Plötzlich Vater

Hallo zusammen!

Gestern habe ich einen Anruf bekommen der mit den Worten begann: „Herzlichen Glückwunsch, du bist seit einem Jahr Vater“…

Aber erstmal zur kurz zur Vorgeschichte. Anfang 2010 bin ich mit meiner Ex zusammengekommen, Sie wurde schwanger, ich bin zu Ihr gezogen, beide glücklich, dann haben wir uns etwas verstritten, Sie wollte abtreiben, ich bin wieder ausgezogen. Wir hielten dann noch grob 3/4 Jahr telefonisch Kontakt (haben uns nicht mehr gesehen). Sie erzählte mir, wie schlimm doch die Abtreibung war, etc. Später sagten mir Ihre Eltern, dass Sie immer noch schwanger sei. Diese stritt sie ernergisch ab. Selbst vor und nach der Geburt kein Wort.

Das Schlimme: Bei Ihrem ersten Kind, war es genau so…

Im März wollen wir uns treffen und über alles reden, wie es jetzt weiter gehen soll.

Donnerstag habe ich einen Termin beim Famlienanwalt, der mich über alles aufklären will.

Nur schon mal vorab: Womit muss ich rechnen? Sorgerechen? Unterhalt? Jugendamt? Nachzahlungen? Gibt es eine Möglichkeit, dass ich den kleinen zu mir holen kann?

Vielen dank für die Infos

Hallo,
da kann ich leider nicht helfen.
Viele Grüße und viel Glück
Warnemuende64

Hi erst einmal würde ich den Anwalt besuchen, dann alles weitere. Nur nicht Verrückt machen. Es ist vileleicht angebracht eine Vaterschaftstest zu machen um Sicherheit zu bekommen das Du der Vater bist.
mfg

Hallo

Erst mal ruhig bleiben und abwarten. Zuerst solltest du die Situation mit deiner Freundin klären, ob nun mit oder ohne Kind.
Vaterschaft: Bevor irgendetwas auf dich zukommen kann, muss die Vaterschaft geklärt werden. Daher musst du unbedingt einen Test machen lassen, denn wenn du erst mal unterschrieben hast, gibt es kein Zurück mehr, also eine sehr weitreichende Entscheidung.
Damit es überhaupt zu Unterhaltspflichten kommt, muss die Vaterschaft eines Kindes sichergestellt sein.
Das Ganze ist in § 1592 des BGB geregelt.
Vater eines Kindes ist der Mann,

  1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
  2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder
  3. dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist.
    Wer nicht verheiratet ist und mit einer Vaterschaft konfrontiert ist, sollte daher auf jeden Fall einen Vaterschaftstest durchführen lassen. Die Frauenlobby hat es leider mittlerweile geschafft, dass heimliche Tests verboten sind.
    Wer also einen Test durchführen lassen möchte, braucht die Zustimmung der Kindesmutter. Sollte diese sich weigern, gibt es zwei Wege. Entweder man stelle einen Antrag beim zuständigen Amtsgericht, oder man bleibt passiv und erkennt die Vaterschaft nicht an.
    Ohne anerkannte Vaterschaft wird die Kindesmutter keinen Unterhalt oder PKV bekommen. Dann wird es zwangsweise zur Anordnung kommen, wenn sie Unterhalt möchte.
    Wer also die Möglichkeit hat, einen heimlichen Test durchführen zu lassen, sollte das machen lassen, um Klarheit zu schaffen. Schwer ist das eigentlich nicht, Haare oder auch etwas Speichel reichen. Hier bieten sich ausländische Labore an, da diese nicht den einseitigen deutschen Gesetzen unterliegen. Da die Ergebnisse offiziell nicht verwendet werde dürfen, muss man sich bei einem positiven Ergebnis überlegen, wie man die Geschichte aufbaut.
    Weitere Details sind u.a. hier zu lesen:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Vaterschaftsanfechtung
    http://www.rechtsanwalt-news.de/familienrecht/wer-is…
    http://www.juraforum.de/lexikon/vaterschaftsanfechtung
    An dieser Stelle macht es daher Sinn, im ersten Schritt mit der KM eine Einigung zu finden. Ist keine Einigung möglich, sollte man sich die oben genannten Schritte überlegen.
    Wenn du der Vater bist, musst du dir überlegen ob und wie du zu dem Kind stehst und in Zukunft stehen möchtest. Denn das Sorgerecht hat erst mal automatisch die Mutter. Du müsstest dafür einen Antrag stellen. Das ist zurzeit ein heikles Thema, da das Verfassungsgericht diese Regelung für verfassungswidrig erklärt hat.
    Wenn sie das Sorgerecht hat und das Kind bei ihr lebt, bist du dem Kind unterhaltspflichtig und für mindestens 3 Jahre auch der Mutter. Danach kommt es auf die Situation des Kindes und der Mutter an, gehe aber mal davon aus, dass du dann noch einen weiteren Betrag zahlen musst.
    Der Kindesunterhalt bestimmt sich nach deinem unterhaltspflichtigen Einkommen, das der Mutter nach ihrem letzten durchschnittlichen Nettoverdienst aber mindestens 770€, wenn du zahlungsfähig bist.
    Zahlen musst du ab dem Tag der Geltungsmachung, also von Anfang an, wenn sie dich als Vater angibt.

