Pistole einschüssig machen

Hallo
Meinst Du nicht dass da doch ein kleiner Unterschied besteht, ob ein Angler einen verbotenerweise Lebendköder verwendet oder eine Waffe an sich nimmt um damit jemanden zu erschießen ?
Bedenke ein legaler Waffenbesitzer ist einer der gläsernen Mitbürger in unserem Staat, denn bevor er in den Besitz einer scharfen Waffe kommt wird er durch unsere Ordnungsbehörden auf Herz und Nieren geprüft.
Anmerkung: Seit 10 Jahren stehe ich ebenfalls einem „Angelverein“ vor.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

Prinzipiell ist das von der mechanischen Seite her kein Problem, aber es gibt absolut keinen Grund so etwas zu tun. Einschüssige Vorderladerwaffen sind in Deutschland nicht Erwerbsscheinpflichtig und können von jedem volljährigen frei erworben werden (Das Schießpulver ist allerdings Erwerbscheinpflichtig und um den zu bekommen muß man eine Schulung machen). Hinterladerwaffen für Patronenmunition mit Zentralfeuerzündung bzw. Randfeuerzündung sind schon seit eh und je (zumindest seit der großen Waffengesetzänderung in den 70ern) Erwerbscheinpflichtig unabhängig davon ob sie einschüßig sind oder ob 15 Schuß ins Magazin passen. Es gibt ein paar Hinterladerwaffen für Patronenmunition die Aufgrund ihrer Konstruktion mit Perkussionszündung waffenrechtlich zu den einschüssigen Vorderladern zählen.

Was ist der Sinn hinter dieser Frage???

Horst