Pfändung der Miete nach §§309,§§314 Abgabenordnung

Hallo Experten

Habe vor 1 Woche eine Pändungs- und Einziehungsverfügung erhalten.
In der bin ich angewiesen meine Kaltmiete in Zukunft an das Finanzamt zu überweisen anstatt an den Vermieter. Habe dann bei der Sachbearbeiterin auf dem Finanzamt angerufen und komme mir ziemlich alleine gelassen vor.
Ich habe bedenken, wenn der Vermieter auf Eigenbedarf kündigt um somit die Zahlungen zu umgehen, daß ich dann der „Depp“ bin. Ich habe Frau und ein Kind daß in den Kindergarten geht und in der nähren Umgebung finde ich so schnell keine gleichwertige Wohnung. Zudem hat der Vermieter bisher die Miete immer brav in das Renovierungsbedürftige Haus gesteckt incl. der Erneuerung meiner Heizung. Weitere Reperaturen die mündl. Verabredet waren wird er dann nicht mehr durchführen können. Finde diese Methode unseres Staates ganz schön beschissen zumal die zuständige Finanzbehörde überhaupt kein Interesse für meine Bedenken zeigt. Zumindest Rat was ich vorher machen sollte, damit sowas ausgeschlosssen werden kann, hätte ich mir erhofft, aber Fehlanzeige.

Für euren Rat wäre ich sehr dankbar.

Mit dem Vermieter abklären
Hallo,

Wenn dein Vermieter eh von den Mieteinnahmen die Reparaturen am Haus bezahlt und dudas Geld nicht „einfach so“ ans Finanzamt abdrücken willst, soltest du unbedingt mit deinem VM abklären, ob die Möglichkeit besteht, daß du in Zukunft die Reparaturen am Haus übernimmst und die Kosten mit der Miete verrechnest.
Die Differenz zwischen den Kosten und der Miete natürlich schön brav ans FA überweisen, auch wenn’s nur 1 Cent ist. (Das Gesicht des Beamten, der den Zahlungseingang verbuchen muß würde ich gerne sehen.

Gruß
Sticky

Hallo,
immer wieder schön, mit welchen unsinnigen Ratschlägen die Leute hier bedacht werden :frowning:
Es bleib dem Mieter gar nichts anderes übrig, als die Miete an das FA zu zahlen, da die Miete (bzw. die Mietforderung) gepfändet ist.
Jede Zahlung woanders hin sorgt nur dafür, dass die Forderung des FA immer größer wird - zu klären wäre da noch, ob nicht eine Ahndung nach Bußgeld- oder Strafvorschriften möglich ist.

Es ist natürlich richtig, dass es „den Staat“ (guck mal in den Spiegel, dann siehst du ihn) nicht interessiert, was für ein Schicksal ein Einzelner erleidet - hier geht es um das Gesamtwesen.
Der Vermieter hätte nunmal seine Steuerschulden begleichen sollen - und dass die bestehen ist ja wohl unstreitig.

Gruß
HaweThie

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Wenn dein Vermieter eh von den Mieteinnahmen die Reparaturen
am Haus bezahlt und dudas Geld nicht „einfach so“ ans
Finanzamt abdrücken willst, soltest du unbedingt mit deinem VM
abklären, ob die Möglichkeit besteht, daß du in Zukunft die
Reparaturen am Haus übernimmst und die Kosten mit der Miete
verrechnest.
Die Differenz zwischen den Kosten und der Miete natürlich
schön brav ans FA überweisen, auch wenn’s nur 1 Cent ist. (Das
Gesicht des Beamten, der den Zahlungseingang verbuchen muß
würde ich gerne sehen.

Hallo,

du solltest vielleicht die Normen lesen, die der Fragende zumindest nannte. § 309 I „… so hat die Behörde dem Drittschuldner schriftlich zu verbieten …“ Irgendwann wärst du auch auf § 316 Abgabenordnung gestoßen, wonach das einzige Mittel des Drittschuldner ist, sich innerhalb von 2 Wochen gegenüber der Vollstreckungsbehörde (Finanzamt) zu erklären.

Zahlt der Mieter nicht an das Finanzamt, riskiert er, nochmals zahlen zu müssen. Schuldbefreiend („Miete für April ist gezahlt, kann hier wohnen bleiben“) kann nur noch an die Finanzkasse gezahlt werden, da hat der Vermieter auch keine Kündigungsmöglichkeiten, weil nicht an ihn gezahlt wurde.

