PC neben Laptop von Steuer absetzen

Hallo, liebe www-Gemeinde!

Ich bin der Hannes. Meine Freundin ist selbstständige Dolmetscherin und Übersetzerin. Im Dezember 2013 kauften wir ihr einen neuen Laptop, den wir auch von der Steuer absetzen konnten. Die Abschreibedauer beträgt 3 Jahre soweit ich weiß. Jetzt stehen wir vor dem Dilemma, dass der Laptop nicht ganz den Anforderungen entspricht und sie gern daneben einen Desktop-PC hätte, um im Heimbüro (baulich getrennt vom Rest der Wohnung) zu arbeiten.
Den Laptop will sie allerdings auch weiterhin nutzen, zum Beispiel für mobiles Arbeiten auf dem Weg zum Kunden oder für die Dissertation.
Ist es möglich, den PC als Arbeitsmittel abzusetzen, obwohl der Laptop erst 2 Jahre alt ist - also beide Geräte über ein Jahr gleichzeitig abzuschreiben?
Würde gerne ihren Steuerberater fragen, aber der hat heute zu und ich möchte heute schon aufgrund eines eben entdeckten Angebotes bestellen.

Vielen lieben Dank für die Aufmerksamkeit und Hilfe.
Ich wünsche allseits ein schönes Wochenende.
Gruß,
Hannes

War bei mir in der Kombination Desktop und 2 Jahre später Tablet kein Problem, jedenfalls sah mein Steuerberater keines.

Hallo, Goetz,

vielen Dank für die Antwort.
Ich bin mir nach wie vor aber unsicher, denn Tabblet und Desktop-PC sind doch etwas weiter auseinander als Laptop und Desktop-PC.
Im Prinzip ist der Funktionsumfang bei Laptop und PC identisch - weswegen ich mir sehr unsicher bin, ob den PC innerhalb der noch laufenden Abschreibung des Laptops auch ansetzen kann.

Viele Grüße,

Hannes

Servus,

wenn beide Geräte zur Erzielung von Einkünften genutzt werden, kann die Abschreibung für beide Geräte geltend gemacht werden. Der Anteil der privaten Nutzung muss eben nach der Anschaffung des Desktop-PCs neu ermittelt und dokumentiert werden, weil sich mit dieser Anschaffung ja maßgebliche Verhältnisse geändert haben, so dass der ursprünglich für einen repräsentativen Zeitraum ermittelte Anteil der privaten Nutzung jetzt nicht mehr gelten kann.

Schöne Grüße

MM

Moment, zunächst mal sollten wir wissen, wie teuer dein Desktop PC war, wenn er unter 400€ gekostet hat, dann brauchst du den nicht über 3 Jahre abschreiben, sondern kannst den direkt absetzen.

Servus,

es geht um 410 € * 1,19 = 487,90 €.

Der Inhalt der Frage ist mit Anmerkungen zur Sofortabschreibung allerdings überhaupt nicht berührt.

Schöne Grüße

MM