Pflegeversicherung

Guten Tag,
1.ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer hat seinen Wohnort in Sachsen und seinen Arbeitsort in Thüringen : Wie hoch ist sein % Anteil an der Pflegeversicherung?
2.ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer hat seinen Arbeitsort in Sachsen und seinen Wohnort in Thüringen : Wie hoch ist sein % Anteil an der Pflegeversicherung?
3. Wann gilt das Arbeitsortprinzip und wann gilt das Wohnortprinzip?

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/t/buss-und-bettag–2/4919558

Hallo,

hier die aktuelle Situation und Beitragssätze.
Entscheidend ist der Beschäftigungsort (§ 55 Abs. 3 SGB XI). Liegt dieser in Sachsen dann folgende Beiträge:

Arbeitnehmer = 1,475%
Arbeitgeber = 0,475%
Zuschlag für Kinderlose ab 23.LJ 0,25%

Thüringen und Rest der Republik:

Arbeitnehmer = 0,975%
Arbeitgeber = 0,975%
Zuschlag Kinderlose ab 23. Lj = 0,25%

Gruß Woko