Hallo,
Gestern habe ich einen Anruf bekommen der mit den Worten
begann: „Herzlichen Glückwunsch, du bist seit einem Jahr
Vater“…
Ist das sicher? Ich meine dass Du wirklich der Vater bist. Kann es nicht sein, dass sie erst versucht hat, einen anderen Mann als Vater zu installieren? Das hat - aus welchen Gründen auch immer nicht geklappt oder er war finanziell „nicht gut genug“ und jetzt holt sie einen anderen Vater aus der Ecke?
Frauen die so agieren, wie diese, würde ich keine fünf Meter über den Weg trauen.
Aber erstmal zur kurz zur Vorgeschichte. Anfang 2010 bin ich
mit meiner Ex zusammengekommen, Sie wurde schwanger, ich bin
zu Ihr gezogen, beide glücklich, dann haben wir uns etwas
verstritten, Sie wollte abtreiben, ich bin wieder ausgezogen.
Wir hielten dann noch grob 3/4 Jahr telefonisch Kontakt (haben
uns nicht mehr gesehen). Sie erzählte mir, wie schlimm doch
die Abtreibung war, etc. Später sagten mir Ihre Eltern, dass
Sie immer noch schwanger sei. Diese stritt sie ernergisch ab.
Ist sie in psychiatrischer Behandlung? Die Ex meine ich.
Selbst vor und nach der Geburt kein Wort.
Das Schlimme: Bei Ihrem ersten Kind, war es genau so…
Also wohl schon lange in Therapie, die Frau.
Im März wollen wir uns treffen und über alles reden, wie es
jetzt weiter gehen soll.
Wenn Du - möglichst nach einem gerichtlichen Vaterschaftstest - wirklich der Vater bist, steht Dir als erstes ein Umgangsrecht (mit dem Kind) zu.
Lass Dich hier nicht mit einer Stunde im Monat im Beisein der Ex abspeisen (ähnliches hab ich im Bekanntenkreis auch schon erlebt).
Zweitens hast Du dann eine Unterhaltspflicht für das Kind.
Donnerstag habe ich einen Termin beim Famlienanwalt, der mich
über alles aufklären will.
Besser wäre ein Termin beim „Allgemeinen sozialen Dienst“ vom Jugendamt (nicht bei der Beistandsstelle des Jugendamtes, die wollen nur Dein Geld).
Dort bittest Du darum, dass sie ein Gespräch mit Dir und der Ex „moderieren“. Meiner Meinung nach sollte das Jugendamt „ein Auge“ auf die Ex und ihr sehr schräges handeln halten.
Der Anwalt kostet Dich eine Menge Geld und versucht u. U. noch mehr Geld herauszuholen, in dem er alles vor Gericht bringt.
Wichtig: nichts unterschreiben, bevor nicht die Vaterschaft eindeutig geklärt ist. Vorab kannst Dir auch die Geburtsurkunde des Kindes zeigen lassen um zu überprüfen was sie damals angegeben hat.
Nur schon mal vorab: Womit muss ich rechnen? Sorgerechen?
Gemeinsames Sorgerecht ist erst mal ein sehr viel später folgender Schritt.
Unterhalt?
Ja
Jugendamt?
würde ich sogar selber einschalten.
Nachzahlungen?
NEIN!!! Du bist Unterhaltspflichtig ab dem Zeitpunkt, ab dem Du aufgefordert wirst Unterhalt zu bezahlen. Lass Dich hier nicht ins Boxhorn jagen.
Gibt es eine Möglichkeit,
dass ich den kleinen zu mir holen kann?
Nur wenn die Situation für das Kind bei der Mutter unerträglich ist. Einiges spricht ja dafür, dass sie nicht wirklich richtig tickt. Um aber ein Kind von einer Mutter wegzunehmen, muss noch viel mehr vorfallen.
Gruß