es brächte Dich weiter, wenn Du den Bebauungsplan konsultiertest. Da steht nämlich drinne, was man außer Wohnen in dem Wohngebiet noch machen darf oder auch nicht, d.h. nur aus dem Bebauungsplan kann sich ergeben, dass die Pferdehaltung bis zur Bebauung des Grundstücks unzulässig wäre.
Und wenn Du wüßtest, dass das Grundstück wie alle anderen im Rahmen einer bestimmten Frist bebaut werden muss, brächte Dich das insofern weiter, als Du dann unter Umständen wüßtest, dass Du es nur noch einige Monate ertragen musst, dass Pferde eben ab und zu wiehern. Das wiederum könnte die Erwägung wie auch immer gearteter Maßnahmen gegen die Pferdehaltung deutlich beeinflussen.
Schöne Grüße
MM