Hallo!
Ist es zulässig die Werbeplakate für ein Fest eines Vereines mit anderen Plakaten zu überhängen, obwohl das Fest noch nicht stattgefunden hat?
Kann man gegen diese Überplakatierung rechtlich vorgehen?
Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten.
Morgen!
Ist es zulässig die Werbeplakate für ein Fest eines Vereines
mit anderen Plakaten zu überhängen, obwohl das Fest noch nicht
stattgefunden hat?
Kommt darauf an.
Kann man gegen diese Überplakatierung rechtlich vorgehen?
Wenn sie dort unerlaubt kleben wohl schon.
Die Frage ist doch eher wem gehört die Wand auf dem das Plakat klebt?
Der Besitzer dieser Wand darf selbstverständlich mit jedem den er
mag einen Vertrag schließen und es erlauben oder nicht Plakate dran
zu pappen. Ob die Veranstaltung schon gewesen ist oder nicht spielt
da eher gar keine Rolle.
Gruß
Stefan
Hallo!
Vielen Dank für die Antwort.
Was wäre, wenn diese Wand vom Besitzer für jeden zur Verfügung gestellt wurde, der seine Plakate dort aufhängen möchte und es ihm egal wäre, wer dort sein Plakat aufhängt und was das für ein Plakat ist.
Ist es dann nicht eine Sache zwischen den beiden Vereinen?
Ich erinnere mich an einen derartigen Fall, bei dem der Verein der Überplakatiert hat, eine Strafe an den anderen Verein zahlen musste.
Nur möchte ich auf Nummer sicher gehen.
Mahlzeit!
Was wäre, wenn diese Wand vom Besitzer für jeden zur Verfügung
gestellt wurde, der seine Plakate dort aufhängen möchte und es
ihm egal wäre, wer dort sein Plakat aufhängt und was das für
ein Plakat ist.
Ich würde mal denken dann geht es nach den Regeln des Besitzers.
Und seine Regel würde ich so interpretieren: „Jeder darf wann und so
oft er mag sein Plakat an die Wand pappen.“
Das Thema war übrigens erst letztens schonmal /t/veranstaltungsplakate-ueberkleben/4912800
Gruß
Stefan
Ok. Vielen Dank.