Hallo,
habe dies Thema erstmal hier eingestellt,
weil ein Überweisungsbeschluss ja vom Gericht kommt.
Ich hatte vorher mal recherchiert und
diesen Artikel im Archiv gefunden:
/t/pfaendung-der-miete-nach-309-314-abgabenordnung/3…
Frage nebenbei:
Ich gehe ja mal davon aus, das Gericht kommt auf Grund eines Urteils dem Antrag des Gläubigers nach.
Haftungs- / Schadenersatzansprüche:
Wer haftet eigentlich
- wenn der Gläubiger zwar ein richtiges Urteil hat, aber eine Überweisungsverfügung gg. einen falschen Schuldner beantragt und das Gericht den Fehler nicht bemerkt?
- wenn das Urteil und der Antrag auf Überweisungsbeschluss richtig ist, das Gericht aber einen falschen Schuldner einträgt ?
Welcher obengenannter Fall vorliegt, ist mir nicht bekannt, da der Antrag des Gläubigers nicht vorliegt. Das konkrete Problem ergibt sich aus der Situation, daß der Vermieter eine Erbengemeinschaft ist (die einzelnen Mitglieder sind mir nicht bekannt), der Überweisungsbeschluss aber nur auf einen konkreten Schuldner S. lautet.
Danke …