Verpflichtung zur Steuererklärungsabgabe?

Hallo,

wenn man in einem Kalenderjahr nur Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und eine Rente hat, so dass die Gesamteinnahmen über dem Freibetrag von 8.004 EUR liegen, muss man dann auf jeden Fall eine Steuererklärung abgeben?

(Mit Gesamteinnahmen meine ich hier das Geld, was auf dem Konto gutgeschrieben wird, also nicht das „zu versteuernde Einkommen“ im Sinne des Steuerrechts.)

Viele Grüße,
Lisa

Hey,

also generell kann man eigentlich sagen, dass man immer das verpflichtet ist eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn man andere Einkünfte außer „Einkünfte aus nichtselbstständige Arbeit“ und „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ hat. Im Falle von einer Vermietung und einer Rente ist dies so :smile: Hintergrund hierbei ist, dass man bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit ja schon Lohnsteuer zahlt bzw. bei Einkünften aus Kapitalvermögen meistens schon Abgeltungsteuer zahlt und sollte man keine weiteren Werbungskosten etc haben, dann hat man quasi damit schon alles beglichen.
Bei anderen Einkünften hat man solche „Steuereinbehaltungen“ nicht und muss sie demnach nachträglich zahle. Daher kommt die Verpflichtung zu Abgabe einer Einkommensteuererklärung.

So, zum Thema Freibetrag: Der Freibetrag wird auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet. Es ist also vollkommen egal ob man 80.000 € Einkommen oder nur 9.000 € hat, solange man nach Abzug der Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben unter die 8.004 € kommt zahlt man keine Steuern.

Jedoch gibt es wie immer Ausnahmen :smile: Sollte man nachweislich im nächsten Jahr bzw. in den nächsten Jahren immer mit dem zu versteuernden Einkommen unter den Freibetrag rutschen, dann kann man einen sogenannten „Antrag auf Nichtveranlagung“ (NV-Antrag) stellen. Der bewirkt dann, dass man (ich glaube, aber da bin ich mir nicht mehr ganz sicher) die nächsten drei Jahre keine Einkommensteuererklärung abgeben muss, obwohl man eigentlich dazu verpflichtet wäre. Bestes Beispiel hierfür sind die Rentner, denn die Rente pro Jahr ist leider oftmals nicht höher als der Freibetrag und dann müssten diese jährlich den Steuerberater bezahlen, obwohl sie weder etwas zahlen müssen noch - magels vorheriger Einzahlung - auch nichts zurück bekommen.

Ich hoffe damit weitergeholfen zu haben und sollte ich etwas falsches geschrieben haben oder aber wichtiges vergessen haben, dann bitte korrigieren bzw. ergänzen :smile:

Liebe Grüße
Katja

Wenn man in D steuerpflichtig ist und nicht „final besteuerte“ Einkommen bezieht dann muss man eine Erklärung abgeben.

Es ist zu beachten, dass Kapitaleinkünfte nur dann „final besteuert“ sind, wenn diese durch eine Deutsche Bank (nicht nur deutsche Niederlassung einer ausl. Bank) nach deutschem Recht besteuert wurden.

Einkommen aus Nicht-selbständige Tätigkeiten werden i.d.R. vom Arbeitgeber besteuert, außer es liegen „besondere“ Situationen vor, die Einfluss auf die Steuer nehmen können (=> Abfindungen)

Gruß

Pflicht zur Abgabe Steuererklärung
Hi,

also generell kann man eigentlich sagen, dass man immer das
verpflichtet ist eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn
man andere Einkünfte außer „Einkünfte aus nichtselbstständige
Arbeit“ und „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ hat.

eine hübsch griffige Formel

und wo steht das?

Im Falle von
einer Vermietung und einer Rente ist dies so :smile: Hintergrund
hierbei ist,

Hintergrundwissen ist immer gut

Steuerrecht ist aber keine Alchemie

So, zum Thema Freibetrag: Der Freibetrag wird auf das zu
versteuernde Einkommen angerechnet. Es ist also vollkommen…

Jedoch gibt es wie immer Ausnahmen :smile: Sollte man nachweislich…

(NV-Antrag) stellen. Der bewirkt dann, dass man (ich glaube,
aber da bin ich mir nicht mehr ganz sicher)

glauben heißt nicht wissen

die nächsten drei
Jahre keine Einkommensteuererklärung abgeben muss, obwohl man
eigentlich dazu verpflichtet wäre. Bestes Beispiel hierfür
sind die Rentner, denn die Rente pro Jahr ist leider oftmals
nicht höher als der Freibetrag und dann müssten diese jährlich
den Steuerberater bezahlen, obwohl sie weder etwas zahlen
müssen noch - magels vorheriger Einzahlung - auch nichts
zurück bekommen.

Die Dauer der NV Bescheinigung stimmt, es sind 3 Jahre. Und für die Nichtabgabe einer Steuererklärung ist die NV Beschinigung nicht gedacht, sondern für den Nichtabzug von Abgeltungssteuer bei Kapitaleinkünften. Ja und dazu müssen die voraussichtlichen Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen.

Ich hoffe damit weitergeholfen zu haben und sollte ich etwas
falsches geschrieben haben oder aber wichtiges vergessen
haben, dann bitte korrigieren bzw. ergänzen :smile:

ein gerüttelt Maß an Halbwissen

Bitte antworte in Zukunft etwas genauer.
Und zur gleichen Frage, nur etwas früher und von Joku
/t/pflichtveranlagung-bei-rente-u-v-v/6611015/2

Schöne Grüße
C.

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