Polizei ruft auf, Drängler anzuzeigen

So ein Zufall, gerade komme ich von einer Fahrt zurück, wo über Kilometer ein Drängler auf kurvenreicher Landstraße an meiner Stoßstange geklebt hat und mein Leben gefährdet hat.

Nun lese ich im Online-Spiegel, die Polizei wünscht, dass diese Typen angezeigt werden.
Es gäbe Schein weg bis zwei Monate und Geldstrafen bis 10.000 Euro.

Es würde also wohl doch was bringen, wenn durch jede Anzeige ein Raser von der Straße in die Bundesbahn verlagert wird.

Technisch dürfte es auch kein Problem sein, eine kleine Digital-Videokamera an der Heckscheibe anzubringen, die ich durch einen Schalter anschalte, wenn mal wieder einer da ist.

Nur was für Folgen hat die Anzeige für mich? Werde ich da vorgeladen, oder reicht die schriftliche Abgabe?

Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen?

Danke
Dan

Hi,

meine Auskunft ohne Gewähr, wenn es jemand besser weiss, bitte korrigieren :

  • Falls es bei einem Bussgeldverfahren für denjenigen bleibt, trittst Du nicht weiter in Erscheinung
  • Falls es ein Strafverfahren wird (Nötigung oder Gefährdung des Strassenverkehrs) wirst Du sicherlich als Zeuge geladen.

Gruss Hans-Jürgen
***

Ruft die Polizei auch gleichzeitig dazu auf Schleicher anzuzeigen? Meiner Erfahrung nach drängeln die meisten Leute erst, nachdem sie auf einer leeren Autobahn kilometerweit einem Schleicher auf der Überholspur hinterhergekrochen sind.
Ich weiß auch ehrlich gesagt nicht, wie jemand, der hinter mir fährt, mein Leben gefährden soll, ohne mich zu berühren.

tschö
Thomas

Hi,

vor jedem drängler fährt ein schleicher.
ich bremse auch für tiere. haha … meist ein verhinderter oberlehrer.
sollte das tatsächlichg mal einer machen, vielleicht sogar noch grundlos, nur so aus dafke, dann bekommen sicher meine freund aus leniungrad wieder was zu tun.
Motto: sie brauchen unsere sprache nicht zu sprechen - sie verstehen uns auch so.
ich hoffe du hast dann ne zusatzversicherung.
wenn nicht – pech für dich.
t.

meine Auskunft ohne Gewähr, wenn es jemand besser weiss, bitte
korrigieren :

  • Falls es bei einem Bussgeldverfahren für denjenigen bleibt,
    trittst Du nicht weiter in Erscheinung
  • Falls es ein Strafverfahren wird (Nötigung oder Gefährdung
    des Strassenverkehrs) wirst Du sicherlich als Zeuge geladen.

Gruss Hans-Jürgen
***

du machst dich sogar strafbar
Hallo,

Technisch dürfte es auch kein Problem sein, eine kleine
Digital-Videokamera an der Heckscheibe anzubringen, die ich
durch einen Schalter anschalte, wenn mal wieder einer da ist.

Damit filmst du in aller Öffentlichkeit, was verboten ist. Du hast ja nur den „Drängler“ drauf und der ist in seinen Persönlichkeitsrechten daraufhin verletzt. Bringt unter Umständen eine saftige Geldstrafe mit sich.

***

Du kannst aber per Handy die Polizei rufen. Die haben dann an dich ganz genaue Fragen, die beim Tonbandmitschnitt der Polizei auch bei Gericht verwendet werden dürfen. Dazu brauchen die Ordnungshüter den "Drängler " nicht mal zu Gesicht bekommen. Kann sein du wirst als Zeuge geladen. Kann nicht unbedingt angenehm sein.

Erfahrungen habe ich keine, aber so solls gehen.

Gruß
André

So ein Zufall, gerade komme ich von einer Fahrt zurück, wo
über Kilometer ein Drängler auf kurvenreicher Landstraße an
meiner Stoßstange geklebt hat und mein Leben gefährdet hat.

Womit hat er denn dein Leben gefährdet - mit einem Panzer??? Solchen Bullshit habe ich gerade im Fernsehen gesehen ~ wer nicht fahren kann soll von der Straße bleiben! Wer sein Fahrzeug nicht beherrscht gehört nicht hinters Steuer!!! Selbst Schuld wer einen Abflug macht!

