Hallo,
Als Dienstvorgesetzter hätte ich zumindest einen
Verweis ausgesprochen oder u.U. eine Ermahnung (ist keine
Diszplinarmaßnahme) in Erwägung gezogen.
Na, dann ist es ja gut, dass Du kein Disziplinarvorgesetzter bist. Schau Dir doch einfach mal die entsprechenden Regeln an. Disziplinarrecht ist nicht beliebig.
Damit wäre ich aber nicht der erste gewesen.
Nochmal: bring einen Hinweis auf vergleichbare Fälle. Behaupten kann ich auch.
Einen Beweis werde ich hier sicherlich nicht antreten.
Danke für die Bestätigung.
Ich werde den Teufel tun und irgendwelche Interna preisgeben.
Welche auch?
Eine
Dienstvorschrift, die expressis verbis verbietet „mit einem
Sixpack und rauchend an der Ecke zu stehen“ gibt es natürlich
nicht, sondern es werden generelle Verhaltensweisen geboten.
Soso. Und die kennst Du natürlich. Von mehreren Bundesländern. Obwohl sie öffentlich angeblich nicht zugänglich sind.
Der Hinweis auf das BRRG muss Dir genügen;
Nö.
Dazu gibt es noch die dazu passende
Rechtsprechung, die Dir sicherlich die Tante Gugel sagen wird.
Ich denke gar nicht dran, mir einen Wolf zu suchen nach Dingen, die es gar nicht gibt. Du hast behauptet, Du musst beweisen.
Gruß
loderunner (ianal)