Pflicht zur Abgabe Steuererklärung
Hi,
also generell kann man eigentlich sagen, dass man immer das
verpflichtet ist eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn
man andere Einkünfte außer „Einkünfte aus nichtselbstständige
Arbeit“ und „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ hat.
eine hübsch griffige Formel
und wo steht das?
Im Falle von
einer Vermietung und einer Rente ist dies so
Hintergrund
hierbei ist,
Hintergrundwissen ist immer gut
Steuerrecht ist aber keine Alchemie
So, zum Thema Freibetrag: Der Freibetrag wird auf das zu
versteuernde Einkommen angerechnet. Es ist also vollkommen…
Jedoch gibt es wie immer Ausnahmen
Sollte man nachweislich…
(NV-Antrag) stellen. Der bewirkt dann, dass man (ich glaube,
aber da bin ich mir nicht mehr ganz sicher)
glauben heißt nicht wissen
die nächsten drei
Jahre keine Einkommensteuererklärung abgeben muss, obwohl man
eigentlich dazu verpflichtet wäre. Bestes Beispiel hierfür
sind die Rentner, denn die Rente pro Jahr ist leider oftmals
nicht höher als der Freibetrag und dann müssten diese jährlich
den Steuerberater bezahlen, obwohl sie weder etwas zahlen
müssen noch - magels vorheriger Einzahlung - auch nichts
zurück bekommen.
Die Dauer der NV Bescheinigung stimmt, es sind 3 Jahre. Und für die Nichtabgabe einer Steuererklärung ist die NV Beschinigung nicht gedacht, sondern für den Nichtabzug von Abgeltungssteuer bei Kapitaleinkünften. Ja und dazu müssen die voraussichtlichen Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen.
Ich hoffe damit weitergeholfen zu haben und sollte ich etwas
falsches geschrieben haben oder aber wichtiges vergessen
haben, dann bitte korrigieren bzw. ergänzen 
ein gerüttelt Maß an Halbwissen
Bitte antworte in Zukunft etwas genauer.
Und zur gleichen Frage, nur etwas früher und von Joku
/t/pflichtveranlagung-bei-rente-u-v-v/6611015/2
Schöne Grüße
C.