Polizei hält Radfahrer mit Handy im Diktiermodus

Also folgendes:
Angenommener Fall:
Man fährt auf einem Fahrrad und neben einem läuft ein Bekannter her der sein Fahrrad schiebt.
Man unterhält sich belanglos und will seine Gedanken zu einem Thema kurz diktieren.
Da man nur ein Mobiltelefon in der Tasche hat und dies ja als Diktiergerät verwenden kann zieht man es kurzer Hand aus der Tasche und wirft einen Blick drauf und stellt im Menü die Aufnahme-Funktion ein und diktiert kurzer Hand 1-2 Sätze hinein.

Im nächsten Moment fährt die Polizei vor einem rechts ran und 2 Kollegen steigen aus dem Auto aus. Sie fragen ob man mit dem Telefon telefoniert hätte. Man antwortet mit „nein“ und erklärt, dass man dieses grade eben benutzt hätte um etwas aufzuzeichen. Der Polizist frägt nochmals nach und droht ein Bußgeld von 25 Euro an. „Bleiben Sie dabei, dass sie dieses als Diktiergerät benutzt haben?“ Antwort: „Ja, ich habe grad mit meinem Bekannten Gedanken festgehalten die wir besprochen hatten.“ Darauf verlangt der Polizist den Ausweis um die Personalien festzustellen und schreibt eine „Verwarnung mit Zahlungsaufforderung“ über 25 Euro.

Jetzt stellt sich mir die Frage, ob es nicht in Ordnung geht als Radfahrer sein Telefon im Diktiermodus kurz aus der zu ziehen um es vors ins Gesicht zu halten, um kurzer Hand laut hineinzusprechen?!

Das ist eine Benutzung des Smartphones, jedoch nicht zum telefonieren.
Wie wird das in der Straßenverkehrsordnung gehandhabt?! Bitte um Auskunft.
Danke im Voraus.
MfG

Hallo,

erstmal der Gesetzestext:

§ 23 Abs. 1a StVO:

(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.

Dazu noch ein Urteil:

„§ 23 Abs. 1a StVO umfasst mit dem Ausdruck „Benutzung“ sämtliche Funktionen eines Handys und nicht nur die Telefonfunktion. Erlaubt ist hingegen, das Telefon während der Autofahrt woanders hinzulegen“

(OLG Hamm, 2 Ss OWi 606/07)

Um das Verwarnungsgeld wird der Radler kaum umhin kommen.

Gruss

Iru

Das ist eine Benutzung des Smartphones, jedoch nicht zum
telefonieren.
Wie wird das in der Straßenverkehrsordnung gehandhabt?! Bitte
um Auskunft.

Hallo,

Du sagst es ja selber, da hat jemand ein Mobiltelefon benutzt, zu welchen Zweck auch immer. Der Tatbestand im Bußgeldkatalog lautet:

123172 Sie benutzten als Radfahrer verbotswidrig ein Mobiltelefon, ( B - 1 ) 25,00
indem Sie hierfür das Mobiltelefon aufnahmen oder hielten.
§ 23 Abs. 1a, § 49 StVO; § 24 StVG; 246.2 BKat

Von daher sind die 25€ berechtigt.

Gruß

Nostra

Noch einer mit zwanghafter Geschwätzigkeit
Hallo

Im nächsten Moment fährt die Polizei vor einem rechts ran und
2 Kollegen steigen aus dem Auto aus. Sie fragen ob man mit dem
Telefon telefoniert hätte. Man antwortet mit „nein“ und
erklärt, dass man dieses grade eben benutzt hätte um etwas
aufzuzeichen. Der Polizist frägt nochmals nach und droht ein
Bußgeld von 25 Euro an. „Bleiben Sie dabei, dass sie dieses
als Diktiergerät benutzt haben?“ Antwort: „Ja, ich habe grad
mit meinem Bekannten Gedanken festgehalten die wir besprochen
hatten.“ Darauf verlangt der Polizist den Ausweis um die
Personalien festzustellen und schreibt eine „Verwarnung mit
Zahlungsaufforderung“ über 25 Euro.

