ist es Pflicht, eine Schwerbehinderung oder eine Gleichstellung in einem Personalfragebogen anzugeben oder hat man das Recht, diese zu verschweigen?
Hat der AN nach Einstellung auch die Rechte eines Schwerbehinderten oder Gleichgestellten, obwohl er die Fragen danach im Personalfragebogen verneint hat und somit der AG nichts davon wissen konnte?
Kommt auch auf Art der Schwerbehinderung und Art der Tätigkeit an.
Hat der AN nach Einstellung auch die Rechte eines
Schwerbehinderten oder Gleichgestellten, obwohl er die Fragen
danach im Personalfragebogen verneint hat und somit der AG
nichts davon wissen konnte?
soweit ich weiß, muss man Behinderungen nur angeben, wenn sie konkrete Einschränkungen bei der Arbeit bedeuten bzw. besondere Maßnahmen / Ausstattungen erforderlich machen.
Aber wenn Du keine echten Konsequenzen befürchtest, solltest Du es ruhig schon angeben: Dir steht nämlich eigentlich auch eine Woche mehr als normal an „Behindertenurlaub“ zu…