Nun lese ich im Online-Spiegel, die Polizei wünscht, dass
diese Typen angezeigt werden.

Auch das noch, das ist ja ein Aufruf zum Denunzieren - ich schlage vor wir schaffen eine neue Datei an: IM-Auto (wie ion der DDR / Stasi)

Es gäbe Schein weg bis zwei Monate und Geldstrafen bis 10.000
Euro.

möchtest du vielleicht an den Bußgeldern beteiligt werdfen? Wie wärs mit 10% Provision?

Es würde also wohl doch was bringen, wenn durch jede Anzeige
ein Raser von der Straße in die Bundesbahn verlagert wird.

Besser die Amateurfahrer und Sonntagsschleicher fahren dort mit!

Technisch dürfte es auch kein Problem sein, eine kleine
Digital-Videokamera an der Heckscheibe anzubringen, die ich
durch einen Schalter anschalte, wenn mal wieder einer da ist.

Das ist sogar verboten; denn sonst hätte ich eine vorn im Auto um die ewigen Linksfahrer und rollenden Verkehrshindernisse anzuzeigen.

Nur was für Folgen hat die Anzeige für mich? Werde ich da
vorgeladen, oder reicht die schriftliche Abgabe?

Und am Ende noch anonym bleiben wollen?! Du bist einfach „genial“

Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen?

Danke
Dan

Ich habe ca. 1.500 000 km gefahren und ich stehe dazu:
In Deutschland findet seit einigen Jahren eine Hatz statt auf ganz normale Autofahrer, da wird alles zum Raser erklärt, zum Drängler und zum Rowdi ~ der normale Autofahrer wird kriminalisiert nur weil er nicht in der Schlange schleichen will.
Gerade findet ein Gerichtsverfahren statt gegen einen Ingenieur und Testfahrer von Daimler-Chrysler, der angeblich verantwortlich sein soll dafür, dass eine junge Frau einen Fahrfehler gemacht hat, der zu einem tödlichen Unfall führte?! Wieso soll ein beliebiger Autofahrer dafür verantwortlich sein, dass ein anderer sein Fahrzeug nicht beherrscht?!
Das alles ist doch ein Perversion des Denkens!

Mit besten Grüßen
Rainer Kramer

Auch hi,

dass wir uns nicht missverstehen : ich habe die Frage nur aus rechtlicher Sicht beantwortet und gehe davon aus, dass ihn die Aussicht, Zeuge zu sein, davon abhält. Ich persönlich finde so ein Denunziantentum widerlich.

Wenn ich auf der Autobahn unterwegs bin, gehöre ich eher in die Kategorie der sehr sportlichen Fahrer. So weit wie der Fragesteller letztens („Ich hab gesehen, dass mein Vordermann noch 4 Monate TÜV hatte“) gehts zwar nicht, aber Blinker links ist manchmal im Dauereinsatz.

Gruss Hans-Jürgen
***

1 Like

sorry, aber…
Hi,

Damit filmst du in aller Öffentlichkeit, was verboten ist.

Unsinn! Wo sollte sowas stehen?

Du
hast ja nur den „Drängler“ drauf und der ist in seinen
Persönlichkeitsrechten daraufhin verletzt. Bringt unter
Umständen eine saftige Geldstrafe mit sich.

auch Unsinn, solange ich das nicht weiterverbreite, kann ich aufnehmen, wen ich will und wo ich will. Da gibts ganz wenige Ausnahmen von der Regel, die aber auf offener Straße alle nicht zutreffen.

Gruß,
Micha

Haarsträubend!!!
Hi!

So ein Zufall, gerade komme ich von einer Fahrt zurück, wo
über Kilometer ein Drängler auf kurvenreicher Landstraße an
meiner Stoßstange geklebt hat und mein Leben gefährdet hat.

Weshalb hast Du ihn nicht vorbeigelassen?

Nun lese ich im Online-Spiegel, die Polizei wünscht, dass
diese Typen angezeigt werden.
Es gäbe Schein weg bis zwei Monate und Geldstrafen bis 10.000
Euro.

Das ist wohl der Maximalspielraum.
Abstandsdelikte kosten zumeist nicht mehr als 1 Monat und 150 €.

Es würde also wohl doch was bringen, wenn durch jede Anzeige
ein Raser von der Straße in die Bundesbahn verlagert wird.

Was nun? Raser oder Drängler?
Wie sieht es mit den Schnarchzapfen aus, die unterhalb der Richt- bzw. Limit-V den verkehr aufhalten?