Mfg vom

showbee

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(Das
Gesicht des Beamten, der den Zahlungseingang verbuchen muß
würde ich gerne sehen.

Und ich dass des Mieters, wenn er die Miete nochmals an das FA abdrücken darf.

Man man man… manche Ratschläge hier sind echt gefährlich.

Gruss ivo

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Hallo!

Dass du den Beschluss befolgen musst wurde ja schon gesagt, insbesondere dass es völliger Unsinn wäre, hier mit dem Vermieter irgendwelche merkwürdigen Vereinbarungen zu treffen.

ES ist übrigens keine Besonderheit des Finanzamtes. Jeder normale Privatgläubiger kann auch solche Forderungen pfänden und da bleibt einem Drittschuldner nunmal nichts anderes übrig, als an den Forderungspfandgläubiger auszuzahlen. Wie soll man denn bitte sonst seine Forderungen eintreiben, wenn nicht so?

Gruß
Tom

Wow das ging aber schnell. Vielen Dank für eure Beiträge.
Ich hätte natürlich am liebsten dem Beitrag mit „die Reperaturen von meiner Miete zahlen und nur die Differenz and an das Finanzamt“ meinen Glauben geschenkt aber mittlerweile ist auch mir die Prisanz etwas klarer geworden.
Trotzdem finde ich die Methode unserer Finanzbehörden schon ganz schön dreist. Den Ärger und Nachteil hab ich auf jeden Fall obwohl ich mit der Schuld meines Vermiters überhaupt nichts zu tun habe egal wie berechtigt diese auch aus Sicht der Finanzbehörde ist.
Das dies nun zum Wohl des Allgemeinwesens mein Nachteil ist finde ich einfach ungerecht. Ich bin ebenso ein Teil des Allgemeinwesen wie jeder andere auch, aber das Problem zwischen den streitenden Partein wird jetzt mir als einzelnen und unbeteeilgten zum Nachteil.
Die FB sagt ja hätte der Vermieter doch…, der Vermieter sagt die Forderung der FB wäre nicht berechtigt da die FB einen Fehler gemacht hat. Scheiss System !

Wärend meiner Recherche im Internet bin ich noch auf folgende Paragraphen gestoßen die für mich als Laien und wie ich sie gerne für meine Situation interpretieren möchte noch interessant waren. Vielleicht sind sie es ja auch für die Experten von euch:

Pfändungsschutz bei Miet- und Pachtzinsen
ZPO § 851 b Absatz 1
Die Pfändung von Miete und Pacht ist auf Antrag des Schuldners vom Vollstreckungsgericht insoweit aufzuheben, als diese Einkünfte für den Schuldner zur http://www.rechtsrat.ws/gesetze/zpo/0851.htm

…Wie :soll man denn bitte sonst seine Forderungen eintreiben, wenn
nicht so? Gruß Tom

Ich habe im Grunde Verständnis dafür daß es solche Gesetze gibt, aber ich würde mir schon etwas mehr Unterstützung und Information für den unbeteiligten „Normalverbraucher“ wünschen als nur auf gut Deutsch:
„Heh du Mieter zahl gefälligst ab sofort deine Kaltmiete an mich und erkläre dich binnen 2 Wochen sonst zahlst du noch mehr. Alles andere interessiert mich nicht!“
Was meinst Du ?

Hallo,

naja, aber du musst zugeben, einen großen Mehraufwand hast du nicht. Du änderst (resp. räumst noch einen neuen ein) einfach den Dauerauftrag damit hat es sich. Ob die Mieteinnahmen beim Vermieter pfändungsfreies Einkommen darstellen, ist erstmal nicht Sache des Drittschuldners, sondern Sache des Schuldners.

Mfg vom

showbee

Hallo,

das kann ich schon nachvollziehen. Du bist so genannter Drittschuldner und diese Funktion haben meistens Banken, Versicherungsträger und Arbeitgeber, also selten Privatleute.

In solchen Fällen haben die Gläubiger auch meist Verständnis, wenn die Drittschuldner dastehen wie die Kuh wenns donnert. Auch das Finanzamt erklärt das normalerweise auch verständlich.

