Patientenverfügung

Hallo,

ich denke auch nicht, dass jeder Anwalt der richtige Kandidat für das Thema ist, genau so wenig, wie jeder Arzt. Aber es gibt nun mal spezialisierte Kollegen, die das seit Jahr und Tag machen, genau wie es Kollegen gibt, die sich auf Autounfälle, Mietstreitigkeiten oder Ehescheidungen spezialisiert haben, und die aufgrund täglicher Befassung mit dem Thema und Kenntnis einer Vielzahl von Fällen da sehr sattelfest sind, wenn es z.B. um die Frage geht, welche Festlegung man zur Gabe von Flüssigkeit treffen kann, und welche Alternativen es hierzu gibt, und welche Konsequenzen dies hat.

BTW: Ich halte überhaupt nicht von den Verfügungen, die „aus dem großen Nichts“ der Situation des Gesunden heraus, zig Einzelpunkte zu irgendwelchen Behandlungsverfahren definieren, die in konkreten Krankheitssituationen durchaus unterschiedlich zu bewerten sind. Da wir eine Sicherheit vorgespielt, die nach hinten los gehen kann. Ich rate daher eher zu knappen und allgemeinen medizinischen Vorgaben, die im Zweifelsfall den Spielraum lassen, anhand der Gesamtsituation eines konkreten Krankheitsverlaufs zu Entscheidungen durch einen Betreuer/Bevollmächtigten zu kommen, die dem Willen des Betroffenen gerecht werden, ohne dadurch eingeschränkt zu sein, dass dieser mal ganz pauschal bestimmte Dinge abgelehnt hat, die er in der konkreten Situation vermutlich eher nicht ablehnen würde.

Gruß vom Wiz

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