Hallo,
wie verhält es sich, wenn ein Fußballverein der Landesliga mit Steuergeldern seinen Platz umfassend erneuert und danach das Betreten und Bespielen von Kindern ausserhalb der Trainings-und Spielzeiten verbietet? ( „Platzordnung“ )
Kann ein Verein, der nur durch öffentliche Gelder diese Erneuerung ( hier:Kunstrasenplatz) durchführen kann, den zahlenden Vereinsmitgliedern das Betreten zu sportlichem Zweck in entsprechender Kleidung und Schuhwerk untersagen?
Danke im voraus, Apfelsine70