Polische Kennzeichen

hallo,

ich habe eine allgemeine Frage, die ich mir immer mal wieder gestellt habe.
Angenommen, jemand hat einen polnischen Nachbarn, welcher seit über 3 Jahren in Deutschland wohnt (Mietwohnung) und arbeitet. Das heisst, dieser Nachbar hält sich fast täglich in seiner Wohnung auf, geht frühs zur Arbeit und kommt abend nach hause …

Nun hat der Zeit Jahren das selbe Fahrzeug, mit polinischem Kennzeichen… Wie funktioniert das?

Im laufe der Zeit, sehe ich immer mehr Leute, die in D-land arbeiten und wohnen, aber mit polnischen Kennzeichen über Monate - wenn nicht Jahre - durch Deutschland fahren.

Wie funktioniert das? Ist das rechtens?Ist das nicht in der „Grauzone“ ?

Gruss
Jasmin

Hallo,

es kann doch jeder mit Kennzeichen rumfahren, wie er lustig ist, denn: woher willst DU wissen, auf wen das Auto zugelassen ist?

Nur weil jemand ein Auto FÄHRT, heißt es noch lange nicht, dass es auf ihn ZUGELASSEN ist, muss es auch nicht sein!

Wenn ich mit dem Auto eines Freundes/Eltern etc., die z.B. in Frankreich leben, rumfahre, weil ich z.B. kein eigenes habe oder mir leisten kann, dann fahre ich - logischerweise - mit französ. Kennzeichen rum.

Ich bin jahrelang in der Ausbildung mit dem Auto meiner Mutter rumgefahren, da ich mir keines selbst leisten konnte. Es war auf die Mutter, die 500 km in einer anderen Stadt wohnte, zugelassen., hatte also ein anderes Kennzeichen, als „meine Nachbarn“. Und? War alles rechtens und legal.

Dann lass doch die Polen ihre polnischen Kennzeichen spazieren fahren. Weißt DU, auf wen es zugelassen ist? Muss doch nicht auf deinen poln. Nachbarn!

Du bist doch in 17 Ländern gewesen, da müsste man doch das auch gemerkt haben, dass nicht in jedem Land der Nachbar das gleiche Kennzeichen haben muss/hat, wie man selbst.

Und wo ist jetzt das Problem?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

also ich glaube mich schon dunkel erinnern zu können, dass mal für das Kennzeichen eines Fahrzeuges nicht der wohnsitz des Halters sondern der hauptsächliche Standplatz maßgeblich war.

LG,
Markus

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Nun hat der Zeit Jahren das selbe Fahrzeug, mit polinischem
Kennzeichen… Wie funktioniert das?

Gar nicht, es ist schlichtweg nicht zulässig. Ein Anruf bei der Polizei und der Mann hat Probleme, aber wo kein Kläger, da auch kein Richter.

Eine Frage der Zulassung - wer fährt, ist piepegal

Hallo,

also ich glaube mich schon dunkel erinnern zu können, dass mal
für das Kennzeichen eines Fahrzeuges nicht der wohnsitz des
Halters sondern der hauptsächliche Standplatz maßgeblich war.

Es ist entscheidend die Zulassung. Wer das Auto fährt und wo der Fahrer wohnt, ist piepegal.

http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeughalter

http://de.wikipedia.org/wiki/Zulassungsbescheinigung

Nachtrag

für das Kennzeichen eines Fahrzeuges nicht der wohnsitz des
Halters sondern der hauptsächliche Standplatz maßgeblich war.

du meinst vielleicht das Melderecht von PERSONEN :wink:

Aber bei Autokennzeichen ist das schon ein bisserl anders!

So ein Unfug!!
WER das Auto fährt, ist piepegal!
Die Dame weiß ja nicht mal, auf den das Auto zugelassen ist!
DAS ist entscheidend, nicht wer hinterm Steuer sitzt und für wie lange er da sitzt!

/t/polische-kennzeichen/4575736/5

siehe die dort angegebenen Links!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Und wo ist jetzt das Problem?

Keine Ahnung. Ich hatte nie von einem Problem gesprochen.
Ich fragte lediglich wie soetwas über Jahre hinweg funktionieren kann, ohne das die Polizei /das Finanzamt oder sonstiges vor der Tür steht.

immer locker bleiben :smile:

Grüße Jasmin

PS: Ich hatte im Ausland eigentlich immer ein Auto mit dem Kennzeichen des jeweiligen Landes gefahren. Nie mit deutschen Kennzeichen :smile:

Nun hat der Zeit Jahren das selbe Fahrzeug, mit polinischem
Kennzeichen… Wie funktioniert das?