Tja. Hatten wir hier doch erst kürzlich, dass sich einer gegenüber der Streife um Kopf und Kragen geredet hat. Wird man von der Polizei angehalten und zum eigenen Verhalten befragt, hält man seine Klappe und sagt, was man in solchen Fällen zu sagen braucht, nämlich garnichts.

Dann hätte es auch hier keine Folgen gehabt.

Gruß
smalbop

Tja. Hatten wir hier doch erst kürzlich, dass sich einer
gegenüber der Streife um Kopf und Kragen geredet hat. Wird man
von der Polizei angehalten und zum eigenen Verhalten befragt,
hält man seine Klappe und sagt, was man in solchen Fällen zu
sagen braucht, nämlich garnichts.

Das ist zumindest im ersten Moment (und ohne Anwalt) immer sinnvoll. Aber…

Dann hätte es auch hier keine Folgen gehabt.

Komisch. Der Bankräuber, den sie hier kürzlich auf frischer Tat ertappt haben, hat nix gesagt, wiesokonnten sie ihn dann verurteilen?

DW.

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Hallo,

Komisch. Der Bankräuber, den sie hier kürzlich auf frischer
Tat ertappt haben, hat nix gesagt, wieso konnten sie ihn dann
verurteilen?

weil die Beweise dennoch ausreichten?
Es soll auch überführte Straftäter ohne Geständnis geben.

Gruss

Iru

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Guten Tag,
also wenn was müßte man sagen, um nicht die 25 Euro aufgebrummt zu bekommen?

Als was darf man des Handy denn in die Hand nehmen?!
Zum von der einen in die andere Hosentasche zu legen oder!?

Hallo

Komisch. Der Bankräuber, den sie hier kürzlich auf frischer
Tat ertappt haben, hat nix gesagt, wieso konnten sie ihn dann
verurteilen?

weil die Beweise dennoch ausreichten?
Es soll auch überführte Straftäter ohne Geständnis geben.

Muss wohl an meiner Ironie arbeiten :smile:
Hier hat doch auch ein Polizist die unerlaubte Benutzung des Handys gesehen.

Gruß, DW.

Hallo

Als was darf man des Handy denn in die Hand nehmen?!
Zum von der einen in die andere Hosentasche zu legen oder!?

Analog zu Urteilen im Auto zum Beispiel, wenn es aus der Hosentasche rutscht und man es anders verstauen will oder sonst nur „beweget“.

Gruß, DW.

Es zählt jedes Wort

Dann hätte es auch hier keine Folgen gehabt.

Komisch. Der Bankräuber, den sie hier kürzlich auf frischer
Tat ertappt haben, hat nix gesagt, wiesokonnten sie ihn dann
verurteilen?

Er war halt nicht in den einen Fall hier , sondern in den anderen Fall dort verwickelt.

Gruß
smalbop

Muss wohl an meiner Ironie arbeiten :smile:
Hier hat doch auch ein Polizist die unerlaubte Benutzung des
Handys gesehen.

Nein, was ein Polizist dem UP folgend gesehen hat, war, dass sich zwei Leute miteinander unterhalten haben und der eine von ihnen dabei ein Handy in der Hand hielt. Ob und dass er es verbotswidrig auch benutzt hat, konnte er ohne Befragung des Besitzers nicht ermitteln.

Gruß
smalbop

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während man fährt darf man das Gerät nicht in die Hand nehmen, geht auch schlecht, weil beide Hände am Lenker zu sein haben.

Jetzt stellt sich mir die Frage, ob es nicht in Ordnung geht
als Radfahrer sein Telefon im Diktiermodus kurz aus der zu
ziehen um es vors ins Gesicht zu halten, um kurzer Hand laut
hineinzusprechen?!

