Pflegeheim-Sparbuch abgeben?

Hallo, mein Vater muss altersmäßig demnächst ins Pflegeheim. Dort fordert man, dass er sein Sparbuch abgeben soll, um zusätzliche Kosten davon zu bezahlen. Wir möchten gern wissen, ob das gesetzlich vorgeschrieben ist und wenn ja, wo. In unserem Freundeskreis gibt es bereits Pflegebedürftige, deren Angehörige den Zusatzbetrag nach Rechnungsvorlage überweisen. Vom Konto des zu Pflegenden.
Die Bank des Vaters bot uns an, seine paar Euro in eine Sterbegeldversicherung anzulegen. An diese könnte dann auch kein Pflegeheim rein, da hätte der Staat die Hände drauf. Was würdet Ihr empfehlen?

Selbstverständlich nicht !

Ist Vater ein Sozialfall ? Zahlt Sozialamt Geld zur Unterbringung im Heim dazu ?
daraus würde sich auch ergeben, ob Vater sein Geld noch umschichten darf und eine Sterbegeldversicherung abschließen kann. Die im Grunde nicht ihm sondern euch Angehörigen etwas bringt.

MfG
duck313

Hallo duck313, Dankeschön für die aufschlussreiche Antwort. Nein, der Vater ist kein Sozialfall und hat eine gute Rente. Aber für die monatlichen Kosten reicht es nicht. Der Pflegegrat wird derzeit eingestuft, vermutlich auf die 4-so der MDK. Das Pflegegeld käme dann noch dazu, also ist ein Minimalzusatz ggf.nötig. Aber es ist gut, sehr gut zu wissen, dass es nicht gesetzlich ist und das Geld noch umgeschichtet werden darf. Ganz vielen Dank und ein schönes Wochenende
wünscht J.M.

Was sind denn das für Gangstermethoden? Wenn dein Vater verpflichtet ist selbst bestimmte Kosten zu zahlen, dann zahlt er die genau so, wie sie anfallen. Ob er diese dann aus laufenden Einkünften oder der Auflösung von vorhandenem Vermögen bezahlt ist einzig und alleine seine Sache.

Was machbar ist, ist die Forderung des Heims auf einen angemessenen Vorschuss für wiederkehrende Zusatzleistungen, die keiner besonderen Regulierung unterliegen, damit das Heim nicht in Vorleistung treten, und im Nachhinein dann schauen muss, wie es an sein Geld kommt. Da reden wir dann aber nicht von großen Beträgen für längere Zeiträume, sondern von einem Vorschuss für einen Monat. D.h. man zahlt den 1. Monat vorschüssig, und jeder weitere Monat ist dann eben auch automatisch vorschüssig bezahlt, wenn man zum Monatswechsel zahlt.

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Hallo,
man lernt nie aus - Sparbuch abgeben? - das geht gar nicht. Aus eigener Erfahrung (mein Vater war im Pflegeheim) - zusätzlich zu dem festgelegten Eigenanteil je Monat gab es noch die Möglichkeit eines „Taschengeldkontos“, auf das regelmäßig ein bestimmter Betrag eingezahlt wurde. Davon wurden dann besondere Kosten wie z.B. Friseur bezahlt. Eine entsprechende Abrechnung erfolgte immer mit meinem Vater, bzw. mit mir. Für größere Posten, wie Eigenanteile für Medikamente oder Fußpflege erhielt mein Vater jeweils eine Rechnung, welche dann von mir bezahlt wurde - so einfach und bequem war das.
Gruss
Czauderna

Ja, Gangstermethoden sind wohl das richtige Wort. Es wurde tatsächlich diese Forderung bei einem Vorgespräch gestellt. Ohne Sparbuchabgabe, keine Vater-Aufnahme. Ich war so geschockt, dass ich erst einmal von einer Unterschrift Abstand genommen habe. Deshalb habe ich dieses Anliegen heute hier herein gesetzt. Es kommen echt gute Antworten, danke schön.