Gar nicht, es ist schlichtweg nicht zulässig. Ein Anruf bei
der Polizei und der Mann hat Probleme,

Verstehe, aber das möchte ich ja nicht.

Soll er doch.
Ich hab mir eben nur die Frage gestellt - FALLS genau in der Nachbarschaft nun auch 2 anderen DEUTSCHE Familien mit polnischen Kennzeichen fahren würden, ob da evtl. etwas „gemauschelt“ wird („ist das Auto von meiner polinischen Oma mit deutschem Schäferhund“).

Nun stellt sich mir die Frage, ob es mit der Weile eine Art „Markt“ in Polen gibt (so wie vor einige Jahren noch die Punkte in Flensburg abgekauft wurden), da Polen ja jetzt zur EU gehört und man vielleicht u.U. über polnische Kennzeichen billiger fährt als mit deutscher Zulassung …
Also würde ich gerne wissen, in wie weit soetwas legal ist.

Und NEIN, ich möchte nicht …
also lassen wir das :smile:

Gruss
Jasmin

Hallo,
sorry, Du hast schlicht keine Ahnung. Lies mal bitte:
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s0988.pdf
Vor allem §20 Abs6 solltest Du beachten. Und $46.
Wenn Du jetzt auch noch darüber nachdenkst, dass und warum die Versicherung sich sehr für das Kennzeichen interessiert, kommst Du vielleicht auch darauf, warum das so ist.
Gruß
loderunner (ianal)

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Hallo,

denn: woher willst DU wissen, auf wen das Auto zugelassen
ist?

Will ich gar nicht wissen, hab auch nie gesagt das ich wissen will auf wen das Auto zugelassen ist. Interesssiert mich auch keine 5 Meter.
Lies bitte noch einmal meine Frage. Kannst Du sie beantworten?

Dann lass doch die Polen ihre polnischen Kennzeichen spazieren
fahren. Weißt DU, auf wen es zugelassen ist?

siehe oben - iss mir Jacke wie Hose :smile:
Waere nett, wenn Du meine Frage als Experte mit gesetzlichem Hintergrund beantworten kannst. Kannst Du?

liebe Gruesse Jasmin

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Hallo,

denn: woher willst DU wissen, auf wen das Auto zugelassen
ist?

Will ich gar nicht wissen, hab auch nie gesagt das ich wissen
will auf wen das Auto zugelassen ist. Interesssiert mich auch
keine 5 Meter.

Eben das ist das Problem. Denn aus dieser Frage leitet sich ab, ob das jemand „darf“ oder „nicht darf“ - ganz einfach.

Lies bitte noch einmal meine Frage. Kannst Du sie beantworten?

Hab ich weiter unten schon längst - siehe die dortigen Wikipedia-Links - lesen musst du schon selbst. Da steht alles drin, was du wissen wolltest.

Dann lass doch die Polen ihre polnischen Kennzeichen spazieren
fahren. Weißt DU, auf wen es zugelassen ist?

siehe oben - iss mir Jacke wie Hose :smile:
Waere nett, wenn Du meine Frage als Experte mit gesetzlichem
Hintergrund beantworten kannst. Kannst Du?

Siehe oben - kannst DU lesen? Wikipedia aufrufen? Im speziellen die Links? Dann mal auf …!
Erst stellst du Fragen, aber die Links, die man dir schreibt, interessieren dich nicht.
Dann antwortet man dir, aber offenbar nicht das, was du hören wolltest. Zwischen deinen Zeilen kam ja genug über deine Intention rüber.
Aber wenn du die Links lesen würdest, wüsstest du, dass du, dass auch dein ausländischer Nachbar nicht unbedingt ein „Schuft“ sein muss, nur weil er jahrelang ein polnisches Kennzeichen fährt.

Ich fuhr jahrelang auch ein anderes Kennzeichen, weil das Auto a) nicht mir gehörte, b) auf jemand anderen zugelassen war und c) bin ich zig mal von der Polizei kontrolliert worden und d) hatten wir seinerzeit auf der Zul.stelle und bei der Vers. gefragt: alles kein Problem: meine Mutter „durfte“ (Achtung: lesen!) ihr Auto so lange sie wollte an ihre Tochter verleihen und diese durfte (Achtung: lesen!) das Auto der Mutter so lange fahren, wie sie wollte.

Nur: im Kfz-Schein stand die Mutter, die Mutter ist und bleibt Halter. Fahrer war die Tochter.

