Hallo liebe wwwler,
nehmen wir einmal an, der liebenswerte Mieter Peter wohnt in einem MFH mit 5 Mietparteien, wobei jede Wohnung einem anderen Vermieter gehört. Eine Wohnung hat permanenten Mieterwechsel.
Nehmen wir an, Mieter Peter hat lt. Mietvertrag im Hof den 1. PKW-Stellplatz links , der an der linken Seie von einer ca. 2 mtr. hohen Mauer begrenzt ist und der 2. Stellplatz zur Wohnung gehört, welche ständigen Mieterwechsel hat; diese Wohnung hätte während der ersten 4 Mietjahre Mieter gehabt, die keinen PKW besassen und folgedessen den Stellplatz nicht benutzten.
Es gäbe dann noch den 3. Stellplatz sowie einen 4. Stellplatz, der von Mülleimern eingeschränkt ist und rechts von einer 2 mtr. hohen Mauer eingegenzt ist.
Der Mieter Peter kann seinen PKW nur einparken, wenn er mindestens 50 cm des 2. PKW-Stellplatzes benutzt oder müsste sich ein Cabriolet zulegen und dann über das geöffnete Dach aussteigen.
Der 2. Stellplatz würde nunmehr von neuen Mietern belegt und Peter könnte seinen Stellplatz nicht mehr nutzen.
Der Vermieter verspräche Abhilfe, im nächsten Monat erneute Versprechen und Mieter Peter „kassiert“ nun Verwarnungsgelder, weil er seinen PKW auf der Straße abstellen müsste.
Nähmen wir an, Mieter Peter müsste feststellen, dass die markierten Parkplätze generell zu klein sind und aufgrund der Gesamtbreite der Hoffläche statt der 4 Stellplätze nur 3,xx Stellplätze möglich wären.
Das entsprechende Amt der Stadt würde erklären, dies sei zivilrechtlich zu prüfen.
Mieter Peter reduziert dann die Miete um die Stellplatzgebühr und mietet sich in der Nachbarschaft in einer TG ein.
Nehmen wir an, der Vermieter würde nunmehr dem Mieter Peter nach ca. 8 Monaten den rechten Stellplatz im Hof anbieten, der allerdings durch die Mülleimer regelmäßig eingeschränkt wäre.
Nun zur Frage:
Peter wäre der Ansicht, dass er den jetzt zugewiesenen Stellplatz nicht annehmen und auch nicht die „alte“ Miete zahlen müsse, da der Vermieter vor Monaten trotz wiederholter Abmahnungen, welche ebenfalls monatelang erfolglos blieben, seine mietvertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen konnte und zudem der neu zugewiesene Stellplatz ohne verstellen der Mülleimer nicht nutzbar wäre.
Peter denkt, der Vermieter hat durch den nicht nutzbaren Stellplatz und der damit akzeptierten Mietminderung über Monate quasie eine Änderung des Mietvertrages hinsichtlich des PKW-Stellplatzes zugestimmt.
Denkt Peter richtig oder muss er den Stellplatz eines anderen Eigentümers nutzen, obwohl dieser nur dann nutzbar ist, wenn erst einige Mülltonnen zur Seite gestellt werden?
Danke für Eure Hinweise.