Das dachte ich mir auch, dass es das nicht gibt. Inzwischen kamen hier schon gute Ratschläge und meine Diskussion im Pflegeheim wird entsprechend ausfallen. Es wurde wirklich klipp und klar gesagt, ohne Sparbuch-Hinterlegung, nehmen wir den Vater nicht auf. Schwachsinn, denke ich…Nun habe ich genug Argumente und danke ganz ganz herzlich. Schönes WE

Hallo,

ich komme da gerade auf eine ganz lustige Idee: der Vater schließt ein neues „Sparbuch“ ab, und gewährt tatsächlich dem Pflegeheim darauf Zugriff. Auf dem Konto liegen aber nur 10 € …

:wink:

Grüße
Pierre

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Hallo,
wenn es tatsächlich so (wie geschildert) ist, dass das Pflegeheim bzw. dessen Träger Zugriff auf das Sparkonto fordert, halte ich es für gerechtfertigt, wie @Wiz von Gangstermethoden zu sprechen.

Grundsätzlich ist der Pflegebedürftige Schuldner des Anteils der Pflegekosten, der nicht von der Pflegeversicherung getragen wird; dieser wird von ihm selbst (ggf. durch einen Vermögenspfleger vertreten) getragen. Dazu sind neben Rente oder Pension ggf. auch finanzielle Rücklagen bzw. Vermögen (z.B. Aktien, Immobilien …) anzugreifen. Ist dies nicht möglich (oder verweigert der Pflegebedürftige das), tritt zunächst einmal das Sozialamt für den Fehlbetrag ein.

Natürlich prüft das Sozialamt dann, ob
a) ggf. noch Vermögen vorhanden ist und / oder
b) Kinder vorhanden sind, von denen ein Elternunterhalt eingefordert werden kann (Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 €). Außerdem kann unter bestimmten Voraussetzungen auch auf frühere Schenkungen des Pflegebedürftigen zurückgegriffen werden.

Dabei gibt es exakt definierte Grenzen für die Zugriffsmöglichkeiten des Sozialamts, die zum einen eine unzumutbare finanzielle Belastung der Angehörigen vermeiden sollen und zum anderen dem Pflegebedürftigen selbst
a) ein Taschengeld (derzeit mindestens 116,64 € / Monat) sowie
b) ein Schonvermögen von 5.000 € zugestehen.

Insbesondere letzte Schutzbestimmung wird durch die Forderung des Trägers nach Übereignung des Sparbuchs ausgehebelt - was um so merkwürdiger ist, als die Bezahlung des Trägers (notfalls durch das Sozialamt) ja gar nicht in Frage steht. Meines Erachtens ist das (falls da nicht etwas missverstanden wurde) ein Fall für die Heimaufsicht.

Neben der Heimaufsicht kann man sich auch an den BIVA-Pflegeschutzbund wenden; der Mitgliedsbeitrag beträgt 48 € / Jahr. Die bieten auch ganz konkret eine Vertragsprüfung (60 € für Mitglieder) an.

Bleibe im Lande und wehre dich täglich …

Ralf

Hallo,

kannst Du die überreden, Dir das schriftlich zu geben? Dann hätte eine Anzeige wegen Betrugsabsicht ev. eine Chance.
Gegen solche Methoden muss man doch etwas unternehmen, wenn irgend möglich.

Andererseits sei froh, dass Du so erfahren hast, wo die Hauptinteressen des Heims liegen und deinen Vater nicht dort untergebracht hast - ein so gieriges Heim dürfte kaum die beste Pflege bieten.

Gruß,
Paran

Gute Idee…:joy:
Aber selbst das würde nix nützen, denn man forscht ja 10 Jahre zurück… und das Finanzamt weiß besser Bescheid als man selbst

Hallo, das werde ich am Montag tatsächlich versuchen. Bin jetzt schon auf die Gesichter oder Reaktion gespannt.
:rofl:

Hallo, ganz vielen Dank für das ausführliche Schreiben. Viele gute Tipps und Empfehlungen. Das Pflegeheim geht diesen unreellen Weg tatsächlich bei allen Mitbewohnern, wie ich von verschiedenen Angehörigen heute erfahren konnte. Als „Besucher“, der ich nicht war, hatte ich mich reingeschmuggelt und eine Stichproben-Befragung gemacht. Ist nicht die feine Art, aber ich weiß nun Bescheid.
Danke für Ihre Info.