Es gibt aber viele weitere Details, die zu beachten sind, daher rate ich dir dringend im Vorfeld einen Anwalt aufzusuchen, damit du einen Überblick hast.
Gruß

Hallo Almara,
das Du den Fachanwalt für Familierecht beauftragst
für das Sorge-,Umgangsrecht usw., damit Du
dein Kind sehen kannst und an den Wochenenden alle
14 Tage und 1 Woche wenn Ferien sind. Finde ich sehr gut.Ohne Anwalt kann man sich auch einigen, aber das ist in den meisten Fällen sehr Schwierig
Schalte bitte das Jugendamt mit ein. Unterhalt kann
sie nur bekommen wenn Du der Vater bist.
Ich hoffe das ich Dir helfen konnte.
Gruß Karin

Hallo,

Gestern habe ich einen Anruf bekommen der mit den Worten
begann: „Herzlichen Glückwunsch, du bist seit einem Jahr
Vater“…

Ist das sicher? Ich meine dass Du wirklich der Vater bist. Kann es nicht sein, dass sie erst versucht hat, einen anderen Mann als Vater zu installieren? Das hat - aus welchen Gründen auch immer nicht geklappt oder er war finanziell „nicht gut genug“ und jetzt holt sie einen anderen Vater aus der Ecke?

Frauen die so agieren, wie diese, würde ich keine fünf Meter über den Weg trauen.

Aber erstmal zur kurz zur Vorgeschichte. Anfang 2010 bin ich
mit meiner Ex zusammengekommen, Sie wurde schwanger, ich bin
zu Ihr gezogen, beide glücklich, dann haben wir uns etwas
verstritten, Sie wollte abtreiben, ich bin wieder ausgezogen.
Wir hielten dann noch grob 3/4 Jahr telefonisch Kontakt (haben
uns nicht mehr gesehen). Sie erzählte mir, wie schlimm doch
die Abtreibung war, etc. Später sagten mir Ihre Eltern, dass
Sie immer noch schwanger sei. Diese stritt sie ernergisch ab.

Ist sie in psychiatrischer Behandlung? Die Ex meine ich.

Selbst vor und nach der Geburt kein Wort.

Das Schlimme: Bei Ihrem ersten Kind, war es genau so…

Also wohl schon lange in Therapie, die Frau.

Im März wollen wir uns treffen und über alles reden, wie es
jetzt weiter gehen soll.

Wenn Du - möglichst nach einem gerichtlichen Vaterschaftstest - wirklich der Vater bist, steht Dir als erstes ein Umgangsrecht (mit dem Kind) zu.

Lass Dich hier nicht mit einer Stunde im Monat im Beisein der Ex abspeisen (ähnliches hab ich im Bekanntenkreis auch schon erlebt).

Zweitens hast Du dann eine Unterhaltspflicht für das Kind.

Donnerstag habe ich einen Termin beim Famlienanwalt, der mich
über alles aufklären will.