Wichtig sind fünf Dinge:

  • nicht mehr an den Schuldner (Vermieter) zahlen, denn sonst zahlt man doppelt
  • selbstverständlich nur so lange, bis die Forderung des Gläubigers beglichen ist (wobei das beim Finanzamt einfach ist, die pfänden nur de Hauptforderung ohne Zinsen)
  • nur die Kaltmiete kann gepfändet werden, nicht die Betriebskosten
  • der Drittschuldner hat innerhalb von 14 Tagen eine so genannte Drittschuldnererklärung abzugeben. Wichtig zu wissen: dies kann nicht als „Schuldanerkenntnis“ des Drittschuldners angesehen werden, es dient dem Gläubiger lediglich zur Information. Die Erklärung sollte dennoch korrekt sein. Was in der DSE stehen muss, ist auch zeimlich verständlich im §840 ZPO niedergelegt. (Für die Finanzämter gelten andere Paragrafen, aber das ist inhaltlich dasselbe)
  • das Mietverhältnis bleibt unberührt, der Vermieter hat dadurch selbstverständlich kein Kündigungsrecht. Wenn er allerdings rechtlich wegen Eigenbedarf kündigen könnte, könnte er es auch jetzt.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo!

Ich habe im Grunde Verständnis dafür daß es solche Gesetze
gibt, aber ich würde mir schon etwas mehr Unterstützung und
Information für den unbeteiligten „Normalverbraucher“ wünschen
als nur auf gut Deutsch:

Ich verstehe dich nicht, denn welche Information benötigst du noch? Du überweist statt an den Vermieter an den Gläubiger - das ist doch bitte nicht schwer verständlich!

Gruß
Tom

Hallo!

Die FB sagt ja hätte der Vermieter doch…, der Vermieter sagt
die Forderung der FB wäre nicht berechtigt da die FB einen
Fehler gemacht hat. Scheiss System !

Ob die Forderung berechtigt ist oder nicht kann dir ja bitte ganz egal sein - das ist ja wohl das Problem des Vermieters und nicht deines. Ich nehme mal an, dass der Vermieter ein erwachsener Mensch und daher auch für sich selbst verantwortlich ist. Und wenn du das System schon beurteilst: Du weißt doch gar nicht, ob dich dein Vermieter nicht anlügt oder, kann sein oder auch nicht? - da du das eben nicht weißt, fälle besser auch kein Urteil darüber. Sollte tatsächlich ein Fehler des Finanzamtes vorliegen, dann könnte sich der Vermieter auch gegen die Zwangsvollstreckung wehren.

Und was die von dir zitierten Allgemeininteressen angeht muss ich sagen, dass das mit Allgemeininteressen eigentlich nichts zu tun hat. Wenn ich persönlich Gläubiger des Vermieters wäre und meine betitelte Forderung würde nicht bezahlt, dann würde ich ganz genauso ohne Skrupel die Miete pfänden und wenn der Mieter den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nicht befolgt, dann hätte ich weiters keine Skrupel den Mieter zu klagen. Ich verstehe überhaupt nicht, was an so einer Forderungspfändung so verwerflich sein soll.

Gruß
Tom

Rückfrage
Hallo,

Den Ärger und Nachteil hab ich auf jeden Fall

Welchen Ärger? Welchen Nachteil?
Du meinst doch wohl nicht die Änderung des Empfängerkontos, oder? Da ist ja schon ein Gang zum nächsten Zigarettenautomaten mehr Ärger und Nachteil.

Wärend meiner Recherche im Internet bin ich noch auf folgende

Bist Du der Rechtsberater des Vermieters? Und was genau wäre dann Dein Nachteil?

Gruß
Axel

Ein Supertipp wäre doch noch,

einfach den Mietvertrag rückwirkend aufheben und schon braucht man nicht zu zahlen und gibt dem Vermieter das Geld bar…

Hallo Haskie,

warum diese Aufregung oder das Schimpfen auf „Sch…-System“ etc.?
Wenn Du selbst Forderungen an jemanden hättest, wärest Du sicher auch froh, wenn Du von einer solchen Möglichkeit Gebrauch machen könntest.
Denn nicht nur dem Finanzamt steht dieses Recht zu, auch jedem anderen Gläubiger.

Großer Aufwand ist es nun wirklich auch nicht!
Also bleiben Deine Bedenken hinsichtlich des Mieters: Wenn der Mieter ausziehen würde, um die Pfändung der Miete bei Dir zu vermeiden, - was glaubst Du, wie lange es dauern würde, bis das Finanzamt auch die neue Adresse des Mieters ausfindig machen würde und dann bei dem neuen Vermieter pfänden würde? Das weiß der Mieter auch. Und einen Auszug mit neuer Wohnungssuche müßte er sich erst mal leisten können.