DAS ist die Antwort auf deine Frage!.

Du gehst stillschweigend davon aus, dass dein polnischer Nachbar nicht nur Fahrer, sonder auch Halter ist, denn du zweifelst ja an der Legalität.

Weißt du das?
Hast du seine Papiere eingesehen?
Nein?
Dann kannst du ihn auch nicht in die Schublade „illegal“ stecken!
Frag ihn erst und dann können wir hier mit FAKTEN weiterreden.

Alles andere ist Verunglimpfung im Vorfeld und höchst zweifelhaft.

PS: Ich hatte im Ausland eigentlich immer ein Auto mit dem
Kennzeichen des jeweiligen Landes gefahren. Nie mit deutschen
Kennzeichen :smile:

Es ist auch nicht eine Frage, wo du gerade rumkurvst, sondern ob es Du Fahrer und Halter bist.
Bist du nur Fahrer, weil das Auto ein Mietwagen ist, weil es deinem Bruder aus Timbuktu gehört etc., dann behält das Auto logischerweise dessen Kennzeichen.

Sonst müsste jeder, der sich mal eben für 1 Woche, 1 Monat, 1 Jahr das Auto von Oppa leiht, mal eben sich ein Kennzeichen für Paris besorgen, wenn er damit in Paris fährt, und … ach ja … nächste Woche ist er für 4 Wochen in London, heißa, da muss er sich ja für sein Gefährt noch fix ein Kennzeichen von London besorgen …

tststs …

um Gottes Willen
komm mal wieder runter
lol

Deine Wikepedia links sind Definition von „Fahrzeughalter“ sowie
„Zulassungsbescheinigung“. Sie beantworten in keinster Weise meine Frage.

Bist Du Experte? Anwalt? Polizist? Zoellner?

Ich wuerde mich ueber links von z.B. Gesetzen freuen, die meine Frage beantworten.

Moeglichst weniger Emotionen und Interpretationen aber etwas mehr an Fakten.

Denn sonst koennte ja jeder in Dland einen polnischen Freund bitten seine Auto ueber ihn anzumelden, um so ne Menge Kosten zu sparen. Ich denke so einfach ist das nicht. Ich denke dies, bis mir jemand das Gegenteil beweisen kann.
Vielen Dank!

liebe Gruesse

Moin,

So ein Unfug!!
WER das Auto fährt, ist piepegal!
Die Dame weiß ja nicht mal, auf den das Auto zugelassen ist!
DAS ist entscheidend, nicht wer hinterm Steuer sitzt und für
wie lange er da sitzt!

Mumpitz. Bitte informier Dich erstmal bevor Du schreibst. Ein deutscher Staatsangehöriger darf in Deutschland kein Auto mit ausländischen Kennzeichen fahren. Damit macht er sich der Steuerhinterziehung strafbar. Und auch für ausländische Mitbürger gelten Fristen die einzuhalten sind.

/t/polische-kennzeichen/4575736/5

siehe die dort angegebenen Links!

Toll, die betreffen die Sachlage für deutsche Halter in Deutschland.

Gruss Jakob

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Moin,

es kann doch jeder mit Kennzeichen rumfahren, wie er lustig
ist, denn: woher willst DU wissen, auf wen das Auto zugelassen
ist?

Falsch.

Nur weil jemand ein Auto FÄHRT, heißt es noch lange nicht,
dass es auf ihn ZUGELASSEN ist, muss es auch nicht sein!

Wenn es um ausländische Kennzeichen geht spielt das sehr wohl eine Rolle.

Wenn ich mit dem Auto eines Freundes/Eltern etc., die z.B. in
Frankreich leben, rumfahre, weil ich z.B. kein eigenes habe
oder mir leisten kann, dann fahre ich - logischerweise - mit
französ. Kennzeichen rum.

Und machst Dich, sofern Du in Deutschland fährst, wegen Steuerhinterziehung starfbar. Als Deutscher darfst Du kein Auto fahren, welches nicht in Deutschland zugelassen ist.

Ich bin jahrelang in der Ausbildung mit dem Auto meiner Mutter
rumgefahren, da ich mir keines selbst leisten konnte. Es war
auf die Mutter, die 500 km in einer anderen Stadt wohnte,
zugelassen., hatte also ein anderes Kennzeichen, als „meine
Nachbarn“. Und? War alles rechtens und legal.

Äh, das Argument ist ja nun voll daneben. Dabei geht es um deutsche Kennzeichen verschiedener Zulassungsbezirke. Letztlich wäre aber auch das nicht zulässig (§13 Abs.3 FZV).

