Pflichtveranlagung bei Rente u. V&V?

Hallo zusammen,

gesetzt den Fall, ein Rentner habe außer seiner Rente auch noch Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung:

  • Ist der Rentner dann zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung ver_pflich_tet?

  • Oder gibt es da eine Grenze, bei deren Überschreiten er verpflichtet ist?

Schöne Grüße
JoKu

Hi,

Pflichtveranlagungstatbestände findet man in § 46 EStG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html

Die Steuererklärungspflicht findet man in § 25 EStG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html

Anmerkung: Der dortige Absatz 3 sagt nur etwas über die Versendungspflicht per Datenfernübermittlung aus.

Soweit die Theorie. Es gibt also Antragsveranlagung =freiwillig und Pflichtveranlagung =man muss abgeben.

Dann gibt es noch den Grundfreibetrag von 8004,-€.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html
=>hier älterer Gesetzestext

Hier führt das Einkommen zu keiner Steuerfestsetzung. Wenn das Finanzamt diese Steuererklärung aber sehen will, dann kann es auf eine Steuererklärung bestehen. Oft werden die Fälle aber gelöscht, wenn klar ist, dass keine Steuer auf Dauer entsteht. Derartige Fälle können auch NV Bescheinigungen (=Nichtveranlagungsb.) beantragen.

Schöne Grüße
C.

Herzlichen Dank für die ausführliche Antwort!

Schöne Grüße
JoKu