Also: Besser Du akzeptierst diese rechtlichen Möglichkeiten - wer weiß: vielleicht kommen sie Dir selbst irgendwann mal zu Gute, wenn Du von jemandem Geld zu bekommen hast - und machst es nicht komplizierter als es ist.

Gruss, Eva

Hallo Eva,

es ist schön, wie sich im Forum immer wieder Menschen finden, die weiter auf die Fragenden „eindreschen“… Warum nur? Nun gut, dass soll dahingestellt bleiben. Wenn man aber „mitmischt“, sollte man wenigstens den ganzen Sachverhalt gelesen und verstanden haben!!!

Also bleiben Deine Bedenken hinsichtlich des Mieters: Wenn der
Mieter ausziehen würde, um die Pfändung der Miete bei Dir zu
vermeiden, - was glaubst Du, wie lange es dauern würde, bis
das Finanzamt auch die neue Adresse des Mieters ausfindig
machen würde und dann bei dem neuen Vermieter pfänden würde?
Das weiß der Mieter auch. Und einen Auszug mit neuer
Wohnungssuche müßte er sich erst mal leisten können.

Moooment! Also noch einmal, der Vermieter hat Schulden beim Finanzamt, der Mieter zahlt normalerweise seine Kaltmiete an den Vermieter. Nun wendet sich das Finanzamt des Vermieters an den Mieter, damit dieser seine Kaltmiete nicht mehr dem Vermieter sondern an das Finanzamt überweist. Das ist die Standart-Problematik bei Drittschuldnerschaft und Pfändungs- und Einziehungsverfügung. Sobald der Mieter nicht mehr Mieter ist, ist er auch nicht mehr Drittschuldner, weil er ja dem Vermieter nichts mehr schuldet. Insoweit sind deine Ausführungen für die Katz!

Ergo: Beim nächsten schimpfen erstmal den Thread lesen!

Gruß vom

showbee

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Hallo!

Also bleiben Deine Bedenken hinsichtlich des Mieters: Wenn der
Mieter ausziehen würde, um die Pfändung der Miete bei Dir zu
vermeiden, - was glaubst Du, wie lange es dauern würde, bis
das Finanzamt auch die neue Adresse des Mieters ausfindig
machen würde und dann bei dem neuen Vermieter pfänden würde?

Also ich denke du siehst das verkehrt herum. Wenn man eine Miete pfänden will (also genauer gesagt, den vertraglichen Anspruch auf Zahlung der Miete), dann ist der Vermieter der Schuldner und Mieter der Drittschuldner (also Schuldner des Vermieters). Also FA hat einen Anspruch gegen V, dieser wird exekutiv hereingebracht durch Pfändung und Überweisung des Anspruches des V gegen M - M hat daher an FA zu zahlen.

Gruß
Tom

Hallo Tom und showbee,

Ihr habt ja vollkommen recht, dass ich falsch herum argumentiert habe!
Der Computer war schon aus, da wurde mir bewußt, daß ich ja Quatsch geschrieben habe mit der Argumentation hinsichtlich des Mieters. Inzwischen habe ich Saunagänge genossen - die Gehirnzellen sind auch wieder im Lot … Als ich jetzt wieder den Computer anmache, sehe ich, daß Ihr mir schon zuvor gekommen seid.

Meine Argumentation paßt nur so herum: Daß das Finanzamt sich natürlich an jeden Mieter der Wohnung hinsichtlich der Pfändung wenden würde. Das weiß auch der Vermieter und wird es nicht „persönlich nehmen“.

Na ja, und showbee, über mancherlei Art eines Schreibers schüttle ich auch manchmal den Kopf. So wie es unterschiedliche Persönlichkeiten gibt, so unterschiedlich ist auch der Einfluß auf die dargelegten Antworten auf Postings. Ich mag es z.B. nicht, wenn jemand - vor allem ohne persönlich angegriffen worden zu sein - seine selbstgefällige Meinung kundtut… Wie wäre es, wenn wir beide über die Postings des anderen nachdenken?

Gruss, Eva

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naja, aber du musst zugeben, einen großen Mehraufwand hast du
nicht. Du änderst (resp. räumst noch einen neuen ein) einfach
den Dauerauftrag damit hat es sich.