Jetzt stellt sich die Frage, worin der Unterschied zwischen telefonieren und diktieren besteht, was die Ablenkung vom Verkehrsgeschehen betrifft.

Das ist eine Benutzung des Smartphones, jedoch nicht zum
telefonieren.

Wie wird das in der Straßenverkehrsordnung gehandhabt?!

Das B e n u t z e n von Mobiltelefonen während der Fahrt ist verboten, nicht nur das Telefonieren.

während man fährt darf man das Gerät nicht in die Hand nehmen,
geht auch schlecht, weil beide Hände am Lenker zu sein haben.

Das geht leider nicht. Jedenfalls nicht in D, wo die meisten Autofahrer Zahnräder hin und herschieben müßen.

während man fährt darf man das Gerät nicht in die Hand nehmen,
geht auch schlecht, weil beide Hände am Lenker zu sein haben.

Das geht leider nicht. Jedenfalls nicht in D, wo die meisten
Autofahrer Zahnräder hin und herschieben müßen.

Es geht auch nicht, wo Radfahrer beim Abbiegen Handzeichen geben sollen.

Im nächsten Moment fährt die Polizei vor einem rechts ran und
2 Kollegen steigen aus dem Auto aus. Sie fragen ob man mit dem
Telefon telefoniert hätte. Man antwortet mit „nein“ und
erklärt, dass man dieses grade eben benutzt hätte um etwas
aufzuzeichen.

Haha, schön blöd. Ein klares Schuldeingeständnis.
Das Mobiltelefon wurde benutzt - genau das ist nicht zulässig.
Ich meine, dass es ein Urteil gab, wonach schon das in die Hand nehmen des Telefons zum Ablesen der Uhrzeit als „Benutzung“ gewertet wurde.

Wie wird das in der Straßenverkehrsordnung gehandhabt?!´

„Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.“

Moin!

während man fährt darf man das Gerät nicht in die Hand nehmen,
geht auch schlecht, weil beide Hände am Lenker zu sein haben.

Das geht leider nicht. Jedenfalls nicht in D, wo die meisten
Autofahrer Zahnräder hin und herschieben müßen.

Es geht auch nicht, wo Radfahrer beim Abbiegen Handzeichen
geben sollen.

Des Weiteren sind Rauchen, Essen, an der Freundin Herumspielen und Bedienen des Radios erlaubt.

Das Handyverbot ist somit grober Unfug und Poloizisten, die das dann auch noch durchsetzen, mit Sicherheit nicht auf dem besten Weg zu mehr Akzeptanz der Exekutive beim Bürger…

M.

P.S.: mein in einer Ladeschale befindliches Handy darf ich bedienen. Dafür muss ich mich leicht nach vorne beugen. Die Bedienung in der Hand wäre sicherer.
Der Amtsschimmel wiehert und die Polizei zieht los ohne zu Fragen. Offenbar werden die wirklich nach Umsatz bezahlt.

Moin,

Des Weiteren sind Rauchen, Essen, an der Freundin Herumspielen
und Bedienen des Radios erlaubt.

Aber auch hier gilt §1 StVO. Da sind dann einige Aktionen deutlich ablenkender als andere.

Das Handyverbot ist somit grober Unfug

Es ist wohl unzweifelhaft, dass die Bedienung eines Handys nicht durch die o.a. Aktionen in der Höhe der Ablekung übertroffen werden (außer das Herumspielen an der Freundin vielleicht). In so fern ist das sicher nicht grober Unfug.
Wenngleich es nicht wirklich nachvollziehbar ist, wieso man bei Tempo 200 auf der Autobahn an einer Wasserflasche rumschrauben darf, aber wenn man auf einem Parkplatz mit laufendem Motor steht und mit Handy in der Hand telefoniert, Strafe zahlen soll.

