzustellen, über die er sich ggf. noch gar keine Gedanken gemacht hat. Wenn er hierzu mehr medizinischen Hintergrund im Einzelfall wissen will, dann kann und soll er hierzu natürlich seinen Arzt befragen. Bei Anwälten und Notaren die das Thema ernst nehmen, herrscht da keine Konkurrenz.

Ansonsten ganz pragmatisch: Du kannst es natürlich so sehen, dass dies kein Thema für Juristen sei. Ich kann nur sagen, dass ich zu dem Thema seit fast zehn Jahren jährlich mehrere Vorträge vor inzwischen hunderten von Leuten gehalten habe, hierzu jahrelang den Briefkastenonkel der Tageszeitung gegeben habe, und natürlich unzählige entsprechende Dokumente aufgesetzt habe, wobei ein Großteil der Leute auf persönliche Empfehlung kommt, und offenbar die Aussage, dass man sich „gut aufgehoben gefühlt hat“ somit wohl bewiesener Maßen mehr als eine nette Floskel ist. Dabei kommt die Erfahrung eben auch aus unzähligen Situationen in denen solche Dokumente Gegenstand juristischer Überprüfungen geworden sind, und that’s the point: Im Zweifelsfall landet so ein Dokument vor einem Richter, und nicht vor einem Arzt, und es muss letztendlich einen Richter überzeugen!

Gruß vom Wiz

3 Like

Hi Wiz,

Ansonsten ganz pragmatisch: Du kannst es natürlich so sehen,
dass dies kein Thema für Juristen sei.

Das habe ich nicht sagen wollen. Einzig dass ich mir schlecht vorstellen kann, dass das Aufsetzen einer Patientenverfügung, d.h. individuelle Abweichungen/Ergänzungen der bekannten Vordrucke z.B. doch eher in die Hand eines Arztes gehören (und auch da wäre ich mir nicht bei jedem Kandidaten sicher, ob ich in richtigen Händen bin).

Gruß,
Anja
leider mit einer großen Portion Skepsis sowohl Anwälten als auch Ärzten gegenüber :wink:

hi wiz, hi anja,

genau darum ging es mir ya.
um den konflikt, der da entsteht.

einerseits ist der arzt ERSTmal mein ansprechpartner, andererseits wird der sich kaum mit mir hinsetzen und eine stunde lang an einer schriftform arbeiten.

andererseits ist eben ein mann vom fach (anwalt etc) nötig, um die rechtlichen anforderungen zu erfüllen und lücken zu schließen.
einen termin mit beiden wird man wohl im regelfall kaum hinbekommen.

außerdem bin ich PERSÖNLICH laut der immer wiederkehrenden aussage der ärzte „kerngesund“ (nur übergewichtig) - da wird das kein fall sein, dessen sich ein arzt zwischendurch mal annimmt.
es ist ya nur für den „„notfall““…
natürlich hoffe ich, daß die verfügung nicht zum einsatz kommen muß, aber im anderen fall will ich (ausnahmsweise mal) vorbereitet sein.

danke für eure anregungen.
ich spreche einfach mal beim nächsten arztbesuch drüber.

grüße,
m.

[im übrigen verstehe ich nicht, wieso der artikelbaum jetzt doch HIERher verschoben wurde (wo ich ihn erst verfasst und dann wieder gelöscht habe). medizin oder rechtsbrett, ya. aber hier?..
hat ya mit älterwerden in dem sinne nix zu tun. ich denke mit meinen 27 jahren über die verfügung nach. krankheit erwischt jeden…]

Hallo,

[im übrigen verstehe ich nicht, wieso der artikelbaum jetzt
doch HIERher verschoben wurde (wo ich ihn erst verfasst und
dann wieder gelöscht habe). medizin oder rechtsbrett, ya. aber
hier?..
hat ya mit älterwerden in dem sinne nix zu tun. ich denke mit
meinen 27 jahren über die verfügung nach. krankheit erwischt
jeden…]

wenn du dir mal die Brettbeschreibung anschaust, wirst du auf folgendes stoßen:

**Hierher passen Fragen, die sich mit dem Älterwerden und dem Altsein beschäftigen. Unabhängig davon, ob es um Probleme von oder mit der
Generation jenseits der 50 geht.

