Pfandgutschein abgabe

kann ich einen pfandgutschein von penny in allen penny märkten abgeben, oder ist das immer an den laden gebunden, wo ich die flaschen eingeworfen habe?

im netz habe ich nur finden können, das diese 14 tage regelung unwirksam ist und man auch lange zeit danach abgeben kann… :frowning:

Moin,

ich sehe da keine Rechtsfrage, also beantworte ich das mal.

Bei einigen Läden steht auf dem Pfandbon „Einlösen nur in dieser Filiale“ (oder ähnlich sinngemäß).

Man könnte von diesen Läden auf Penny schließen oder man fragt bei Penny nach.
Ich könnte mir vorstellen, dass man das Geld nur da ausgehändigt bekommt, wo auch die zugehörigen Flaschen liegen, weil sonst die Bilanz nicht stimmt.

Liebe Grüße,
-Efchen

nunja… ich denke schon, da es wie bei der 14 tage regelung ein allgemeines recht ist. nur weils auf dem bon steht, muss es nicht stimmen! daher hab ich es hier hinein gesteckt… allerdings bin ich als absoluter frischling mit seiner ersten frage hier mit den regeln nicht wirklich gut vertraut (auch trotz hinweisen…)

Moin,

nunja… ich denke schon, da es wie bei der 14 tage regelung
ein allgemeines recht ist. nur weils auf dem bon steht, muss
es nicht stimmen! daher hab ich es hier hinein gesteckt…

Wenns also eine Rechtsfrage ist, dann wird der Thread demnächst gesperrt bzw. gelöscht.

allerdings bin ich als absoluter frischling mit seiner ersten
frage hier mit den regeln nicht wirklich gut vertraut (auch
trotz hinweisen…)

So schwierig sind die nicht. Einfach nochmal lesen und die Frage erneut und nicht in der Ich-Form stellen. Vielleicht auch ein paar Threads hier lesen, wie das andere formulieren.

Grüße,
-Efchen

Hallo,

Bei einigen Läden steht auf dem Pfandbon „Einlösen nur in
dieser Filiale“ (oder ähnlich sinngemäß).

könnte sowas wie AGB sein. Ob die dann tatsächlich wirksam vereinbart sind, mag man mal dahingestellt sein lassen. Schließlich erhalte ich den Pfandbon erst, wenn der Automat meine PET-Flaschen zermalmt und zermahlen hat.

Ich könnte mir vorstellen, dass man das Geld nur da
ausgehändigt bekommt, wo auch die zugehörigen Flaschen liegen,
weil sonst die Bilanz nicht stimmt.

Die Bilanz von Penny wird dadurch nicht beeinflusst, in welcher Filiale ich meine Auszahlung erhalte. Aber natürlich vereinfacht so eine Regelung die Abrechnung.

Darauf ein Gurgleurp!

könnte sowas wie AGB sein.

möglich. aber das problem ist doch eigentlich: mit wem genau hat man denn da nun einen vertrag? mit der einzelnen filiale oder mit dem konzern?

Hallo,

der gesetzliche Normalfall ohne Bon wäre: Ich bekomme Bargeld da, wo ich die Flaschen abgebe.

Warum sollte dann eine Pfandbonregelung mit genau diesem Inhalt unwirksam sein?

Und warum sollte ich davon ausgehen dürfen, dass ich einen deutschlandweit einlösbaren Pfandbon bekomme, auch ohne AGB? Wenn nichts geregelt ist, wäre es doch nach der Verkehrsanschauung so, dass man das Geld da bekommt, wo man die Flaschen abgibt.

VG
EK

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möglich. aber das problem ist doch eigentlich: mit wem genau
hat man denn da nun einen vertrag? mit der einzelnen filiale
oder mit dem konzern?

Man kann einen Vertrag weder mit einer Filiale abschließen noch mit einem Konzern.

Moin,

Die Bilanz von Penny wird dadurch nicht beeinflusst, in
welcher Filiale ich meine Auszahlung erhalte. Aber natürlich
vereinfacht so eine Regelung die Abrechnung.

Ist das nur bei Penny so, oder bei allen Discountern und Vergleichbaren? Die Edekas heißen z.B. alle anders, sind alle mit einem Namen versehen und erwecken so den Eindruck, als wären sie alle auf irgendeine Weise eigenständig (ist das Franchising?).

Grüße,
-Efchen

naja… wenn ich mir das hier so anseh… wirds ohnehin etwas albern… :confused:

ich meine… in meiner situation vergessen in dem einen penny ab zu geben und nun nur die möglichkeit in einem anderen ab zu geben… schweres thema scheinbar…

und in wie weit das zu einer rechtlichen beratung ausufern könnte, bin ich mir auch nicht im klaren, da es ja auch in richtung reine interessen frage ziehlt im sinne des verbracuher schutzes. wär ja nicht so pralle, wenn die läden einen unnötig von dem einen in den anderen schicken, nur damit man beim durchlauf evtl. nochmal was kauft. weiß der geier…

naja… wenn das hier ohnehin gelöscht wird. erspare ich mal allen das getippe und bin mal weg… mal sehen ob ich irgendwo noch ein anderes forum finde. dennoch schönen dank an alle

Man kann einen Vertrag weder mit einer Filiale abschließen
noch mit einem Konzern.

Mit wem schließe ich dann den Kaufvertrag über eine Tüte Pommes ab? Kassiererin?