Besser wäre ein Termin beim „Allgemeinen sozialen Dienst“ vom Jugendamt (nicht bei der Beistandsstelle des Jugendamtes, die wollen nur Dein Geld).

Dort bittest Du darum, dass sie ein Gespräch mit Dir und der Ex „moderieren“. Meiner Meinung nach sollte das Jugendamt „ein Auge“ auf die Ex und ihr sehr schräges handeln halten.

Der Anwalt kostet Dich eine Menge Geld und versucht u. U. noch mehr Geld herauszuholen, in dem er alles vor Gericht bringt.

Wichtig: nichts unterschreiben, bevor nicht die Vaterschaft eindeutig geklärt ist. Vorab kannst Dir auch die Geburtsurkunde des Kindes zeigen lassen um zu überprüfen was sie damals angegeben hat.

Nur schon mal vorab: Womit muss ich rechnen? Sorgerechen?

Gemeinsames Sorgerecht ist erst mal ein sehr viel später folgender Schritt.

Unterhalt?

Ja

Jugendamt?

würde ich sogar selber einschalten.

Nachzahlungen?

NEIN!!! Du bist Unterhaltspflichtig ab dem Zeitpunkt, ab dem Du aufgefordert wirst Unterhalt zu bezahlen. Lass Dich hier nicht ins Boxhorn jagen.

Gibt es eine Möglichkeit,
dass ich den kleinen zu mir holen kann?

Nur wenn die Situation für das Kind bei der Mutter unerträglich ist. Einiges spricht ja dafür, dass sie nicht wirklich richtig tickt. Um aber ein Kind von einer Mutter wegzunehmen, muss noch viel mehr vorfallen.

Gruß

hallo,
Vaterschaftstest machen lassen…Nachzahlungen gibt es nicht, da du ja nicht gewußst hast, das du evtl.Vater bist…

lisa

Hallo,
kann Dir leider nicht weiter helfen, doch der Anwalt kennt sich auch, den brauchst Du meiner Einschätzung nach.
Grüße Andreas

Hallo,

erst mal ist es interessant zu wissen, ob du als Vater auf der Geburtsurkunde angegeben bist oder nicht. Davon hängt erst mal Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht und Nachzahlungen (wenn überhaupt)ab.

Sowohl sie als auch du können natürlich die Vaterschft vor Gericht bestimmen lassen. Du, wenn du Umgangsrecht und Sorgerecht haben möchtest. Sie, wenn sie Unterhalt haben will.

Soviel ich weiß sind Nachzahlung nur nötig, wenn du von der Vaterschft gewußt hast und dich geweigert hast Unterhalt zu zahlen - kann ich aber nicht mit Bestimmtheit sagen.

Den Kleinen zu dir zu nehmen, geht natürlich auch nur, wenn die Vaterschaft feststeht. Aber das ist nicht so einfach. Das Kind war bisher bei der Mutter und wenn sie sich nichts gravierendes zu schulden kommen läßt, wird es da vermutlich auch bleiben.

Wenn es Streitigkeiten vor Gericht wegen eines Kindes gibt, wird das Jugendamt automatisch vom Gericht eingeschaltet. Wenn es wirklich so weit kommen sollte wo das Kind leben soll, wird das Jugendamt natülich deine Lebenssituation genau unter in die Lupe nehmen, Arbeit, wie ist die Betreuung gesichtert, Wochung - hast du Platz fürs Kind, ist es kindgerecht, sauber oder saustall (ohne dir etwas unterstellen zu wollen :o)).

Ich hoffe, dir erst mal ein wenig geholfen zu haben.

Hallo zusammen!

Gestern habe ich einen Anruf bekommen der mit den Worten begann: „Herzlichen Glückwunsch, du bist seit einem Jahr Vater“…

Aber erstmal zur kurz zur Vorgeschichte. Anfang 2010 bin ich mit meiner Ex zusammengekommen, Sie wurde schwanger, ich bin zu Ihr gezogen, beide glücklich, dann haben wir uns etwas verstritten, Sie wollte abtreiben, ich bin wieder ausgezogen.
Wir hielten dann noch grob 3/4 Jahr telefonisch Kontakt (haben uns nicht mehr gesehen). Sie erzählte mir, wie schlimm doch die Abtreibung war, etc. Später sagten mir Ihre Eltern, dass Sie immer noch schwanger sei. Diese stritt sie ernergisch ab. Selbst vor und nach der Geburt kein Wort.