Aber es hat sicher schon jeder (außer vielleicht Viel-ohne-Freisprechanlage-Telefonierer) gemerkt, wie unaufmerksam der Vordermann fährt, wenn er sein Handy ordnungswidrig benutzt. Man sieht den Fahrzeugen das oft schon von weitem an „Guck mal, der telefoniert bestimmt!“. Und DAS ist zu unterlassen und das zu TUN ist grober Unfug.

Der Amtsschimmel wiehert und die Polizei zieht los ohne zu
Fragen. Offenbar werden die wirklich nach Umsatz bezahlt.

Schön wärs, dann würde nämlich in vielen Straßen (Spielstraßen, Wohngebiete mit vielen Kindern, …) öfter geblitzt.

Grüße,
-Efchen

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Tach!

Des Weiteren sind Rauchen, Essen, an der Freundin Herumspielen
und Bedienen des Radios erlaubt.

Aber auch hier gilt §1 StVO. Da sind dann einige Aktionen
deutlich ablenkender als andere.

Wo ordnest Du hier das Telefon ein?
Das Herumspielen an/Streiten mit der Freundin auf dem beifahrersitz halte ich für sehr viel anstrengender, als ein Telefonat.
Zumal ich dieses ja auch führen darf, wenn ich eine Freisprechanlage benutze.

Hier wurde lediglich eine Möglichkeit geschaffen, Haushaltslöcher zu stopfen und, einmal mehr, den Bürger wegen Nichtigkeiten zu kriminalisieren.

Das Handyverbot ist somit grober Unfug

Es ist wohl unzweifelhaft, dass die Bedienung eines Handys
nicht durch die o.a. Aktionen in der Höhe der Ablekung
übertroffen werden (außer das Herumspielen an der Freundin
vielleicht).

Nein, das ist es keineswegs. S.o.

In so fern ist das sicher nicht grober Unfug.

Oh doch.
15 Jahre lang war es kein problem, dass ich im Auto, manchmal eben auch mit dem handy am Ohr, telefonierte. Nun sollen plötzlich alle um mich herum tot umfallen, wenn ich das mache? Blödsinn.

Wenngleich es nicht wirklich nachvollziehbar ist, wieso man
bei Tempo 200 auf der Autobahn an einer Wasserflasche
rumschrauben darf, aber wenn man auf einem Parkplatz mit
laufendem Motor steht und mit Handy in der Hand telefoniert,
Strafe zahlen soll.

Ah, ich sehe, Du verstehst meinen Punkt.

Aber es hat sicher schon jeder (außer vielleicht
Viel-ohne-Freisprechanlage-Telefonierer) gemerkt, wie
unaufmerksam der Vordermann fährt, wenn er sein Handy
ordnungswidrig benutzt.

Das merkt man v.a. bei Leuten, die auch ohne zu telefonieren nicht autofahren können…

Man sieht den Fahrzeugen das oft schon
von weitem an „Guck mal, der telefoniert bestimmt!“. Und DAS
ist zu unterlassen und das zu TUN ist grober Unfug.

Vielleicht schraubt der Vordermann aber auch nur an einer Wasserflasche oder seiner Freundin herum…

Der Amtsschimmel wiehert und die Polizei zieht los ohne zu
Fragen. Offenbar werden die wirklich nach Umsatz bezahlt.

Schön wärs, dann würde nämlich in vielen Straßen
(Spielstraßen, Wohngebiete mit vielen Kindern, …) öfter
geblitzt.

Nichts dagegen. Die realität sieht allerdings so aus, dass man sich Stellen mit blödsinnigen Limits und ohne nennenswerte Gefahr aussucht, weil man da so schön abkassieren kann.
Ich wiederhole mich: seit 1977 habe ich an der Grundschule bei mir um die Ecke nicht einen Blitzer gesehen. Und in dieser Zone 30 würde es wirklich Sinn machen. 2 Km weiter an der 4-spurigen Ausfallstraße, die anstelle vernünftiger 100 mit 60 limitiert ist, lungert die Polizei allerdings 4x im Monat herum.