Franz

naja… wenn ich mir das hier so anseh… wirds ohnehin etwas
albern… :confused:

ich schließe daraus: du hast den vorschalttext immer noch nicht verstanden.

naja… wenn das hier ohnehin gelöscht wird. erspare ich mal
allen das getippe und bin mal weg… mal sehen ob ich irgendwo
noch ein anderes forum finde. dennoch schönen dank an alle

gutefrage.net kann ich empfehlen. ok, es gibt dort nur im ausnahmefall antworten, die wirklich weiterhelfen. und, noch viel schlimmer: niemand weiß, welche das ist.

aber mach man, schönes leben noch.

Mit dem Unternehmen? Das Teil eines Konzerns ist und vielleicht einige Niederlassngen hat?

VG
EK

P.S. Penny ist Teil der Rewe-Gruppe, also eines Konzerns, hat aber unselbständige Zweigniederlassungen, volkstümlich Filialen genannt

Man kann einen Vertrag weder mit einer Filiale abschließen
noch mit einem Konzern.

Mit wem schließe ich dann den Kaufvertrag über eine Tüte
Pommes ab? Kassiererin?

Zumindest nicht mit einem Konzern oder einer Filiale. Beide sind nämlich nicht rechtsfähig.

Hi,
ich habe mal einen Pfandgutschein bei Kaufland eingelöst, der noch in DM ausgestellt war. Ging klaglos und die Verrechnung in EUR war dort auch nach Wochen kein Problem. (December 2001 bis May 2002). Ohne Anwalt.
Gruß,
H. Walther
Hinweis: keine juristische Aussgae, sondern so erlebt.

Moin,

naja… wenn das hier ohnehin gelöscht wird. erspare ich mal
allen das getippe und bin mal weg… mal sehen ob ich irgendwo
noch ein anderes forum finde. dennoch schönen dank an alle

Lies doch nochmal FAQ:1129. Auch in anderen Foren ist Rechtsberatung verboten. Das ist in ganz Deutschland so und jedes Forum, das nicht abgemahnt oder verklagt werden will, muss sich entsprechend schützen. FAQ:1129 ist keine Schikane den Nutzern gegenüber. Dass es manch einem so bescheuert vorkommt, liegt nicht am Forum, sondern einzig an den deutschen Gesetzen.

Liebe Grüße,
-Efchen

Mit wem schließe ich dann den Kaufvertrag über eine Tüte
Pommes ab? Kassiererin?

Zumindest nicht mit einem Konzern oder einer Filiale. Beide sind nämlich nicht rechtsfähig.

Sicher? Mit wem denn dann? *

Ich kenne die Konstellation der Filialen eines bestimmten SB-Unternehmens derart, dass diese selbständig verhandeln mit Anbietern von Produkten (in gewissem Umfang), wirtschaftlich verantwortlich sind und die Leergut-Bons einer anderen Filiale nicht einlösen.

* Daher hatte ich nachgefragt. Niederlassungen in anderen Branchen sind durchaus rechtsfähig, deren Leiter etc. ebenso.

Franz

Hallo,

Edeka ist eine Genossenschaft, viele der Händler sind selbständig und betreiben ein Geschäft oder eine überschaubare Anzahl von Fililalen. Es gibt aber auch Geschäfte, die von den Edeka-Regionalgesellschaften selber betrieben werden.

Ähnlich ist es auch bei Rewe, hier sind viele der Geschäfte rechtlich selbständig in Form einer OHG.

Darauf ein Gurgleurp!

es ist durchaus nicht verboten, begriffe sinngemäß auszulegen.

Mit wem schließe ich dann den Kaufvertrag über eine Tüte
Pommes ab? Kassiererin?

Zumindest nicht mit einem Konzern oder einer Filiale. Beide sind nämlich nicht rechtsfähig.

Sicher? Mit wem denn dann? *

Mit dem Unternehmen oder dem Kaufmann.

Man kann einen Vertrag mit einer natürlichen Person (Mensch, Einzelkaufmann) oder einer juristischen Person abschließen. Zu den juristischen Personen gehören die Unternehmen, d.h. u.a. GmbH, AG, GmbH & Co. KG, KGaA, eG, oHG usw.

Ein Konzern ist nichts dergleichen, sondern lediglich ein gedankliches Konstrukt, welches u.a. im Handelsrecht beim Thema Rechnungslegung eine Rolle spielt. Eine Filiale ist ebenfalls nicht rechtsfähig, weil es sich dabei lediglich um einen (Teil)Betrieb eines Kaufmannes handelt, nicht aber um eine rechtlich selbständige Einheit.

Ich kenne die Konstellation der Filialen eines bestimmten
SB-Unternehmens derart, dass diese selbständig verhandeln mit
Anbietern von Produkten (in gewissem Umfang), wirtschaftlich
verantwortlich sind und die Leergut-Bons einer anderen Filiale
nicht einlösen.

Das ist eine völlig andere Fragestellung. Natürlich kann IKEA Radevormwald sagen, daß man leider das fehlende Stuhlbein für den Barhocker Örks nicht auf Lager hat und man sich an die ursprüngliche Verkaufsstelle IKEA Weymör wenden möge. Vertragspartner ist so oder so die IKEA Deutschland GmbH & Co. KG, die aber sehr wohl bestimmen kann, in welchem man sich an welche Betriebsstelle/Organisationseinheit zu wenden hat.

Wie sich das hinsichtlich des Pfandes verhält, weiß ich nicht, weil sich die Verpackungsverordnung seit meiner letzten intensiven Beschäftigung damit zu oft geändert hat.

* Daher hatte ich nachgefragt. Niederlassungen in anderen
Branchen sind durchaus rechtsfähig, deren Leiter etc. ebenso.

Niederlassungen sind nicht rechtsfähig und deren Leiter sind es nur hinsichtlich ihrer privaten Belange.

C.

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