Das Schlimme: Bei Ihrem ersten Kind, war es genau so…

Im März wollen wir uns treffen und über alles reden, wie es jetzt weiter gehen soll.

Donnerstag habe ich einen Termin beim Famlienanwalt, der mich über alles aufklären will.

Nur schon mal vorab: Womit muss ich rechnen? sorgerechen? Unterhalt? Jugendamt? Nachzahlungen? Gibt es eine Möglichkeit, dass ich den kleinen zu mir holen kann?

Hallo,

einkommensabhängig steht Dir vielleicht ein „Beratungshilfeberechtigungsschein“ zu. Dieser kann beim zuständige Amtsgericht beantragt werden. Dann kostet eine rechtsanwaltliche Beratung max. 10 €! Ich kann Dir nur raten eine Vaterschaftsfeststellung zu machen. Wenn eine Frau so „rumeiert“ ist das schon sehr merkwürdig. Unterhaltsansprüche gibt es mit „Bekanntwerden“. Rückwirkend ab Geburt ist der Unterhaltsanspruch wohl nicht durchsetzbar. Wenn die Vaterschaft anerkannt wird, dann gilt wohl auch zunächst ein „gemeinsames Sorgerecht“. Darüberhinaus selbstverständlich ein „Umgangsrecht“. Alles Vereinbarungen die zu treffen sind. Unterhalt kann man in der „Düsseldorfer Tabelle“ (google hilft :wink: Nachlesen. Das ist abhängig vom Einkommen und wie viele Unterhaltsfplichtige zu berücksichtigen sind.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiter helfen.

Herzlichen Glückwunsch :wink:

LG

Hallo
Herzlichen Glück wunsch!hoffe ich zu mindestens.
Geh zum Jugendamt,las dich beraten kostet nix und die kennen sich damit aus.hat deine Ex-Freundin dich als Vater an gegeben?wenn nicht solltest du dir einen guten Anwalt suchen,voraus gestzt du möchtest für das Kind da sein.Mit allen pflichten aber auch alle rechte.
Lass dir nichts ein reden,du hast das recht umgang mit deinem Kind zu haben aber bedenke dann solltest du das auch die nägsten 18 Jahre das wollen und nicht eben mal schaun und wieder verschwinden.
das du aber schon so weit bist und dir rat und hilfe suchst spricht doch für dich,super!
ein kind ist etwas wunder bares mit all seinen höhen und tiefen.viel erfolg!
lg Maya

Hallo almara,
Grundsätzlich hat die Kindesmutter Anspruch auf Kindesunterhalt auch rückwirkend. In den allermeisten Fällen bekommen die Eltern das gemeinsame Sorgerecht. Wenn Sie das alleinige Sorgerecht wollen, wird das schwierig werden, denn die Mütter haben in der Regel die besseren Chancen, ausser es liegt eine Gefährdung des Kindeswohls vor. Bei Kleinkindern ist das Jugendamt da sehr unterbittlich was die Besuchszeiten und die Sorgerechtsregelung angeht.
Unterhaltspflichtig ist immer derjenige Elternteil bei dem das Kind NICHT dauerhaft lebt.
Der Familienanwalt weiss da genauer Bescheid.
Alles Gute

Hallo ,
Zuerst mal müsstest du einen Vaterschaftstest machen, damit du weißt ob das Kind wirklich von dir ist. Wenn dies der Fall ist kannst du einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht stellen oder du nutzt das gemeinsame Sorgerecht. Musst bevor du was machst mit dem Sorgerecht erst mal die Vaterschaft anerkennen. Wenn du gemeinsames Sorgerecht anvisierst hast du das Umgangsrecht, musst Unterhalt zahlen und kannst bei Entscheidungen die für das Kind wichtig sind mitentscheiden. Dann gibt es noch den Fall das alleinige Sorgerecht. Das Kind lebt bei dir, du hast das Aufenthaltsbestimmungsrecht darfst Entscheidungen allein fällen, deine EX hat das Umgangsrecht und muss fürs Kind Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle zahlen. Umgekehrt wäre es auch der Fall das du dann nach dieser Tabelle zahlen müsstest. Ich hoffe ich konnte dir etwas weiter helfen.