Da muss ich gerade an einen schon wieder lustigen Fall denken: FA pfändet die Miete, zwei Wochen später ist Insolvenzeröffnung. Wir (Insolvenzverwalter) erklären die Pfändung für unwirksam und ziehen die Miete für drei Monate ein. Weil mit der Bank keine Einigung auf eine Verwaltung im Insolvenzverfahren zustande kam, hat diese nun Zwangsverwaltung beantragt, der Mieter muss wieder woanders hin zahlen. Ganze 3 Änderungen für den Mieter - der ist inzwischen Profi :wink:

Gruß Oskar

Hallo Experten

Erst einmal vielen Dank für eure Beiträge. Alles in allem hat es mir
sehr viel weiter geholfen.

Zu den Äuserungen meiner Benachteiligung:
Den Empfänger meines Dauerauftrages zu ändern habe ich nicht als Benachteiligung oder Ärger mit dem ganzen empfunden. Vielmehr die Benachteiligung die ich hätte bekommen können, durch die Nebenabreden mit meinem Vermieter, daß er die Miete für die ständige Reperatur des renovierbedürftigen Hauses verwendet. Bei der Pfändung hätte er dies natürlich nicht mehr tun können. Deshalb auch mein Versuch der Eigenrecherche, wie die Pändung des VM evtl. abzuwenden ist. Mittlerweile sehe ich diesen Punkt aber als meine eigen Schuld und werde Nebenabreden in Zukunft schriftlich festhalten.

Zu den Äußerungen mit dem Ärger:
Damit habe ich die ganze Angelegenheit verbunden inkl. „dem Schlau“ machen, was das für mich bedeutet. So ein Pfändungsbescheid wirkt auf mich ziemlich einschüchternd und beklemment ohne genau zu wissen was das für Folgen für mich haben kann. Wenn man viel im Außendienst ist wie ich und somit wenig Zeit findet sich mit der Thematik zu befassen empfindet man das schnell als lästig, auch wenn ich diese Gesetzgebung natürlich insoweit gut finde, daß jedem das Recht auf sein Geld gewahrt bleibt. Ich würde mir in so einem Fall einfach nur wünschen mehr Informationen über meine Pflichten und Rechte zu erhalten und diese nicht in Amtsdeutsch. Wenn man davon keine Ahnung hat muß man sich das erst einmal aneignen um dann zu erkennen daß das ganze nicht so schlimm ist wie es scheint. Da finde ich gibt es Nachholbedarf. Wenn ich als Softwareprogrammierer zu Behörden komme und dort meine Arbeit verrichte, wollen die auch alles in ihre Sprache und Vorgehensweise angepasst haben. Das finde ich kann ich auch von denen verlangen !

Zur Sachlage:
Die Pfändung wurde mittlerweile Aufgehoben. Und nun die Erklärung meines Vermieters:
Er habe schon seit längerem mit dem Finanzamt über den Pfändungsbetrag gestritten und nachgewiesen, daß der Betrag zu Unrecht gefordert wird. Das FA hat mit den Beweisunterlagen zugestimmt aber zwischenzeitlich trotzdem die Pfändung versendet aufgrund von nicht weiter geleiteten Informationen intern. Nachdem Ich dann meinen VM über die Pfändung informiert habe, ist er damit zum FA und hat gefragt warum eine Pändung versand wurde, obwohl er dachte die Angelegenheit wäre erledigt. Daraufhin hat sich das FA mit der Begründung der nicht weiter geleiteten Informationen entschuldigt und versprochen die Pfändung vor Ablauf der Frist wieder zurück zu nehmen. Das hat leider wieder nicht geklappt und somit muß mein VM laut Aussage der Finazbehörden wiederum 14 Tage auf die Rückvergütung warten inkl. der Lauferei nach Wiesbaden für einen Zahlungsbeleg. Die urspr. Forderung war nicht nur unberechtigt, so wie mein VM sagt bekommt er sogar eine Vergütung plus das Missgeschick mit der einen Monatsmiete. Er sagt er hätte in der Angelegenheit auch noch Probleme mit Mahnungen auf die Pfändungsforderung die nicht rechtens war.

Kaum zu glauben aber es scheint so zu sein. Er hat mir sogar Einsicht in seine Unterlagen gewährt, um so wie ich glaube, die Unannehmlichkeit zu rechtfertigen. Da ich kein Fachmann bin kann ich nicht beurteilen ob das alles stimmt. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen es stimmt.

Nochmal Danke an alle für eure Hilfe.

Gruß