Mit wem schließe ich dann den Kaufvertrag über eine Tüte
Pommes ab? Kassiererin?
Zumindest nicht mit einem Konzern oder einer Filiale. Beide sind nämlich nicht rechtsfähig.
Sicher? Mit wem denn dann? *
Mit dem Unternehmen oder dem Kaufmann.
Man kann einen Vertrag mit einer natürlichen Person (Mensch, Einzelkaufmann) oder einer juristischen Person abschließen. Zu den juristischen Personen gehören die Unternehmen, d.h. u.a. GmbH, AG, GmbH & Co. KG, KGaA, eG, oHG usw.
Ein Konzern ist nichts dergleichen, sondern lediglich ein gedankliches Konstrukt, welches u.a. im Handelsrecht beim Thema Rechnungslegung eine Rolle spielt. Eine Filiale ist ebenfalls nicht rechtsfähig, weil es sich dabei lediglich um einen (Teil)Betrieb eines Kaufmannes handelt, nicht aber um eine rechtlich selbständige Einheit.
Ich kenne die Konstellation der Filialen eines bestimmten
SB-Unternehmens derart, dass diese selbständig verhandeln mit
Anbietern von Produkten (in gewissem Umfang), wirtschaftlich
verantwortlich sind und die Leergut-Bons einer anderen Filiale
nicht einlösen.
Das ist eine völlig andere Fragestellung. Natürlich kann IKEA Radevormwald sagen, daß man leider das fehlende Stuhlbein für den Barhocker Örks nicht auf Lager hat und man sich an die ursprüngliche Verkaufsstelle IKEA Weymör wenden möge. Vertragspartner ist so oder so die IKEA Deutschland GmbH & Co. KG, die aber sehr wohl bestimmen kann, in welchem man sich an welche Betriebsstelle/Organisationseinheit zu wenden hat.
Wie sich das hinsichtlich des Pfandes verhält, weiß ich nicht, weil sich die Verpackungsverordnung seit meiner letzten intensiven Beschäftigung damit zu oft geändert hat.
* Daher hatte ich nachgefragt. Niederlassungen in anderen
Branchen sind durchaus rechtsfähig, deren Leiter etc. ebenso.
Niederlassungen sind nicht rechtsfähig und deren Leiter sind es nur hinsichtlich ihrer privaten Belange.
C.