Nein,da muß ich dir leider widersprechen,da bist du im
juristischen Irrtum.
Es empfiehlt sich bei juristischen Fragen immer erst mal die entsprechende Norm anzuschauen, bevor man wild unrichtige Spekulationen verbreitet. In diesem Fall hättest du dir diverse Peinlichkeiten mit einem gezielten Blick in Artikel 22 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen erspart.
Sogar die Fahrzeuge einer Botschaft sind Landesterritiorium.
Nein - in gar keinem Fall. Das Territorium ist das einzige Staatselement, dass nicht beweglich oder mitführbar ist.
Ein Botschaftsfahrzeug bzw. vielmehr seine Insassen können aber nach Artikel 27 ff Immunität genießen.
Erst nachlesen!!
Wieso rätst du Leuten etwas, was du selbst nicht beherzigst? Da ich internationales Recht studiert habe brauche ich gewisse Dinge nicht mal mehr nachzulesen, weil ich die „Hausnummern“ kenne.
Gruß Andreas
Ja,ich hab meinen Kollegen heut gern nachgefragt,er hats mir bestätigt,er hat in seinem Urlaub in der Botschaft gewohnt,es ist definitiv Staatsterritorium Deutschlands.
Ganz weit zurück.Schon bei der Wachbelehrung 1986(!)bin ich jedesmal darüber eindringlich belehrt worden,daß wir als Wachaufzug niemals Fahrzeuge der Aliierten beschießen dürfen,noch nicht mal als warnschuß,da selbst das Auto als Teritorium des jeweiligen Landes gilt.
Mehr will ich jetzt aber nicht mehr dazu sagen.
Gruß,Hendrik
Ja,ich hab meinen Kollegen heut gern nachgefragt,er hats mir
bestätigt,er hat in seinem Urlaub in der Botschaft gewohnt,es
ist definitiv Staatsterritorium Deutschlands.
Welche Botschaft soll das wo sein? 
Wie gesagt, es gibt einige wenige geschichtlich begründete Ausnahmen, bei deutschen Botschaften ist mir keine einzige bekannt.
Ganz weit zurück.Schon bei der Wachbelehrung 1986(!)bin ich
jedesmal darüber eindringlich belehrt worden,daß wir als
Wachaufzug niemals Fahrzeuge der Aliierten beschießen
dürfen,noch nicht mal als warnschuß,da selbst das Auto als
Teritorium des jeweiligen Landes gilt.
Das ist schön und gut, aber so falsch, wie es überhaupt sein kann (ja auch damals).
Mehr will ich jetzt aber nicht mehr dazu sagen.
Mit Verlaub ist das mutmaßlich auch besser so.
Gruß Andreas
Neuauflage meines Beitrags
Hallo,
Bei der Botschaft dürfte es sich dann sicherlich um eine ausländische auf deutschem Boden handeln.
Ich glaube dir gerne, dass dir dein Freund die Antwort gegeben hat, aber ich bezweifle, dass sie rechtlich fundiert ist sondern eher „…ja…wird schon so sein…“.
Wie stellst du dir das Staatsterritorium denn in einem mehrstöckigen Haus vor? Es gibt genügend Botschaften, die nur eine Etage in einem Bürohaus angemietet haben (und dann der „Untermieter“ mit der Bohrmaschine durch die Decke bohrt…). Ist dann jede Etage Staatsterritorium?
Als vor einigen Jahren die deutsche Botschaft in Schweden Ziel eines Terroranschlages war, dann war die schwedische Polizei gefragt, die Situation zu bereinigen. Wie ist das denn dann mit dem ausländischem Hoheitsgebiet? Selbst wenn der Botschafter dem Betreten des Botschaftsgeländes zugestimmt hätte, dann hätte die schwedische Polizei dennoch nach schwedischem Recht keine Rechtsgrundlage zum Handeln gehabt (da es sich um einen Auslandseinsatz gehandelt hätte).
Aber einer meiner Professoren gerne sagte:„Ein Blick in’s Gesetz erspart dummes Geschwätz“; deshalb die Frage: „Woraus ergibt sich das, dass die Botschaft Staatsgebiet ist?“
Die Fahrzeuge der Alliierten fallen unter das Nato-Truppenstatut. Frage mal den Andreas, der kann dir sicherlich erschöpfend darüber Auskunft geben.
Gruss
Iru
Du brauchst mir keine Artikel darzulegen,mit Praragrapen und Artikeln…eine Nachfrage gab mir -leider-recht.Und 117mal,so oft habe ich Einzelwachen geschoben,kann ich nicht falsch belehrt worden sein.Wir haben die rechtsgrundlage sogar schriftlich gesehn.
Und damit nun gut.

Du brauchst mir keine Artikel darzulegen,mit Praragrapen und
Artikeln…
Doch, offenbar schon, denn du verstehst offenbar nicht, dass es hier um genau diese Normen geht.
eine Nachfrage gab mir -leider-recht.
Ja, ich kenne jemanden, der jemanden kennt, extrem gute Quelle für die Beantwortung von Rechtsfragen.
Und 117mal,so oft habe ich Einzelwachen geschoben,kann ich nicht :falsch belehrt worden sein.
Nicht? Wieso? Weil Vorgesetzte unfehlbar sind? Weil du dich evtl. gar nicht mehr an den Wortlaut der Belehrung erinnern kannst? Weil nicht sein kann, was aus deiner Sicht nicht sein darf?
Wir haben die rechtsgrundlage sogar schriftlich gesehn.
Gut, dann sag mir was für eine Quelle das war und ich prüfe das nach (alles kein Problem, selbst wenn es eine eingestufte Quelle sein sollte). Ich versichere dir: Eine solche Regelung gab es noch nie - erst Recht nicht für (Militärfahrzeuge von) Alliierten, die sich gemäß Nato-Truppenstatut in Deutschland befinden. Für die gibt es weder Immunität, noch rechtsfreie Räume, höchstens Vorbehalte in der Strafverfolgung.
Und damit nun gut.
Nein, es wird schlimmer…
Gruß Andreas
Und 117mal,so
oft habe ich Einzelwachen geschoben,kann ich nicht falsch
belehrt worden sein.
Das sicher nicht. Aber du könntest es 117mal falsch verstanden haben.
Wir haben die rechtsgrundlage sogar
schriftlich gesehn.
Oder falsch gelesen/verstanden.
Und damit nun gut.
Warum?
WoDi