Technisch dürfte es auch kein Problem sein, eine kleine
Digital-Videokamera an der Heckscheibe anzubringen, die ich
durch einen Schalter anschalte, wenn mal wieder einer da ist.

Coole Sache. So verdient wenigstens Sony ein wenig was an der Selbstberufung zum Hilfssherriff.
Eine Anekdote dazu: Mathias fährt mit moderater Reise-V (180 Km/h) und blendet kurz auf, als ein Vordermann naht, der Platz genug hat, rechts rüber zu fahren, es jedoch nicht tut. Dieser Mensch fährt ca. 130 Km/h. Vielmehr macht der Mensch eine Vollbremsung auf ca. 80 Km/h, vor ihm kein Mensch weit und breit, und bleibt dann schließlich neben einem Laster, blockiert somit die Autobahn.
Ich musste natürlich eine Notbremsung machen und erreicht sehr dicht hinter ihm seine V. Er bremste dann immer wieder kurz ab und beschleunigte wieder auf die LKW-V. Bevor ich allerdings dazu kam, massiv aufzublenden und meinen mittlerweile vergrößerten Abstand wieder zu verringern, sah ich eine Kamera auf seiner Hutablage. Er wollte mich also offensichtlich provozieren, um einen schönen Video von mir drehen und mich anzeigen zu können.

Ich rief nun per Handy über die Auskunft die zuständige Autobahnpolizeidienststelle an und schilderte den Vorgang. Mittlerweile waren locker 3-5 Minuten vergangen und es reihten sich hinter mir ca. 20 weitere PKW auf.
Weitere 5 Minuten später kam von hinten ein Streifenwagen und zog den Kollegen raus. Ich sowie die zwei hinter mir fahrenden PKW folgten und zeigten ihn an.
Ich gab sofort zu, zu beginn kurz aufgeblendet zu haben, was mich 75 Euro kostete.
Wir wurden alle 3 als Zeugen vor Gericht geladen. Der Mann wurde wegen Nötigung, Verkehrsgefährdung und Missachtung des Rechtsfahrgebotes zu 3.000 Euro und 11 Monaten Fahrverbot verurteilt.

Also bitte, ich warte nur auf Dich und Deine Kamera…:wink:

Nur was für Folgen hat die Anzeige für mich? Werde ich da
vorgeladen, oder reicht die schriftliche Abgabe?

Je nach dem, ob es zum Verfahren kommt, oder nicht, musst Du halt auch vor Gericht erscheinen, oder nicht.
Wenn der andere Fahrer Dich so massiv in Leib und Leben gefährdet hat, sollte Dir der Gang zu Gericht verhältnismässig (ist hier übrigens als Stichwort gedacht…) leicht sein.

Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen?

Ja.

Grüße,

Mathias

Ich gab sofort zu, zu beginn kurz aufgeblendet zu haben, was
mich 75 Euro kostete.

Hallo Mathias,

wieso kostet dich das 75 Euro? Ich denke, es ist erlaubt, ausserhalb geschlossener Ortschaften durch Signal eine Überholabsicht zu zeigen?

Gruß
Burkh

Hi!

Ich gab sofort zu, zu beginn kurz aufgeblendet zu haben, was
mich 75 Euro kostete.

Sollte aus dem Sicherheitsabstand heraus kostenlos sein. Siehe StVO, aber Du schriebst nicht aus welchem Abstand.

Trotzdem Gratulation zum Erfolg in diesem Falle. Provokateure erreichen oft nur das Gegenteil.

gruß

dennis

So ein Zufall, gerade komme ich von einer Fahrt zurück, wo
über Kilometer ein Drängler auf kurvenreicher Landstraße an
meiner Stoßstange geklebt hat und mein Leben gefährdet hat.

Naja, da würde mich die andere Version auch mal interessieren.

Nun lese ich im Online-Spiegel, die Polizei wünscht, dass
diese Typen angezeigt werden.

Das habe ich in diesem Artikel so nicht gelesen:
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,285703,00…

Es gäbe Schein weg bis zwei Monate und Geldstrafen bis 10.000
Euro.

Obergrenze bei festgestellter Nötigung.

Es würde also wohl doch was bringen, wenn durch jede Anzeige
ein Raser von der Straße in die Bundesbahn verlagert wird.