Das Pflegeheim forscht 10 Jahre zurück? Wie wollen die das denn machen?

Das Finanzamt wird bei einem Auskunftsersuchen eines Pflegeheims eventuell noch nicht einmal eine Antwort schreiben, weil der Gedanke, derartige Auskünfte würden irgendeiner Firma gegeben, vollkommen absurd ist.

Woher weiß das Pflegeheim von einem Sparbuch?

Hallo,
ich habe während meiner Tätigkeit ab Einführung der Pflegeversicherung 1995 auch Pflegeleistungen bearbeitet und entschieden, dazu gehörte dann natürlich auch der Kontakt mit den Angehörigen, wenn es um die vollstationäre Pflege ging und auch mit den Pflegeheimen selbst gab es intensiven Kontakt. So eine Sache mit dem „Sparbuch“, die gab es und gibt es auch heute nicht, zumindest in den Heimen hier in der Region (Rhein-Main). Wir hatten andere Probleme, aber das nur nebenbei. In der Regel lief es immer so oder ähnlich ab wie ich es weiter oben im Falle meines Vaters beschrieben hatte. Das Pflegeheim geht die finanziellen Verhältnisse des Heimbewohners nichts an, und solange es am Monatsende sein Heimentgelt bekommt (egal, von wem) erst recht nicht.
Gruss
Czauderna

Mit Sicherheit vom Finanzamt-zumindest die Geldanlage, denn die Frage zielte genau auf den Betrag, der hinterlegt ist. Man ist ein offenes Buch… Das Heim forscht nicht die 10 Jahre zurück. Wohl aber der Sozialfundus, wenn es zur Zuzahlung käme und kein Geld in der Verwandtschaft dazu vorhanden ist, hier dem Vater seins. Ist jetzt inzwischen auch egal. Ich habe einen Rechtsanwalt mit dieser Angelegenheit beauftragt, dank der Rechtsschutzversicherung meines Vaters und meiner Generalvollmacht von ihm.

Dankeschön für die Antwort „Herr Guenter“.
Ich habe mir erlaubt, diese Auszudrucken. Zeigt sie doch wieder und leider sehr deutlich, den Unterschied zwischen Ost-und West. Sollte nicht mehr so sein, aber die Fakten sprechen hier dafür.
In meiner früheren Tätigkeit als Immobilien-Managerin war das schon sehr deutlich und meine ehem. Kollegen jetzt bringen das bei gemeinsamen Treffs auch zur Sprache. Ist also nicht nur hier bei der Pflege zu merken. Schade und gut, dass man schon älter ist. Mit meiner Mentalität würde ich an der Ungerechtigkeit im tgl.Leben kaputt gehen. Schönen Sonntag und danke für Ihre offene Antwort. J.M.

Nicht auf legalem Weg.

Noch ist Geld vorhanden und kein Antrag gestellt worden. Somit darf auch niemand forschen.

Wen oder was meinst du mit „Sozialfundus“?

Warum? Ein Pflegeheim darf ganz selbstverständlich jemanden bitten, ihm sein Sparbuch zu überlassen - und solange keine unrechtmäßigen Zugriffe darauf erfolgen, stellt das keine Straftat dar. Dass beim Einzug Geld als Sicherheit hinterlegt wird - ggf. auch auf Sparbüchern - ist ja auch nichts Besonderes, sondern eher die Regel.

Hallo,
das bestreite ich
Gruss
Czauderna

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Ja. Nein.

Ich habe natürlich nicht den Einzug in ein Pflegeheim gemeint, sondern in eine Mietwohnung.
Es wäre sinnvoll gewesen, wenn ich das auch geschrieben hätte, entschuldige bitte.

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