Hallo auch!

Danke für dein Vertrauen

Zunächst einmal gehört der Sex IN die Ehe und die in unserer Gesellschaft praktizierte ständige Verfügbarkeit ist kein Zeichen von Respekt und gegenseitiger Wertschätzung.

Das Vorspiegeln der Abtreibung auch nicht (wie glaubwürdig ist Sie?)

Deine Schritte sind (glaube ich) Jugendamt und Rechtsanwalt, [Vaterschaftstest?]

Das Sorgerecht kann auch Dir übertragen werden, wird aber meist der Mutter zugesprochen. Der Familienanwalt ist da die beste Adresse. Wenn Du der Vater bist, so wirst Du um einen Unterhalt(für das Kind) wohl nicht herumkommen. Ob die Mutter Unterhaltsanspruch hat kann ich nicht sagen, vorstellbar ist es, da Sie durch die Schwangerschaft und die Elternzeit finanzielle Einbußen hat, diesen einfordert. Das ist Sache des zuständigen Amtes.

Ich hoffe ich konnte Dir ein wenig helfen

Viel Erfolg
StefanH

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Ich hatte gestern bei 2 Anwälten einen Termin. Leider waren die Termin noch ernüchternder als befürchtet.

Zitat der Anwältin: „Das ist eine absolute Schweinerei. Aber machen können Sie dagegen nicht.“

Das EINZIGE Recht, welches ich besitzte ist der Vaterschaftstest. Ist dieser positiv bin ich dem Kind gegenüber ab der Geburt unterhaltspflichtig. Dabei spielt die Show, die die Kindsmutter abgezogen hat keine Rollte. Im Gegenteil.

Das Kind bekommt dann knapp 300 Euro Unterhalt von mir. Da die Mutter Hartz IV Empfängerin ist, und sie wegen dem Kind ja nciht arbeiten gehen kann, bin ich Ihr gegenüber auch noch für 3 Jahre zu 770 Euro Unterhalt verpflichtet. Macht zusammen also 1100 Euro Unterhalt. Und das zusätzlich noch ein Jahr rückwirkend.

Aber Rechte habe ich natürlich auch keine. Ich habe ein Recht auf einen Vaterschaftstest. Da das schon ein Jahr alt ist (Prägungsphase), und ich das Kind in der Zeit nie besucht habe (wie auch), habe die kein Anspruch auf Umgangsrecht. Und ich werde deswegen auch niemals einen Anspruch auf geteiltes Sorgerecht haben. Außer die Mutter stirbt.

Der Prozess, das Umgangsrecht zu erstreiten ist lang und teuer. Wenn Sie sich ganz quer stellt, was sie auch tut, dauert er vier bis fünf Jahre. Mit unklarem Ergebniss. Sollte ich ein Besuchsrecht irgendwann mal bekommen, kann sie micht trotzdem jederzeit wieder wegschicken. Einfach so, ohne einen Grund.

Ich bin mir absolut sicher, dass es mein Kind ist. Ich bin auch bereit für das KIND zu bezahlen. Aber mir wiederstrebt der Gedanke, dass die Mutter einfach machen kann was sie will.

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Ich hatte gestern bei 2 Anwälten einen Termin. Leider waren die Termin noch ernüchternder als befürchtet.

Zitat der Anwältin: „Das ist eine absolute Schweinerei. Aber machen können Sie dagegen nicht.“

Das EINZIGE Recht, welches ich besitzte ist der Vaterschaftstest. Ist dieser positiv bin ich dem Kind gegenüber ab der Geburt unterhaltspflichtig. Dabei spielt die Show, die die Kindsmutter abgezogen hat keine Rollte. Im Gegenteil.

