Hallo!
Mich würde interessieren ob und vie man von einem Neuwagenkauf zurücktreten kann.
Als Beispiel: Man kauft ein Fzg beim Händler, dieser kommt in finanzielle schwierigkeiten und liefert nicht obwohl der Wagen auf dem Hof steht.
Kann man einfach so eine Frist setzen oder von Kaufvertrag zurücktreten? Oder muss man x Monate auf das fahrzeug warten?
Ich danke schonmal,
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Hi nochmal. Ich hab leider keine Editierfunktion gefunden deshalb frag ich so:
Ich habe nochwas gefunden. Kann mir jemand erklären wie dieser Text gemeint ist?
Zitat:
Bei Neuwagen, gibt es einen entsprechenden Absatz in den Verträgen.
Z.B. so:
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Verkauf von fabrikneuen Kraftfahrzeugen
Neuwagenverkaufsbedingungen Stand: 27/05/2004
I. Vertragsabschluß / Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
- Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis vier Wochen, bei Nutzfahrzeugen bis sechs Wochen gebunden. Der Käufer ist an die Bestellung von PKW Fahrzeugen, die beim Verkäufer auf Lager sind, bis 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen bis 2 Wochen, gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.
Quelle:
/t/vom-kaufvertrag-zuruecktreten-kosten/3254470
Es geht genau um den Satz:
„Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt.“
Also wenn bei einem Kauf mit dem o.g. Text in den AGB innerhalb 4 Wochen eine schriftliche estätigung kommt kann man nicht zurücktreten? Dann kann sich (wenn separat keine fristen gesetzt sind) der Verkäufer ja bis ins Nirvana zeit lassen zu liefern?!?
Also das ist mir komisch.
Grüße
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