Pflichtteil

Hallo liebe WWW-Gemeinde,

wir haben in unserer Fam.folgendes diskutiert.Meine Schwiegermutter hat mich damit beauftragt, das ich mich darum kümmern solle, wie es in einem Sterbefall von ihr mit ihrem Haus und Grundstück ohne Streitigkeiten weiter gehen soll.Jetzt meine Frage , muss ich überhaupt etwas machen oder ist dies durch den Pflichtteil geregelt.Das würde meiner Ansicht nach heissen, jede der beiden Töchter bekommt die Hälfte.Oder ist es besser wenn ein Testament aufgesetzt wird.Was ist mit den Enkelkindern, sind diese auch zu beachten.Wer kann mir hier ein Info geben.

mfg

KD

Hallo,

das ist im Prinzip richtig.

Wenn die Schwiegermutter selbst nicht verheiratet ist, erben ihre (eigenen) Kinder zu gleichen Teilen. Die Enkel erben nichts, wenn das Elternteil, über das sie mit der Schwiegermutter verwandt sind, noch lebt.

Die Sache hat übrigens nichts mit dem Pflichtteil zu tun. Diese Frage würde sich stellen, wenn eines der Kinder von der Schwiegermutter enteerbt würde. Vom Begriff her meinst du wohl den gesetzlichen Erbteil.

Gruß Holger

Hallo Holger ,

vielen Dank für deine schnelle Antwort.Soviel ich weiß ist niemand enterbt worden und meine Schwiegermutter ist Witwe.Also brauch ich mich ja wohl um nicht zu kümmern.Oder gibt es hier vielleicht noch steuerliche Gründe.
mfg
KD

Auch hallo.

Soviel ich weiß ist
niemand enterbt worden und meine Schwiegermutter ist
Witwe.

Zur Sicherheit sollte man wohl besser allgemein fragen :wink:

Also brauch ich mich ja wohl um nicht zu kümmern.Oder
gibt es hier vielleicht noch steuerliche Gründe.

Evtl. können die Schwiegereltern ein sog. ‚Berliner Testament‘ aufgesetzt haben. Dessen steuerliche Nachteile werden aber erst ab einer bestimmten Summe sichtbar: /t/steuerliche-nachteil-berliner-t-nach-tod-korrigie…

mfg M.L.

Soweit ich weiß, wird steuerrechtlich nicht zwischen gesetzlicher und testamentarischer Erbfolge unterschieden. Im konkreten Fall dürfte es also keine Unterschiede geben. Alles andere wäre für mich eine absolute Neuerkenntnis. Ich bin aber kein Steuerrechtler.

Gruß Holger

Hallo,

wenn wir die Sache mal verallgemeinern, kommt man zum „normalen“ gesetzlichen Erbrecht, wonach die Kinder der Witwe dann zu gleichen Teilen erben, wenn die Witwe überhaupt frei verfügen kann und nicht ggf. durch Erbvertrag, Ehegattentestament mit ihrem vorverstorbenen Ehegatten gebunden ist.

Es stellt sich aber die weitere Frage, ob die dann eintretende Folge einer Erbengemeinschaft mit hälftigen Anteilen am Haus gewollt ist. Diese Konstellationen bergen immer Konfliktpotential, insbesondere dann, wenn eines der Kinder das Haus tatsächlich selbst nutzen will. D.h. auch wenn gesetzliche Erbteile gewollt sind, kann es Sinn machen eine so genannte Teilungsanordnung zu treffen, wonach z.B. der eine Erbe das Haus gegen Zahlung eines bestimmten Abgeltungsbetrages zugewiesen bekommt.

Gruß vom Wiz

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Hallo,

Soviel ich weiß ist
niemand enterbt worden und meine Schwiegermutter ist
Witwe.

Zur Sicherheit sollte man wohl besser allgemein fragen :wink:

Das nützt auch nichts: „Erst Sterben macht Erben“. Sie kann es sich ja noch jederzeit anders überlegen und ein entsprechendes Testament aufsetzen.

Gruß Holger

Hallo nochmal.

Zur Sicherheit sollte man wohl besser allgemein fragen :wink:

Das nützt auch nichts:

Das bezog sich auf die Formulierung der Fallbeschreibung: …ich…meine… (zur Erinnerung: FAQ 1129)

„Erst Sterben macht Erben“. Sie kann es
sich ja noch jederzeit anders überlegen und ein entsprechendes
Testament aufsetzen.

Stimmt.

mfg M.L.