Das Kind bekommt dann knapp 300 Euro Unterhalt von mir. Da die Mutter Hartz IV Empfängerin ist, und sie wegen dem Kind ja nciht arbeiten gehen kann, bin ich Ihr gegenüber auch noch für 3 Jahre zu 770 Euro Unterhalt verpflichtet. Macht zusammen also 1100 Euro Unterhalt. Und das zusätzlich noch ein Jahr rückwirkend.

Aber Rechte habe ich natürlich auch keine. Ich habe ein Recht auf einen Vaterschaftstest. Da das schon ein Jahr alt ist (Prägungsphase), und ich das Kind in der Zeit nie besucht habe (wie auch), habe die kein Anspruch auf Umgangsrecht. Und ich werde deswegen auch niemals einen Anspruch auf geteiltes Sorgerecht haben. Außer die Mutter stirbt.

Der Prozess, das Umgangsrecht zu erstreiten ist lang und teuer. Wenn Sie sich ganz quer stellt, was sie auch tut, dauert er vier bis fünf Jahre. Mit unklarem Ergebniss. Sollte ich ein Besuchsrecht irgendwann mal bekommen, kann sie micht trotzdem jederzeit wieder wegschicken. Einfach so, ohne einen Grund.

Ich bin mir absolut sicher, dass es mein Kind ist. Ich bin auch bereit für das KIND zu bezahlen. Aber mir wiederstrebt der Gedanke, dass die Mutter einfach machen kann was sie will.
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Vielen Dank für Ihre Antwort!

Ich hatte gestern bei 2 Anwälten einen Termin. Leider waren die Termin noch ernüchternder als befürchtet.

Zitat der Anwältin: „Das ist eine absolute Schweinerei. Aber machen können Sie dagegen nicht.“

Das EINZIGE Recht, welches ich besitzte ist der Vaterschaftstest. Ist dieser positiv bin ich dem Kind gegenüber ab der Geburt unterhaltspflichtig. Dabei spielt die Show, die die Kindsmutter abgezogen hat keine Rollte. Im Gegenteil.

Das Kind bekommt dann knapp 300 Euro Unterhalt von mir. Da die Mutter Hartz IV Empfängerin ist, und sie wegen dem Kind ja nciht arbeiten gehen kann, bin ich Ihr gegenüber auch noch für 3 Jahre zu 770 Euro Unterhalt verpflichtet. Macht zusammen also 1100 Euro Unterhalt. Und das zusätzlich noch ein Jahr rückwirkend.

Aber Rechte habe ich natürlich auch keine. Ich habe ein Recht auf einen Vaterschaftstest. Da das schon ein Jahr alt ist (Prägungsphase), und ich das Kind in der Zeit nie besucht habe (wie auch), habe die kein Anspruch auf Umgangsrecht. Und ich werde deswegen auch niemals einen Anspruch auf geteiltes Sorgerecht haben. Außer die Mutter stirbt.

Der Prozess, das Umgangsrecht zu erstreiten ist lang und teuer. Wenn Sie sich ganz quer stellt, was sie auch tut, dauert er vier bis fünf Jahre. Mit unklarem Ergebniss. Sollte ich ein Besuchsrecht irgendwann mal bekommen, kann sie micht trotzdem jederzeit wieder wegschicken. Einfach so, ohne einen Grund.

Ich bin mir absolut sicher, dass es mein Kind ist. Ich bin auch bereit für das KIND zu bezahlen. Aber mir wiederstrebt der Gedanke, dass die Mutter einfach machen kann was sie will.

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Ich hatte gestern bei 2 Anwälten einen Termin. Leider waren die Termin noch ernüchternder als befürchtet.

Zitat der Anwältin: „Das ist eine absolute Schweinerei. Aber machen können Sie dagegen nicht.“

Das EINZIGE Recht, welches ich besitzte ist der Vaterschaftstest. Ist dieser positiv bin ich dem Kind gegenüber ab der Geburt unterhaltspflichtig. Dabei spielt die Show, die die Kindsmutter abgezogen hat keine Rollte. Im Gegenteil.

Das Kind bekommt dann knapp 300 Euro Unterhalt von mir. Da die Mutter Hartz IV Empfängerin ist, und sie wegen dem Kind ja nciht arbeiten gehen kann, bin ich Ihr gegenüber auch noch für 3 Jahre zu 770 Euro Unterhalt verpflichtet. Macht zusammen also 1100 Euro Unterhalt. Und das zusätzlich noch ein Jahr rückwirkend.