M.

Moin,

Wo ordnest Du hier das Telefon ein?

Ziemlich hoch.

Das Herumspielen an/Streiten mit der Freundin auf dem
beifahrersitz halte ich für sehr viel anstrengender, als ein
Telefonat.

Das möchte ich jetzt gar nicht bezweifeln. Weswegen das Telefonieren aber nicht weniger gefährlich wird. Ich schrieb ja (gleube ich), dass man oft genug Autos von weitem ansieht, ob der Fahrer telefoniert. Da setzt nämlich alles Mögliche aus.

Hier wurde lediglich eine Möglichkeit geschaffen,
Haushaltslöcher zu stopfen und, einmal mehr, den Bürger wegen
Nichtigkeiten zu kriminalisieren.

Während der Fahrt zu telefonieren (ohne FA) ist sicher keine Nichtigkeit.

In so fern ist das sicher nicht grober Unfug.

Oh doch.

Grober Unfug ist eher, dass der verzweifelte Versuche, eine Flasche zu öffnen oder sonstige Aktivitäten nicht auch mit einem Ordnungsgeld belegt werden können. Dass das Handy ohne FA eine Gefahrenquelle darstellt, kann nur jemand bezweifeln, der sich hoffnungslos überschätzt. Daher kommen nämlich die meisten Unfälle.

Ah, ich sehe, Du verstehst meinen Punkt.

Nur bedingt.

Man sieht den Fahrzeugen das oft schon
von weitem an „Guck mal, der telefoniert bestimmt!“. Und DAS
ist zu unterlassen und das zu TUN ist grober Unfug.

Vielleicht schraubt der Vordermann aber auch nur an einer
Wasserflasche oder seiner Freundin herum…

Ich meinte schon die etlichen Fälle, wo man dann sieht, dass es das Handy ist.

Schön wärs, dann würde nämlich in vielen Straßen
(Spielstraßen, Wohngebiete mit vielen Kindern, …) öfter
geblitzt.

Nichts dagegen. Die realität sieht allerdings so aus, dass man
sich Stellen mit blödsinnigen Limits und ohne nennenswerte
Gefahr aussucht, weil man da so schön abkassieren kann.

Warum stehen da wohl Schilder? Weil der gewöhnliche Autofahrer nicht erkennt, dass es dort eine Gefahrensituation gibt, weswegen man das Tempo drosseln soll. Man soll sich keine Gedanken über die Regeln machen, sondern sie einfach nur befolgen.
Nicht der Blitzer an einem vermeintlichen Limit hat die Geschwindigkeit übertreten, sondern der geblitzte Autofahrer - er muss sich also an die eigene Nase fassen, nicht die Polizei ist schuld.
„Abkassieren“ ist nur der Versuch, seine eigene Unfähigkeit, Regeln zu beachten, auf andere abzuschieben.

Ich wiederhole mich: seit 1977 habe ich an der Grundschule bei
mir um die Ecke nicht einen Blitzer gesehen. Und in dieser
Zone 30 würde es wirklich Sinn machen.

Da gebe ich Dir völlig recht. Sowas macht mich immer traurig und fassungslos. Aber da muss halt (mal wieder) erst jemand zu Schaden kommen.

2 Km weiter an der
4-spurigen Ausfallstraße, die anstelle vernünftiger 100 mit 60
limitiert ist, lungert die Polizei allerdings 4x im Monat
herum.

Schön blöd ist dann aber, wer sich da trotzdem blitzen lässt. Es ist nicht unsere Aufgabe, den Sinn des Schildes zu bezweifeln oder zu hinterfragen, sondern nur, sich daran zu halten, oder die Konsequenzen ohne zu meckern zu tragen.

Grüße,
-Efchen