Hier führt das Einkommen zu keiner Steuerfestsetzung. Wenn das Finanzamt diese Steuererklärung aber sehen will, dann kann es auf eine Steuererklärung bestehen. Oft werden die Fälle aber gelöscht, wenn klar ist, dass keine Steuer auf Dauer entsteht. Derartige Fälle können auch NV Bescheinigungen (=Nichtveranlagungsb.) beantragen.