Aber Rechte habe ich natürlich auch keine. Ich habe ein Recht auf einen Vaterschaftstest. Da das schon ein Jahr alt ist (Prägungsphase), und ich das Kind in der Zeit nie besucht habe (wie auch), habe die kein Anspruch auf Umgangsrecht. Und ich werde deswegen auch niemals einen Anspruch auf geteiltes Sorgerecht haben. Außer die Mutter stirbt.

Der Prozess, das Umgangsrecht zu erstreiten ist lang und teuer. Wenn Sie sich ganz quer stellt, was sie auch tut, dauert er vier bis fünf Jahre. Mit unklarem Ergebniss. Sollte ich ein Besuchsrecht irgendwann mal bekommen, kann sie micht trotzdem jederzeit wieder wegschicken. Einfach so, ohne einen Grund.

Ich bin mir absolut sicher, dass es mein Kind ist. Ich bin auch bereit für das KIND zu bezahlen. Aber mir wiederstrebt der Gedanke, dass die Mutter einfach machen kann was sie will.

Willkommen im Club
leider ist das so und Rechte für den Unterhaltsschuldner gibt es wenige, hier hat eine gewisse Lobby über Jahre ganze Arbeit geleistet. Kenne das selber und habe mich bisher ganz gut „durchgekämpft“

Trotzdem, erkenne die Vaterschaft nicht an, mache einen Test, so oder so. Wie schon geschrieben, wenn sie Geld will muss sie die Vaterschaftsklage einreichen.

Rückwirkender Unterhalt ist nicht so einfach, wie es aussieht. Die Mutter muss dich in Verzug gesetzt haben, d.h. sie muss dich ab dem ersten Tag zur Auskunft bzw. zum Unterhalt aufgefordert haben.
Hat sie das nicht getan, und du hast sie nicht daran gehindert, gibt es erst Geld ab dem Tag, wo dir die Aufforderung zugekommen ist. Lies das mal.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Betreuungsunterhalt,…

Aus Erfahrung: Mache dich auch selber schlau und verlasse dich nicht blind auf Anwälte. Es gibt 2-4 gute Bücher und unzählige Webseiten. Du kannst dann Wissen für deinen persönlichen Fall sammeln. Da es hier um bis zu 28 Jahre gehen kann, ein gute Investition. Hat mir und auch meinem Anwalt viel geholfen. Vertraue nie einem Jugendamt, handeln in der Regel gegen den Unterhaltspflichtigen.

Für den Fall der der Fälle, spare Geld und mache dir auch Gedanken, wie du deine Finanzen neu regelst, z.B. kleine Wohnung, keine neuen Kredite, Kündigen von unnötigem Ballast.
Guck auch mal hier:
http://www.kindesunterhalt.homepage.eu/index.html
www.isuv.de
www.vatersein.de
http://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?..
Stelle deine Situation doch mal auf

www.frag-einen-anwalt.de ein und guck mal, was dort so kommt. Kostet ca. 50-60€.

Rückwirkender Unterhalt ist nicht so einfach, wie es aussieht. Die Mutter muss dich in Verzug gesetzt haben, d.h. sie muss dich ab dem ersten Tag zur Auskunft bzw. zum Unterhalt aufgefordert haben.

Hat sie das nicht getan, und du hast sie nicht daran gehindert, gibt es erst Geld ab dem Tag, wo dir die Aufforderung zugekommen ist. Lies das mal.

Aus Erfahrung: Mache dich auch selber schlau und verlasse dich nicht blind auf Anwälte. Es gibt 2-4 gute Bücher und unzählige Webseiten. Du kannst dann Wissen für deinen persönlichen Fall sammeln. Da es es hier um bis zu 28 Jahre gehen kann, ein gute Investition

http://www.frag-einen-anwalt.de/Betreuungsunterhalt,…

http://www.frag-einen-anwalt.de/Betreuungsunterhalt,…

Das sagt dir am besten der Anwalt