Dann bekenne auch ich, ich bin ein fieser Raser und Drängler. Schöne Geschichte dazu: A 51 Essen–>DDorf, an einem schönen Sonntag Mittag. Die ganze Bahn frei bis auf ein paar Sonntagsfahrer. Ich fahre beschleunigend auf die Autobahn auf und fahre nach einigen hundert Metern auf gleicher Höhe eines Fahrzeug, das sich mit 150 km/h bewegt. Obwohl ich auf der kurzen Strecke auf seine Geschwindigkeit beschleunigt habe (und weiter beschleunige), läßt er mich natürlich nicht einscheren, was erst einmal gegen keine Regel verstößt.

Ich lasse ihn also vorbei, ziehe nach links rüber, weil ich mich auf der rechten Spur einem langsameren Fahrzeug nähere und hänge mich hinten an besagten Komiker an. Dieser macht dann über Kilometer keine Anstalten, bei inzwischen wieder freier rechter Spur rüberzuziehen. Also beschleunige ich wieder, um dem Komiker meine Überholabsicht anzuzeigen und irgendwann peilt er es dann und verläßt die linke Spur.

Will sagen: Solange man nicht dicht(er) auffährt, erkennt der typische Dummdeutsche nicht, daß hinter ihm einer an ihm vorbei will. Frei nach dem Motto: der ist doch noch 80 Meter hinter mir (=Sicherheitsabstand), also will er nicht vorbei.

Das Rechtsfahrgebot scheint in Deutschland keinen zu interessieren und auch nicht - wo wir gerade dabei sind - der dosierte Einsatz des Blinkers zur Anzeige der Absicht, nach rechts einzuscheren. Und so merkt man erst dann, daß einer Platz macht, wenn er denn einschert. Der typische deutsche Komiker beschleunigt dann, so daß man bei bestem Willen bis zum nächsten Fahrzeug auf der rechten Spur nicht genug Geschwindigkeit aufbauen kann, um den Sicherheitsabstand aufzuholen, bevor der Komiker das nächste Fahrzeug auf der rechten Spur erreicht und - natürlich - schnell wieder nach links rüberzieht und derjenige, der gerade überholen wollte, heftigst in die Eisen steigen muß, um dem Komiker nicht mit 30 km/h höherer Geschwindigkeit hinten in die Schüssel zu fahren.

Daher lasse ich bei geeigneter Strecke und geeigneten Wetterverhältnissen den Blödsinn mit dem Sicherheitsabstand, weil das nur zu Kummer und Bremsabrieb führt. Lieber wäre mir, ich könnte ordnungsgemäß fahren, aber das machen die Lehrmeister und Komiker leider unmöglich.

Technisch dürfte es auch kein Problem sein, eine kleine
Digital-Videokamera an der Heckscheibe anzubringen, die ich
durch einen Schalter anschalte, wenn mal wieder einer da ist.

Viel spannender ist da ein elektrisch betriebenes Rollo am Heckfenster. Das kann man im Falle eines Dränglers, der ja viel schneller bei überfüllter Autobahn vorwärts kommt, als man selbst, hochfahren und der Effekt ist jedes mal sehr erbaulich.

Gruß in die eindimesionale Welt,
Christian

Also…

mal ganz ruhig bleiben.

Damit filmst du in aller Öffentlichkeit, was verboten ist.

Unsinn! Wo sollte sowas stehen?

Wenn es zu Überwachungszwecken gemacht wird, und das ohne Genehmigung, ist es nunmal nicht erlaubt.

Du
hast ja nur den „Drängler“ drauf und der ist in seinen
Persönlichkeitsrechten daraufhin verletzt. Bringt unter
Umständen eine saftige Geldstrafe mit sich.

auch Unsinn, solange ich das nicht weiterverbreite, kann ich
aufnehmen, wen ich will und wo ich will. Da gibts ganz wenige
Ausnahmen von der Regel, die aber auf offener Straße alle
nicht zutreffen.

Richtig. Doch die Aufnahme sollte ja weiterverwendet werden, siehe Fragestellung.

Alles klar?

Gruß
André

Wenn es zu Überwachungszwecken gemacht wird, und das ohne
Genehmigung, ist es nunmal nicht erlaubt.

Ehecht ?? Wo steht denn das ? Jede Bank macht also illegale Videos ? Oder unterschreibst du jedesmal eine Genehmigung bevor du ne Filiale betrittst ?

Weißt du überhaupt was ein Persönlichkeitsrecht ist ??