Gruss Jakob

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Hallo,

Und machst Dich, sofern Du in Deutschland fährst, wegen
Steuerhinterziehung starfbar. Als Deutscher darfst Du kein
Auto fahren, welches nicht in Deutschland zugelassen ist.

Äh, das Argument ist ja nun voll daneben. Dabei geht es um
deutsche Kennzeichen verschiedener Zulassungsbezirke.
Letztlich wäre aber auch das nicht zulässig (§13 Abs.3 FZV).

Also habe ich das soweit richtig verstanden.

  1. Polen duerfen in Deutschland mit polnischen Kennzeichen fahren, auch wenn Sie bereits seit Jahren in Dland ihren festen Wohnsitz haben und in Dland arbeiten.

  2. Deutsche duerfen nicht in Dland mit polnischen Kennzeichen fahren (z.B ueber Mutter in Polen angemeldet).

Ist das soweit richtig?

Gruss Jasmin

Moin,

Eben das ist das Problem. Denn aus dieser Frage leitet sich
ab, ob das jemand „darf“ oder „nicht darf“ - ganz einfach.

Und schon wieder voll daneben.

Siehe oben - kannst DU lesen? Wikipedia aufrufen? Im
speziellen die Links? Dann mal auf …!

Nur wird da die Frage nicht beantwortet. Vielleicht solltest Du erstmal die Frage richtig lesen?

Erst stellst du Fragen, aber die Links, die man dir schreibt,
interessieren dich nicht.

Weil sie falsch sind bzw. auf die Frage nicht zutreffen.

Dann antwortet man dir, aber offenbar nicht das, was du hören
wolltest. Zwischen deinen Zeilen kam ja genug über deine
Intention rüber.

Nein, weil Du Unsinn schreibst.

Ich fuhr jahrelang auch ein anderes Kennzeichen, weil das Auto
a) nicht mir gehörte, b) auf jemand anderen zugelassen war und
c) bin ich zig mal von der Polizei kontrolliert worden und d)
hatten wir seinerzeit auf der Zul.stelle und bei der Vers.
gefragt: alles kein Problem: meine Mutter „durfte“ (Achtung:
lesen!) ihr Auto so lange sie wollte an ihre Tochter verleihen
und diese durfte (Achtung: lesen!) das Auto der Mutter so
lange fahren, wie sie wollte.

Natürlich. Aber wenn der ständige Standort länger als 3 Monate vom Wohnort des Halters abweicht muss dies der Zulassungsstelle mitgeteilt werden. Vielleicht solltest Du nicht einfach Deine persönlichen Erfahrungen hier als Rechtslage darstellen.
Das geht, wie man sieht, nämlich voll daneben.

Nur: im Kfz-Schein stand die Mutter, die Mutter ist und bleibt
Halter. Fahrer war die Tochter.

DAS ist die Antwort auf deine Frage!.

Himmel hilf. NEIN, ist sie nicht !!

Du gehst stillschweigend davon aus, dass dein polnischer
Nachbar nicht nur Fahrer, sonder auch Halter ist, denn du
zweifelst ja an der Legalität.

Du gehst stillschweigend davon aus dass Deine Erfahrungen gleichbedeutend mit der Rechtslage sind.

Frag ihn erst und dann können wir hier mit FAKTEN weiterreden.

Dann fang doch endlich mal damit an.

Alles andere ist Verunglimpfung im Vorfeld und höchst
zweifelhaft.

Zweifelhaft sind Deine Antworten. Du kennst nicht Ansatzweise die Rechtslage und versuchts die deutsche FZV auf ausländische Fahrzeuge anzuwenden.

Gruss Jakob

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Moin,

Allerdings. Anstatt hier pausenlos Deine Wiki-Links zu posten und über Deine Erfahrungen zu berichten solltest Du vielleicht einfach mal ganz simpel einen Blick ins Gesetzbuch werfen. Insbesondere FZV und Kraftfahrzeugsteuergesetz.

Gruss Jakob

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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Moin,

Also habe ich das soweit richtig verstanden.

  1. Polen duerfen in Deutschland mit polnischen Kennzeichen
    fahren, auch wenn Sie bereits seit Jahren in Dland ihren
    festen Wohnsitz haben und in Dland arbeiten.

Nein. Bis zu einem Jahr ist das ok (§3 KraftStG). Danach nicht mehr.

  1. Deutsche duerfen nicht in Dland mit polnischen Kennzeichen
    fahren (z.B ueber Mutter in Polen angemeldet).

Richtig.

Gruss Jakob

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