Vor allem also geht es um zwischenmenschliche und generationenübergreifende Fragen, die sich in andere Fachbretter nicht gut einordnen
lassen. Aber auch Fragen zu Pflege, Betreuung, Rentenschock usw.**

In den FAQ kannst du noch folgende Hinweise finden:

Patientenverfügung / Willenserklärung? FAQ:1584

Beitrag Patientenverfügung? FAQ:1586

Gruss
BelRia

Hallo,
die FAQs helfen hier wirklich nicht weiter, die habe ich mir natürlich schon vorher angeschaut.

Wie gesagt: ich werde lieber direkt den Arzt fragen.
Wenn der auch nicht weiter weiß, verzweifle ich mal wieder an der Bürokratie und anderen Ungerechtigkeiten…

m.

1 Like

Hi BelRia,

Hierher passen Fragen, die sich mit dem Älterwerden und dem
Altsein beschäftigen. Unabhängig davon, ob es um Probleme von
oder mit der
Generation jenseits der 50 geht.
Vor allem also geht es um zwischenmenschliche und
generationenübergreifende Fragen, die sich in andere
Fachbretter nicht gut einordnen
lassen. Aber auch Fragen zu Pflege, Betreuung, Rentenschock
usw.

Ich habe die Verschiebung offengestanden auch nicht verstanden, finde, das Posting wäre unter „Medizin“ viel passender gewesen. Schließlich betreffen Fragen rund um eine Patientenverfügung immer den medizinischen Bereich und haben aber keineswegs immer mit „Älterwerden“ zu tun.

Gruß,

Anja

2 Like

Hallo,

ich denke auch nicht, dass jeder Anwalt der richtige Kandidat für das Thema ist, genau so wenig, wie jeder Arzt. Aber es gibt nun mal spezialisierte Kollegen, die das seit Jahr und Tag machen, genau wie es Kollegen gibt, die sich auf Autounfälle, Mietstreitigkeiten oder Ehescheidungen spezialisiert haben, und die aufgrund täglicher Befassung mit dem Thema und Kenntnis einer Vielzahl von Fällen da sehr sattelfest sind, wenn es z.B. um die Frage geht, welche Festlegung man zur Gabe von Flüssigkeit treffen kann, und welche Alternativen es hierzu gibt, und welche Konsequenzen dies hat.

BTW: Ich halte überhaupt nicht von den Verfügungen, die „aus dem großen Nichts“ der Situation des Gesunden heraus, zig Einzelpunkte zu irgendwelchen Behandlungsverfahren definieren, die in konkreten Krankheitssituationen durchaus unterschiedlich zu bewerten sind. Da wir eine Sicherheit vorgespielt, die nach hinten los gehen kann. Ich rate daher eher zu knappen und allgemeinen medizinischen Vorgaben, die im Zweifelsfall den Spielraum lassen, anhand der Gesamtsituation eines konkreten Krankheitsverlaufs zu Entscheidungen durch einen Betreuer/Bevollmächtigten zu kommen, die dem Willen des Betroffenen gerecht werden, ohne dadurch eingeschränkt zu sein, dass dieser mal ganz pauschal bestimmte Dinge abgelehnt hat, die er in der konkreten Situation vermutlich eher nicht ablehnen würde.

Gruß vom Wiz

1 Like

Hallo,

Ich habe die Verschiebung offengestanden auch nicht
verstanden, finde, das Posting wäre unter „Medizin“ viel
passender gewesen. Schließlich betreffen Fragen rund um eine
Patientenverfügung immer den medizinischen Bereich und
haben aber keineswegs immer mit „Älterwerden“ zu tun.

Patientenverfügungen müssen nicht zwangsläufig etwas mit Medizin zu tun haben.

Nicht jeder der eine Patientenverfügung verfasst, tut dieses, wenn er bereits mit einem Fuß im Grab steht, sondern immer mehr werden solche Verfügungen in jungen Jahren verfasst und bei bester Gesundheit.

Gruß
BelRia

Hi,

Patientenverfügungen müssen nicht zwangsläufig etwas mit
Medizin zu tun haben.

Sondern?

*verwirrt*

Anja

Hallo,

vielleicht schaust du noch mal in diese Beiträge:

/t/patientenverfuegung–13/5646945/8

/t/patientenverfuegung–13/5646945/14

Gruß
BelRia

Och,

vielleicht schaust du noch mal in diese Beiträge:
/t/patientenverfuegung–13/5646945/8
/t/patientenverfuegung–13/5646945/14

Da geht es aber um ein Dokument, in dem es sich um rein medizinische Belange handelt - unabhängig vom Alter des Betreffenden und durchaus „porphylaktisch“. Und nur das meine ich.

Gruß,

Anja