Tiger

Wenn es zu Überwachungszwecken gemacht wird, und das ohne
Genehmigung, ist es nunmal nicht erlaubt.

Ehecht ?? Wo steht denn das ? Jede Bank macht also illegale
Videos ? Oder unterschreibst du jedesmal eine Genehmigung
bevor du ne Filiale betrittst ?

Diese Aufnahmen geschehen auf privatem, in sich abgeschlossenem Grundstück, das ist dann was anderes.

Weißt du überhaupt was ein Persönlichkeitsrecht ist ??

Ja, ganz genau.

Gruß
André

Hi,

Wenn es zu Überwachungszwecken gemacht wird, und das ohne
Genehmigung, ist es nunmal nicht erlaubt.

wird es ja gar nicht, es wird zur Beweissicherung gemacht.

Diese Aufnahmen geschehen auf privatem, in sich
abgeschlossenem Grundstück, das ist dann was anderes.

da Du ja Dresden vermutlich kennst :wink: - die halbe Prager Straße wird so überwacht - und das ist alles ein in sich abgeschlossenes Grundstück?
…Und morgen, liebe Kinder, erzähle ich Euch ein anderes Märchen… Auch Banküberwachungen erwischen zuweilen durchaus ne Menge öffentlich zugänglicher Straße.

Gruß,
Micha

Märchen
Hi Micha,

um das hier mal abzuschließen (oder wollen wir ins Rechtsbrett wechseln?), Überwachung auf öffentlichem Grund und Boden ist natürlich möglich. Ich denke, eben wie du schon sagst, an die Prager Str. hier in Dresden oder den Bahnhof, Webcams über anderen Straßen (http://dresden-info.fhg.de/doris/net/start/start.xml). Aber bei diesen Kameras ist nie eine Person zu erkennen oder der Bezug zu einer Person herstellbar.

Ganz anders bei Polizeivideos. Nur diese Beamten dürfen personenbezogen überwachen und auch filmen. Und genau dies darf man eben im z.B. Verkehr zur Beweissicherung privat nicht. Das du private Aufnahmen machen darfst, bezweifelt niemand, aber du darfst diese Aufnahmen nur für dich privat verwenden.

Nun klar?

Gruß
André

… bestätigen und unterschreiben.

Ganz schlimm wird´s wenn ich mich mit reichlicher Geschwindigkeitsdifferenz per Mopped nähere und es wage bei 100 - 150 m mit einem kurzen und einmaligen (!) Antippen der Lichthupe um „Nicht-ausgebremst-werden“ bitte, weil rechts reichlichst Platz ist.
Da kommt das Tier im Kleinwagentreiber durch und er kriegt endlich mal wieder einen hoch wenn er mich über etliche Kilometer hinter sich festnötigt. Zumal ich mich weigere hirnrissige Überholmanöver zu riskieren.

Gruß
Bernd

bei weitem ist das nicht klar
Hi

bei diesen Kameras ist nie eine Person zu erkennen oder der
Bezug zu einer Person herstellbar.

das glaubst Du nicht wirklich, oder? Die Leute sind besser zu sehen als der Fahrer des Fahrzeugs, welches ich aufnehmen würde

Das du private Aufnahmen machen darfst, bezweifelt
niemand, aber du darfst diese Aufnahmen nur für dich privat
verwenden.

Nichts anderes tue ich. Ich will die Aufnahme ja nicht verbreiten.Erwähnen darf ich diese Aufnahmen auch in jedem Gespräch. Und ich muss diese der Polizei/Staatsanwaltschaft überlassen, wenn diese sie anfordern. Jede private Aufnahme kann ich der Polizei aber auch zur Beweissicherung übergeben - das ist ja keine Veröffentlichung!

Gruß
Micha

Hallo,

Und genau dies
darf man eben im z.B. Verkehr zur Beweissicherung privat
nicht. Das du private Aufnahmen machen darfst, bezweifelt
niemand, aber du darfst diese Aufnahmen nur für dich privat
verwenden.

tut mir leid, aber das ist definitv falsch. Bei derartigen Aufnahmen stellen sich nur zwei Fragen:
Gibt es eine Weiterver wertung?
Werden sie als Beweismittel zugelassen?

Überleg Dir mal, was Deine Aussage für die Digicam-Hersteller bedeuten würde, wenn sie richtig wäre. Der Petersplatz ohne Videokameras, ein schöner Traum, aber leider nicht absehbar.

Gruß,
Christian